Hallo,
hier bin ich auch schon mit meiner ersten Frage.
Ich beschäftige mich gerade nochmal mit den Unterlagen, Vorrausschauendes Erkennen von Gefahren,
Ermittlung von Gefährdungen.
Das sind ja 5 Schritte,
1. Ermittlung der relevanten Gefährdungsfaktoren.. Absturz
2. Identifikation der Gefahrenquelle.. Höhe des Dachs
3. Identifikation der gefahrbringenden Bedingungen.. Fehlendes / Unzureichendes Geländer
4. Zusammentreffen von Gefahrenquelle und Mensch
Leistungsvoraussetzung..
5. Beschreiben der konkreten Gefährdung..
Wenn ich jetzt bei 3. feststelle, dass es keine Gefahr gibt, weil das Geländer bombenfest ist,
endet dann die Ermittlung? Oder was meint ihr? Oder wie geht es da weiter?
Ich bin schon den ganzen Tag am überlegen...
Danke,
Sacha