Schönen guten Morgen zusammen,
könnt ihr mir sagen ob ein Mitarbeiter Anweisungen /Arbeitsaufträge, die gegen den Arbeitzsschutz verstoßen, verweigern darf oder sogar muss ?
Beispiel : ein MA bekommt die Anweisung eine Palette in einen langen Fluchtweg zu stellen, weil natürlich sonst nirgendwo Platzt ist, und die Frage ist ob der MA selber
dies grundsätzlich gar nicht darf, unterwiesen sind alle MA darüber nachweislich, oder hätte er nur das Recht dem Auftrag zu widersprechen ?
Auch wenn für uns nicht nachvollziehbar, aber MA sagt : ja wenn der Chef sagt ich soll sie dorthin stellen !
Klingt vielleicht verwirrend aber ich hoffe ihr versteht was ich meine .
Gruß
Stephan