Hallo,
kennst sich einer gut mit den Zulassungen aus auf der BAUA Seite.
Ein Hersteller möchte uns ein Produkt verkaufen. Er sagt das man es einsetzen darf und zugelassen ist.
Wenn ich auf der Homepage nachgucke lese ich da:
Maximale Verkehrsfähigkeit (ChemBiozidMeldeV):
01.02.2017
Dieses Produkt unterliegt ab dem 01.02.2017 einer Zulassungs
pflicht. Wurde / Wird bis zu diesem Tag ein Antrag auf Zulassun
g bzw. auf zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung der Zula
ssung gestellt, bleibt die Verkehrsfähigkeit des Produktes für di
e Dauer des Verfahrens bestehen. Wurde bis zu dem Tag kein
Antrag auf Zulassung bzw. auf zeitlich parallele gegenseitige A
nerkennung für das Produkt gestellt, darf dieses nur noch 180
Tage (ab dem zuvor genannten Datum) auf dem Markt bereit g
estellt und dürfen Lagerbestände des Produktes 365 Tage (ab
dem zuvor genannten Datum) verwendet werden
Also würde ich sagen man darf es nicht einsetzten oder?
Danke
Jan