Baua Zulassung

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  • Hallo,


    kennst sich einer gut mit den Zulassungen aus auf der BAUA Seite.


    Ein Hersteller möchte uns ein Produkt verkaufen. Er sagt das man es einsetzen darf und zugelassen ist.


    Wenn ich auf der Homepage nachgucke lese ich da:
    Maximale Verkehrsfähigkeit (ChemBiozidMeldeV):
    01.02.2017
    Dieses Produkt unterliegt ab dem 01.02.2017 einer Zulassungs
    pflicht. Wurde / Wird bis zu diesem Tag ein Antrag auf Zulassun
    g bzw. auf zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung der Zula
    ssung gestellt, bleibt die Verkehrsfähigkeit des Produktes für di
    e Dauer des Verfahrens bestehen. Wurde bis zu dem Tag kein
    Antrag auf Zulassung bzw. auf zeitlich parallele gegenseitige A
    nerkennung für das Produkt gestellt, darf dieses nur noch 180
    Tage (ab dem zuvor genannten Datum) auf dem Markt bereit g
    estellt und dürfen Lagerbestände des Produktes 365 Tage (ab
    dem zuvor genannten Datum) verwendet werden


    Also würde ich sagen man darf es nicht einsetzten oder?


    Danke


    Jan

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  • x

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: idiotisch

  • Er sagt das man es einsetzen darf und zugelassen ist.

    Dann kann er ja bestimmt die Zulassungsunterlagen vorab liefern.
    Alternativ könnte man ja auch mal bei der baua nachfragen. => reach-clp-biozid@baua.bund.de

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,


    die Liste hat die Überschrift:
    "Liste der Biozidprodukte, die in Deutschland aufgrund eines laufenden Entscheidungsverfahrens auf dem Markt bereitgestellt und
    verwendet werden dürfen."


    Zusammen mit deinem Eingangspost ist mir nicht ganz klar was deine Frage ist.


    Lg
    Moritz

  • Vielen Dank Moritz,


    das hatte ich überlesen.


    Super vielen Dank für die Hilfe, das war genau das was ich brauchte.


    Grüße


    Jan

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