Regress fremder BG gegen Haftpflichtversicherer

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  • Moin zusammen.

    Vor der Frage, kurze Info zum Sachverhalt:
    Ein betriebsfremder MA ist auf unserem Firmengelände selbstverschuldet verunfallt. Aufbereitung des Falles und Analyse sind abgeschlossen und eindeutig (auch laut unserer BG).


    Die Frage in die Runde:
    Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die fremde BG bei eurem (Firmen-)Haftpflichtversicherer einen Haftungsanspruch geltend machen möchte, obwohl kein Verschulden vorliegt?

    Laut Fremd-BG gibt es zwischen BG'n und Haftpflichtversicherern wohl Teilungsabkommen und das Vorgehen sei so üblich.
    Unsere BG hat uns im ersten Stepp dazu geraten, die Anfrage abzulehnen, was passiert ist. Nun meldet sich die Fremd-BG aber erneut und bittet um Bekanntgabe der Daten.
    Wäre interessant zu wissen, ob jemand so einen Fall schon hatte, wie damit ggf. umgegangen wurde und was passiert, wenn man sich weiterhin weigert.
    Danke vorab.

    Gruß,
    Marco


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  • Gehört zum neuen "Selbstverständnis" der BG'en, in vielen Fallen die Regressabteilung einzuschalten. Mir ist kein Fall bekannt, der über eine solche formale Anfrage hinaus entwickelt wurde. Nichtsdestotrotz kann ich hierzu natürlich keine rechtsverbindliche Aussage treffen. Daher würde ich mir genau diesen Sachverstand suchen und die Anfrage eurem Anwalt übergeben, um die formalrechtliche Seite zu klären, wenn dieser Bedarf besteht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für deine aw.

    An anderer interner Stelle war die Thematik bekannt, der Kontakt zum HpVers. wurde hergestellt.
    Mal sehen, ob wir davon noch was hören...

    Gruß,
    Marco


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