Gefahrstoffbeurteilung und Betriebsanweisung zum Thema Altlöl

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  • Guten Morgen SiFa Community,


    ich beschäftige mich gerade mit der Beurteilung zum Thema Altöle.
    Beim Überarbeiten der Gefahrstof-Gefährdungsbeurteilung unter der Beurteilung der SDB ist mir aufgefallen, dass es vermehrt Öle vorallem Hydrauliköle gibt die jetzt eine Einstufung Giftig bekommen haben.


    Es lässt sich leider nicht gut das verbrauchte Endprodukt Altöl bewerten. Zum einen ob das verbrauchte Produkt auch noch giftig ist. Zum Zweiten da dieses in der Regel eine zusammengekipptes neues Produkt wird.


    Jetzt meine Frage:
    Würdet Ihr diese neue Gefahreneinstufung mit in die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung und -betriebsanweisung mit aufnehmen? Auch unter dem Gesichtspunkt des Kontaktes bei dem Ölwechsel.
    Würdet ihr die Öle beproben lassen? Wobei ich hier ja immer von unterschiedlichen Gemischformen ausgehen muss, je nachdem welche Anlage gerade gewartet wurde.


    Ich danke im Voraus für Eure Antworten.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau ()

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  • Würdet Ihr diese neue Gefahreneinstufung mit in die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung und -betriebsanweisung mit aufnehmen?

    Natürlich, das muss aufgenommen werden.

    vorallem Hydrauliköle gibt die jetzt eine Einstufung Giftig bekommen haben

    Akut toxisch oder chronisch? Auf welchem Aufnahmeweg? Ein Beispiel SDB wäre interessant.

    Würdet ihr die Öle beproben lassen?

    In der Regel nicht. Es wird üblicherweise die Gefährdung des Ausgangsmaterials angenommen. Sofern technisch möglich, sollte getrennt gesammelt werden. Sofern eine Vermischung z.B. mit Kraftstoffen möglich ist, kann es sein, dass die Brandgefahr evt. zusätzlich zu bewerten ist. Da könnte man dann evt. den Flammpunkt bestimmen lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel S


    danke für die schnelle Antwort.
    zwei chronisch eins aktut toxisch.


    Aufnahmeweg: Verschlucken


    Gruß RaBau

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    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Wie bereits erwähnt, Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis dürfte klar sein.

    Aufnahmeweg: Verschlucken

    Ist dies relevant beim Umgang? Als Info auf der Betriebsanweisung natürlich, aber besondere Schutzmaßnahmen, außer der üblichen Industriehygiene, wird man wohl nicht treffen müssen.
    Also Pausenbrote weg von dem Stoff und nach Umgang Hände waschen.

    zwei chronisch eins aktut toxisch.

    Bei der chronischen Gefährdung wäre interessant, welcher H-Satz und welcher Inhaltsstoff dies bewirkt.

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