Sind Löschdecken im Betrieben nicht mehr erlaubt?

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  • Ich habe da mal eine Frage in der Runde der Brandschutzbeauftragten?


    In der letzten Woche hatte ich bei uns im Unternehmen einen kleinen Workshop für SiFa´s veranstaltet. Das sind SiFa´s die mit mir die Ausbildung gemacht haben. Wir Treffen uns jedes Jahr bei einen anderen im Betrieb und machen einen Erfahrungsaustausch.
    Bei unseren Rundgang durch das Unternehmen kam die Diskussion auf das Löschdecken nicht mehr erlaubt sein sollen.
    Ich habe im Anschluss des Workshops versucht, irgend eine Information zu bekommen oder einen Hinweis zu finden der die Aussage bestätigen würde. Habe aber leider nichts gefunden.
    Selbst in der neuen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" habe ich nichts lesen können (oder habe es überlesen).
    Hat dies jemand schon als Thema in seinen Betrieb. Wenn ja wo finde den entsprechenden Hinweis über die Löschdecken die nicht mehr (angeblich) verwendet werden dürfen.


    Gruß
    Gerald *Kaef*

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  • Hi,


    die Norm der Löschdecken (DIN 14155) wurde bereits 2002 zurückgezogen. Somit entsprechen Löschdecken nicht mehr dem Stand der Technik. Bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat sich der Arbeitgeber am Stand der Technik zu orientieren. Zudem muss der Arbeitgeber geeignete Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb vorhalten. Oftmals wurden die Löschdecken für Fett- oder Personenbrände vorgehalten und für diese Einsatzzwecke sind sie nachweislich nicht geeignet! Die Frage ist, ob im Betrieb tatsächlich Situationen entstehen können, bei denen eine Löschdecke ein sicheres geeignetes Hilfsmittel zur Brandbekämpfung darstellt. Und nein, ein brennender Papierkorb oder Bildschirm lassen sich mit der Löschdecke beispielsweise ebenfalls nicht löschen (gab es auch schon entsprechende Versuche, z.B. von der Feuerwehr Frankfurt am Main), hier ist sie somit ebenfalls ungeeignet. Wenn es keine Entstehungsbrände gibt, bei denen die Löschdecke nachweislich eine geeignete Feuerlöscheinrichtung ist, dann hat sie im Betrieb nichts zu suchen. Und im Hinblick auf die hohe Eigengefährdung des Anwenders der Löschdecke ist dann aus arbeitsschutztechnischer Sicht die Entfernung der Löschdecken aus dem Betrieb erforderlich (wenn sie ungeeignet für die möglichen Brände im Betrieb ist).


    Es gibt aktuell einen neuen Normentwurf (DIN EN 1869:2018-08 - Entwurf) für Löschdecken. Deutschland hat die Zurückziehung der Norm gefordert, das Normenkomitee ist dem Vorschlag jedoch nicht gefolgt. Die Löschdecke ist zwar explizit nicht für Personenbrände und Fettbrände geeignet, aber kann z.B. bei Kleinbränden im Labor ggf. als Löscheinrichtung zum Einsatz kommen. Ein anderer sinnvoller Einsatzort als ein Labor (je nachdem welche Experimente dort durchgeführt werden) fällt mir spontan nicht ein. Und selbst im Laborbereich kann man sich Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll ist, auf die Decke vollständig zu verzichten ;) .


    schöne Grüße

  • Kelte,


    das war ja mal eine schnelle Antwort :D
    Frage mich jetzt, warum unser Brandschutzbeauftragte der erst vor kurzen zu einer Schulung weg war, nichts davon weis.
    Grundsätzlich sind die Decken also nicht verboten worden, sondern es wird für Betriebe empfohlen die nicht mehr einzusetzen.
    Wenn ich mir das so durchlese könnte man doch zu dem Entschluss kommen vorhandene Löschdecken generell aus dem Handel zu nehmen.


    Gruß
    Gerald

  • Grundsätzlich sind die Decken also nicht verboten worden, sondern es wird für Betriebe empfohlen die nicht mehr einzusetzen.
    Wenn ich mir das so durchlese könnte man doch zu dem Entschluss kommen vorhandene Löschdecken generell aus dem Handel zu nehmen

    naja .....ist auch eine Gefährdungsbeurteilung und wie MrH geschrieben hat:

    Löschdecken nicht mehr dem Stand der Technik.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ich lach mich Tod,


    wenn ich darüber nachdenke das diese Löschdecken bei uns im Brandschutzkonzept mit aufgenommen wurden. :Lach:
    Das Brandschutzkonzept ist wohl gemerkt vor ungefähr 2-3 Jahren überarbeitet worden und seit 2002 wurde die Norm bereits zurück gezogen.
    Klasse, ich glaube ich spreche mal mit unseren Brandschutzbeauftragten.


    Gruß
    Gerald

  • Hi...


    hier im Forum wurde die Sinnhaftigkeit von Löschdecken auch schon einmal diskutiert...
    Siehe hier

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Danke für den Hinweis,


    ich bin davon Ausgegangen das dieses Thema ein aktuelles Thema wäre. Sieht nicht danach aus. :)


    Ich lasse die Löschdecken einsammeln und werde diese nur noch zum abdecken beim Schweißen oder ähnlichen verwenden lassen.
    Und schon wieder was gelernt. :D


    Gruß
    Gerald *Kaef*

  • Löschdecken sind hervorragend geeignet, um Dinge abzudecken oder vor Beschädigung zu schützen.


    Dafür sind sie in meiner vorherigen Firma behalten worden (ich wollte die wegwerfen, aber die Werkstatt fand das nicht gut).


    Zum Löschen wurde Schaum und CO2 gewählt.

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  • Hallo,

    Ich lach mich Tod,


    wenn ich darüber nachdenke das diese Löschdecken bei uns im Brandschutzkonzept mit aufgenommen wurden. :Lach:
    Das Brandschutzkonzept ist wohl gemerkt vor ungefähr 2-3 Jahren überarbeitet worden und seit 2002 wurde die Norm bereits zurück gezogen.
    Klasse, ich glaube ich spreche mal mit unseren Brandschutzbeauftragten.

    Die Sache mit der Löschdecke ist nicht wirklich bekannt. Man beachte z.B.
    nur die einzelnen Schulungsangebote, wo zur Übung immer noch die Löschdecke
    beim Personenbrand gehört.

    Löschdecken sind hervorragend geeignet,

    Bedingt ja. Man kann sie z.B. bei feuergefährlichen Arbeiten einsetzen.
    Je nach Art der Arbeiten, sind die aber sehr schnell nicht mehr brauchbar.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Unabhängig von der Sinnhaftigkeit von Löschdecken in einem Brandschutzkonzept:


    Wenn sie im Brandschutzkonzept stehen, sind sie eventuell ein kleiner Teil einer Baugenehmigung, es sei denn, ihr habt ein Brandschutzkonzept just for fun erstellen lassen. Wenn da dann jemand ganz pingelig ist und sie bei einer Brandschau nicht findet, wird er / sie zunächst danach fragen und dann vermutlich fordern, dass sie vorhanden sind.


    Ansonsten teile ich die Meinung, dass sie für Personenbrände nciht geeignet sind.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Bedingt ja. Man kann sie z.B. bei feuergefährlichen Arbeiten einsetzen.Je nach Art der Arbeiten, sind die aber sehr schnell nicht mehr brauchbar.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    In dem Fall wurden/werden die Löschdecken gegen mechanische Beschädigungen verwendet. Als Sifa oder Brandschutzbeauftragter war ich damit aus dem Thema raus. Die Decken werden auch nicht in den roten Behältnissen aufbewahrt, sondern ganz normal in (Werkstatt)Schränken.


    Feuergefährliche Arbeiten kriegen ihre eigene Gefährdungsbeurteilung und "notfalls" die 24/7 Brandwache. Die Löschdecken hatten wir da nicht im Fokus, sie sind "abgeschafft" (oder zu "Schutzdecken" weggelobt ;) ).

  • Wenn ich mir das so durchlese könnte man doch zu dem Entschluss kommen vorhandene Löschdecken generell aus dem Handel zu nehmen.

    Es gibt viel unsinniges Zeug zu kaufen und solange sich noch ein Käufer findet, werden die Produkte wohl auch verkauft werden, außer die Staatsmacht verbietet den Verkauf, aber auch dann lässt sich oft ein juristisches Schlupfloch finden um den Schrott weiter zu vermarkten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Grundsätzlich sind die Decken also nicht verboten worden, sondern es wird für Betriebe empfohlen die nicht mehr einzusetzen.

    Naja ... ganz so ist es nicht.


    Bekanntermaßen erfolgte 2015 über RAPEX (Report 17-2015 und 43-2015) ein Rückruf von bzw. fast aller auf dem Markt befindlichen Löschdecken mit der Begründung "Nichteinhaltung der normativen Vorgaben".


    Ein derartiger Rückruf eines unsicheren oder gefährlichen Arbeitsmittels kommt einem Bereitstellungs- bzw. Benutzungsverbot gleich.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Im Ernst im Brandschutzkonzept nach Bauordnung???

  • @kelte großes :62: für's reinstellen der DGUV Information. Ist immer nützlich, was Schriftliches in der Hand zu haben. Anders lassen sich manche Personen nicht überzeugen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Das Thema Löschdecken ist bei uns leider eine Never-Ending Story...
    Meine Gründe gegen die Löschdecken finden bei einigen wenigen Führungskräften keine Beachtung. Die Haltung der BG´s, Unfallversicherer wurde zur genüge dargelegt.


    Deshalb mal ein fiktives Beispiel:
    Eine brennende Person wird mit Löschdecke gerettet, dabei verletzt sich der Retter selber (Verbrennungen, Abwehrverhalten...)
    Was wären denn die Konsequenzen aus diesem Unfallbericht? Keine Übernahme der Versicherungsleistung/Behandlungskosten etc. weil klar gegen die Empfehlungen? Evtl. Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit/Vorsatz?
    Ist dies zuuuu weit hergeholt?

  • Eine brennende Person wird mit Löschdecke gerettet

    Zur Zeit unterweisen wir das ganz intensiv .....warum nicht mit einer Löschdecke oder einer Jacke einer brennenden Person geholfen werden sollte.
    Wir haben genug Feuerlöscher, es ist sicherer für die Person die versucht zu helfen und auch effektiver für die brennende Person.


    Das ganze so ausmalen das bei allen das Kopfkino anspringt .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: