ASR 1.8 Verkehrswege - Absätze hinter/vor Türen

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  • Moin,

    in einem Gebäude sollen zwei Beschäftigte von uns einziehen. Vom Flur aus, gelangt man in den Sanitärbereich. Direkt vor/hinter der Tür zum Sanitärbereich (je nach Blickrichtung) befindet sich ein Absatz mit einem Höhenunterschied von 18,7cm. (siehe Bild)

    Stufe1.jpg

    Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.8 "Verkehrswege" Ziffer 4 (3)
    Verkehrswege dürfen nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden. Können Höhenunterschiede nicht durch eine Schrägrampe (siehe Punkt 4.1 Abs. 2) ausgeglichen werden, ist eine Stufenfolge von mindestens zwei zusammenhängenden Stufen mit parallel verlaufenden Stufenkanten und gleichen Stufenabmessungen zulässig. Die Stufenfolge ist nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu kennzeichnen.

    Schrägrampe geht nicht, da der Flur nicht so breit ist, dass wir die zulässige Neigung einhalten würden und uns dann die anderen Personen, die diesen Flur nutzen, über die Rampe stolpern würden, um den Flur zu begehen. Also zwei zusammenhängende Stufen mit gleichen Stufenabmessungen, und fertig ist der Lack.

    ABER

    Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.8 "Verkehrswege" Ziffer 4.2 (4)
    Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Absätze und Treppen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podesttiefe von 0,5 m einhalten.

    Absätze.jpg

    Über der Abbildung wird von Absätzen und Treppen gesprochen. Unter der Abbildung beziht sich der Text nur noch auf Treppen. Trifft die Ziffer 4.2 (4) auch auf Absätze zu, die nicht im Verlauf einer Treppe vorhanden sind oder handelt es sich um Treppenabsätze? In der alten ASR 17/1,2 stand noch: Vor und hinter Türen müssen Absätze oder Treppen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufschlagender Tür noch eine Podestbreite von mindestens 0,5 m einhalten.

    Mein Vernunftbarometer tendiert ganz klar, dazu, dass hinter der Tür ein Absatz nur zulässig ist, wenn er die erforderliche Mindesttiefe aufweist. Als Maßnahme habe ich jetzt vorgeschlagen, eine Schrägrampe mit Handlauf, die in einem Viertelkreis verläuft und in Laufrichtung in den Flur verschwenkt (unter der Beachtung der nach der ASR 1.8 und ASR 2.3 mindestens erforderlichen Restbreite des Verkehrswegs bzw. Fluchtweges zu installieren. Da das natürlich wesentlich teurer ist, als eine Mehrstufigkeit mit Kennzeichnung herzustellen, will ich mir sicher sein, dass ich in der Sache mit meiner Einschätzung nicht daneben liege.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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