Anweisungen gegen Gesetze / Verordnungen etc.

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  • in welchen Fällen muss man "Angst" vor den Bußgeldern haben ?

    Ich kenne einen Fall, hier hat die Gewerbeaufsicht schon mal ein persönliches Bußgeld von einem Abteilungsleiter genommen.


    Grund hierfür war: das einzelne Mitarbeiter im Lärmbereich keinen Gehörschutz benutzt haben ..... und das von der Aufsichtsperson zum dritten mal angemahnt wurde.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Der Mitarbeiter handelt in diesem Fall nicht fahrlässig, sondern auf Anweisung vom Chef.

    Wenn einem Mitarbeiter bewusst ist, dass die Anweisung des Chefs gegen Rechtsgrundsätze verstößt und er führt die Anweisung trotzdem aus, so ist dies mindestens fahrlässig, wenn nicht sogar Vorsatz. Allerdings wird man kaum eine vorsätzliche Körperverletzung daraus ableiten können, wenn es dann zu einem Personenschaden kommt. Die fahrlässige Körperverletzung ist dann aber gegeben und der Mitarbeiter somit potentieller Täter. Der Chef natürlich auch. Wie sagt Dr. Gregor immer so schön in seinen Vorträgen "dann kegeln die Richter in die Vollen und greifen sich alle Beteiligten".
    Dieser Fall wird allerdings erst zum tragen kommen, wenn ein entsprechender Personenschaden eintritt. Bei einer kleinen "Bagatellverletzung" wird wahrscheinlich kein Verfahren eröffnet oder dies eingestellt, bei einem dauerhaften Personenschaden kann man davon ausgehen, dass das Verfahren durchgezogen wird.
    Im Schadensfalle würde ich jedem Beteiligten raten, keine Äußerungen ohne anwaltlichen Rat abzugeben, denn wenn der Mitarbeiter da z.B. spontan sagt "ich habe schon immer gesagt, dass das nicht gut ist, aber der Chef wollte das so", kann man sich ganz schön in Bedrängnis bringen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.