Hallo zusammen,
beim Handling von Blechteilen werden bei uns handgeführte Manipulatoren, in Form von Vakuumhebern eingesetzt. Die Bedieneinrichtung ist direkt an der Lastaufnahmeeinrichtung montiert.
Laut der DGUV-Vorschrift 52 Krane sind Hebeeinrichtungen, bei denen sich die Stellteile der Befehlseinrichtungen unmittelbar an der Lastaufnahmeeinrichtung befinden und deren Hubweg nicht mehr als 1,5 m beträgt, keine Krane.
Der Hersteller sagt das ein Vakuumheber kein Kran sondern ein handgeführter Manipulator ist, deshalb keine Grundausbildung für Krane notwendig ist.
Wie seht ihr das bzw. wird das in anderen Unternehmen gehandhabt?
Danke und Gruß