Servus beinand,
anlässlich der Beurteilung von Tätigkeiten auf Messen während der Aufbauphase, bin ich ergänzend zu den in diesem Thread
genannten Faktoren (und auch dem psychischen Einfluss durch den Termindruck^^) gestossen auf die Beurteilung der inkohärenten optischen Strahlung.
Und zwar dadurch, dass es vom Errichter auch vom Messebetreiber gefodert wird:
https://www.messefrankfurt.com…blatt-LED-Beleuchtung.pdf
(siehe auch Anhang).
Dank der sich weiterentwickelten LED- bzw. Beleuchtungstechnik, u.a. Videowände etc.
Neben OStrV und den TRGS IOS gibt es zu dem Thema auch eine 03.2017 aktualisierte
DGUV Information 215-314 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen" - Scheinwerfer
mit geblendeten Grüßen,
Wickinger