Unterweisung für Handgeführte Manipulatoren(Vakuumheber)

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  • Hallo zusammen,


    beim Handling von Blechteilen werden bei uns handgeführte Manipulatoren, in Form von Vakuumhebern eingesetzt. Die Bedieneinrichtung ist direkt an der Lastaufnahmeeinrichtung montiert.
    Laut der DGUV-Vorschrift 52 Krane sind Hebeeinrichtungen, bei denen sich die Stellteile der Befehlseinrichtungen unmittelbar an der Lastaufnahmeeinrichtung befinden und deren Hubweg nicht mehr als 1,5 m beträgt, keine Krane.


    Der Hersteller sagt das ein Vakuumheber kein Kran sondern ein handgeführter Manipulator ist, deshalb keine Grundausbildung für Krane notwendig ist.


    Wie seht ihr das bzw. wird das in anderen Unternehmen gehandhabt?



    Danke und Gruß

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  • beim Handling von Blechteilen werden bei uns handgeführte Manipulatoren, in Form von Vakuumhebern eingesetzt. Die Bedieneinrichtung ist direkt an der Lastaufnahmeeinrichtung montiert.
    Laut der DGUV-Vorschrift 52 Krane sind Hebeeinrichtungen, bei denen sich die Stellteile der Befehlseinrichtungen unmittelbar an der Lastaufnahmeeinrichtung befinden und deren Hubweg nicht mehr als 1,5 m beträgt, keine Krane.


    Der Hersteller sagt das ein Vakuumheber kein Kran sondern ein handgeführter Manipulator ist, deshalb keine Grundausbildung für Krane notwendig ist.


    Wie seht ihr das bzw. wird das in anderen Unternehmen gehandhabt?

    Wir benutzen Vakuumheber um 25 kg schwere Butterblöcke von einer Palette auf ein Förderband zu legen.


    Wir bilden unsere Mitarbeiter an diesem Gerät (handgeführter Manipulator ist ein Begriff der mir überhaupt nicht gefällt) nicht als Kranführer aus.
    Natürlich gibt es Erst- und Wiederholungsunterweisungen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich habe für nächste Woche einen Termin mit dem Hersteller vereinbart und will noch bei unserer BG anfragen.

    Kannst ja hier dann schreiben was dabei heraus gekommen ist :thumbup:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die Manipulatoren die wir haben laufen lt. Hersteller als Kran, wir würden aber auch so daran Unterweisen weil es hier div. wichtige Punkte gibt die man wissen muss.
    Selbst die Vakuumheber werden geschult

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Die Rückmeldung vom Hersteller ist wie folgt:


    "Vakuumheber gelten als „Lose Lastaufnahmemittel" die an einem Kran betrieben werden. Bedingung ist, dass der Vakuumheber einfach lösbar z.B. über Kranhaken mit dem Kran verbunden ist und nicht fester Bestandteil der Krananlage. Ein Vakuumheber ist wie eine Krangabel, eine Klemmvorrichtung oder ein Magnetheber eine Maschine, die mit dem Kran verbunden werden kann. Für das Vakuumhebegerät ist kein Kranführerschein notwendig aber eventuell für die Krananlage."


    Fazit: es ist in unserem Fall eine Grundlagenausbildung für Krane nötig, für alle Anlagen die laut DGUV-Vorschrift 52 Krane als Kran definiert sind.

  • "Vakuumheber gelten als „Lose Lastaufnahmemittel" die an einem Kran betrieben werden. Bedingung ist, dass der Vakuumheber einfach lösbar z.B. über Kranhaken mit dem Kran verbunden ist und nicht fester Bestandteil der Krananlage. Ein Vakuumheber ist wie eine Krangabel, eine Klemmvorrichtung oder ein Magnetheber eine Maschine, die mit dem Kran verbunden werden kann. Für das Vakuumhebegerät ist kein Kranführerschein notwendig aber eventuell für die Krananlage."


    Fazit: es ist in unserem Fall eine Grundlagenausbildung für Krane nötig, für alle Anlagen die laut DGUV-Vorschrift 52 Krane als Kran definiert sind.

    Danke Dir.... :thumbup:



    Für mich ist es dann nur noch die Bestätigung das es so passt wie es ist ..... bei uns :D

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: