Muss ich Betriebsanweisungen erstellen?

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  • Eine schönen Tagesabschnitt wünsche ich euch.
    Ich bin auf der Suche nach irgendwelchen Richtlinien oder Verordnungen, in denen man rauslesen kann, wer Betriebsanweisungen schreiben darf.
    Ich selber arbeite als Lagerist und mein Chef möchte einem Kollegen (Ingenieur-Posten), der es macht, wohl einen Gefallen tun und die Arbeit an mich delegieren. Von anderen Kollegen habe ich mitbekommen, dass solche Aufgaben erst bei einem Meister oder sogar noch höher angesiedelt sind und ich dafür nicht qualifiziert bin und nicht Mal an den dafür vorgesehenen Schulungen teilnehmen darf.
    Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da die Chefetage bald auf dem Dach sich sonnen kann, während die kleinen Untergebenen alles machen dürfen.
    Bitte wenn es geht ohne Abkürzungen, da ich viele davon nicht entziffern kann.

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  • Moin,


    Du darfst Betriebsanweisungen schreiben, wenn Du das nötige Wissen dazu hast. Wenn Du das nicht besitzt, lasse die Finger davon. Das ist unabhängig von irgendwelchen Titeln.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also kann mir mein Chef Schulungen aufdrücken bis ich alles weiß und sich zurücklehnen? Oder gibt's da bestimmte Voraussetzungen für diese Schulungen? Ich denke, es ist nicht damit getan, wenn mir jemand einfach nur zeigt, wie das Programm dafür funktioniert.

  • Wie Frank schon geschrieben hat. Du brauchst das nötige Fachwissen dazu. Vor der Betriebsanweisung sollte im voraus eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die schreibst du doch auch nicht selber, oder?
    Dafür hat dein Chef seine Vorgesetzten, die haben das zu machen. Also lass besser die Finger davon, das ist nicht deine Aufgabe.


    Gruß
    Gerald

  • Schulungen explizit zur Erstellung von Betriebsanweisungen wirst Du keine finden. Du brauchst einfach ein gewisses Grudnwissen und ein Verständnis für Gefährdungen, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensschwere usw.


    Eine Betriebsanweisung für eine Zahnbürste können wir beide locker schreiben.
    Eine Betriebsanweisung für einen Fön bekommen wir auch hin, wenn wir uns die Bedienungsanleitung durchlesen.
    Eine Betriebsanweisung für einen Rasenmäher, da wäre ich schon vorsichtiger (ich traue es mir zu, Dein know-how kann ich nicht einschätzen).
    Eine Betriebsanweisung für einen Teleskopstapler würde ich wahrscheinlich nicht einmal ohne fremde Hilfe versuchen wollen zu schreiben.


    Um Mal bei dem Rasenmäher zu bleiben. Wenn Du alle Gefährdungen kennst und weißt, wie man diesen effektiv begegnen kann, kannst Du auch eine Betriebsanweisung schreiben. Dann solltest Du aber auch alles auf dem Schirm haben (auszugsweise ein paar Beispiele)


    - Umlaufende Messer
    - Wegfliegen von Steinen und ähnlichen Teilen
    - Kraftstoffdämpfe
    - Kraftstoff auf der Haut
    - Arbeiten am Hang (Abrutschen mit dem Fuß unter das Gerät)
    - Heben und Tragen von Lasten
    - Lärm
    usw.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Das wird ja kompliziert...also an mindestens die Hälfte der Gefahren vom Rasenmäher würde ich selbst nicht Mal denken. Und da wo ich arbeite, weiß ich auch nicht über alle Flüssigkeiten und Gase bescheid.
    Und wie ist es, wenn ich die Betriebsanweisungen nach Vorgabe schreiben muss?
    In der Aufgabenbeschreibung steht: "Erstellung von Betriebsanweisungen nach Vorgabe des Gefahrstoffbeauftragten."
    Habe natürlich noch keine einzige Vorgabe gesehen und weiß noch immer nicht, wann ich diese Aufgabe übernehmen soll.

  • Wie Frank schon geschrieben hat. Du brauchst das nötige Fachwissen dazu. Vor der Betriebsanweisung sollte im voraus eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die schreibst du doch auch nicht selber, oder?
    Dafür hat dein Chef seine Vorgesetzten, die haben das zu machen. Also lass besser die Finger davon, das ist nicht deine Aufgabe.


    Gruß
    Gerald

    Die Gefährdungsbeurteilung schreibe ich nicht, das macht, denke ich Mal, der Kollege, dem ich die Betriebsanweisungen abnehmen soll.
    Also kann ich meinem Chef sagen, dass ich nicht über genügend Fachwissen verfüge um die Anweisungen zu erstellen?
    Er findet fast immer einen Weg, anderen Kollegen seine Aufgaben zu geben. Was er ja bei mir versucht.

  • In der Aufgabenbeschreibung steht: "Erstellung von Betriebsanweisungen nach Vorgabe des Gefahrstoffbeauftragten."

    Okay, dann ist die Sache klar. Dann bist Du befähigt, denn Du kannst ja offensichtlich eine Tastatur bedienen, sonst würden hier von Dir keine Beiträge stehen. :D


    Abgesehen davon, dass es den Titel "Gefahrstoffbeauftragter" offiziell nicht gibt (wird aber trotzdem gerne verwendet, und die Leute können sich darunter etwas vorstellen), wärest Du in diesem Fall die Tippse für den Gefahrstoffbeauftragten. Meines wäre das nicht auf dem Weg zu einem erfüllten Leben.
    Das kannst Du antürlich gerne machen, aber dann solltest Du auch darauf achten, dass Du diese Anweisungen nicht in Kraft setzt, sprich unterschreibst. Das sollen dann die Menschen machen, die auch für die Verantwortung die Kohle kassieren.


    Gruß Frank


    P.S. Ja, so ein Rasenmäher ist schon ein höllisch gefährliches Teil. :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In der Aufgabenbeschreibung steht: "Erstellung von Betriebsanweisungen nach Vorgabe des Gefahrstoffbeauftragten."
    Habe natürlich noch keine einzige Vorgabe gesehen und weiß noch immer nicht, wann ich diese Aufgabe übernehmen soll.

    Dann warte mal entspannt ab was Dir der Gefahrstoffbeauftragte an Vorgaben gibt.



    Das kannst Du antürlich gerne machen, aber dann solltest Du auch darauf achten, dass Du diese Anweisungen nicht in Kraft setzt, sprich unterschreibst. Das sollen dann die Menschen machen, die auch für die Verantwortung die Kohle kassieren.

    Unterschreiben würde ich das an Deiner Stelle auch nicht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Also muss ich wohl oder übel dem Ingenieur die Arbeit abnehmen und dann ihm die fertigen Betriebsanweisungen geben, damit er entspannt weiter schlafen kann.
    Wegen der Unterschrift habe ich schon Mal auf dem Forum gelesen, dass nur die "höheren" unterschreiben dürfen.
    Schade, dass man nichts in dem Arbeitsrecht hat, womit man dagegen wirken könnte.

  • Hallo,


    es ist auf jeden Fall etwas tricky.
    Die Reihenfolge wurde ja schon genannt: Gefährdungsbeurteilung und dann die Betriebsanweisung.
    Betriebsanweisung für eine bestimmte Tätigkeit oder eine Maschine oder ein Arbeitsverfahren? Ein einzelner Bereich?


    Es gibt sicherlich die Möglichkeit sich irgendeine Software zu kaufen und/oder fertige Betriebsanweisungen im Internet zu suchen. Passen die jedoch 1:1? Oft nicht. Du mußt die Dinger also anpassen. Das Anpassen geht sicherlich über die Schiene "verstehen". Was will das Ding sagen?


    Also braucht man (=du) doch irgendein Fachwissen um das umzusetzen oder eben zu ergänzen.


    Irgendwann ist der Zettel fertig. Eine "Anweisung"! Darfst du Anweisungen geben? Erlaubt es deine Stellung, das du verantwortlich etwas befehlen darfst? Diese Anweisung wird unterschrieben!!!
    u.s.w.


    Du siehst, der etwas flapsige Weg ist da nicht so ganz einfach.
    Beantworte dir deine Frage bitte selber.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Für mich ist eine Gefahrstoff Betriebsanweisung das kurz zusammengefasste Ergebnis der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Unter dieser Voraussetzung würde ich dann auf §6 Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung verweisen, da steht "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein."
    Siehe da, schon 2 Kandidaten, die Du hier befragen kannst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,


    sieh es doch mal positiv! Scheffe gibt Dir eine Aufgabe und Du kümmerst dich nach besten Wissen und Gewissen darum. Eine Betriebsanweisung ist in den meisten Fällen kein Hexenwerk.
    Vielleicht will der Scheffe Dir nur eine Aufgabe geben damit er sieht wie Du Dich dieser Aufgabe stellst.


    Ich habe ständig Aufgaben von meinen Chef bekommen die nicht in meinen Aufgabengebiet gefallen sind. Ich habe mich dann Fachkundig gemacht die Zeit dazu hat er mir eingeräumt und die Aufgabe gemeistert und Scheffe war zufrieden. Er wusste immer das er sich auf meine Arbeit verlassen konnte deshalb habe ich sie ja bekommen.


    Er hat dann nur noch geprüft, korrigiert und unterschrieben und konnte sich seinen eigentlichen Aufgaben stellen. Ich habe durch ihn und seinen Aufgaben bis heute viel provitiert.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo Zusammen,


    sieh es doch mal positiv! Scheffe gibt Dir eine Aufgabe und Du kümmerst dich nach besten Wissen und Gewissen darum. Eine Betriebsanweisung ist in den meisten Fällen kein Hexenwerk.
    Vielleicht will der Scheffe Dir nur eine Aufgabe geben damit er sieht wie Du Dich dieser Aufgabe stellst.

    Also da würde ich an @Soul90 Stelle nicht mal drüber nachdenken. Die Betriebsanweisung dient auch als Grundlage für Unterweisung von Mitarbeitern. Stell Dir mal vor, Soul schreibt etwas Falsches (vergisst ein nicht etc.) und ein Unfall passiert. Na dann gute Nacht.
    Wenn doch der "Gefahrstoffbeauftragte" dir eine Vorlage liefern muss, warum schreibt er die BA nicht gleich selbst. Was ist das da bei Euch?
    Der Rest wurde oben schon ausreichend beschrieben..

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    Betriebsanweisung erstellen darf meiner Meinung nach eine fachkundige Person.
    z.B. der Malermeister für das Lackieren.
    In Kraft setzen, bzw. freigeben ( Unterschreiben) der Verantwortliche Vorgesetzte mit Weisungsbefugnis.


    Gruß Wolfgang

  • Ich erkläre Mal, wie das bei uns immer ist.
    Fast die ganze Chefetage hat kein Bock und delegiert alles was man nur kann nach unten hin. Es ist manchmal so schlimm, dass einige Leute (inklusive mir) Depressionen bekommen haben.
    Und ein einfaches "ich habe nicht das Fachwissen dazu" reicht dem Chef nicht. Man muss es also machen, solange man nicht einige Vorschriften kennt, die besagen, dass man einige Aufgaben nicht machen muss oder sogar darf.
    Wenn ich diese Aufgabe machen muss, ist das kein Chef, der sagt "Hast du gut gemacht".
    Das ist ein Chef, der sagt, man hat es gut gemacht und er hätte da noch einige Aufgaben für dich.

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  • Fast die ganze Chefetage hat kein Bock und delegiert alles was man nur kann nach unten hin.

    Das nennt man Übertragung von Unternehmerpflichten und ist vollkommen legitim und auch notwendig, da in der Regel die Führungskräfte nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen, um so etwas selbst zu machen. Du hast zwei Möglichkeiten:


    Du weigerst Dich.
    Du nimmst es als Chance und versuchst Dir die entsprechende Fachkunde anzueignen oder holst Dir Hilfe bei den Spezialisten (Fachkraft für Abeitssicherheit und Betriebsarzt).


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Fast die ganze Chefetage hat kein Bock und delegiert alles was man nur kann nach unten hin.

    Ein guter Chef muss auch delegieren....

    Es ist manchmal so schlimm, dass einige Leute (inklusive mir) Depressionen bekommen haben.

    Das ist nicht schön....sollte auf jeden fall behandelt werden.
    Infos zu Depressionen findet man z. B. hier:


    https://www.deutsche-depressio…e/was-ist-eine-Depression



    Wenn ich diese Aufgabe machen muss, ist das kein Chef, der sagt "Hast du gut gemacht".

    Das ist schade , da das zu einer guten Führung dazu gehört.

    Das ist ein Chef, der sagt, man hat es gut gemacht und er hätte da noch einige Aufgaben für dich.

    Super ein besseres Lob gibt es doch gar nicht.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Das nennt man Übertragung von Unternehmerpflichten und ist vollkommen legitim und auch notwendig, da in der Regel die Führungskräfte nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen, um so etwas selbst zu machen. Du hast zwei Möglichkeiten:
    Du weigerst Dich.
    Du nimmst es als Chance und versuchst Dir die entsprechende Fachkunde anzueignen oder holst Dir Hilfe bei den Spezialisten (Fachkraft für Abeitssicherheit und Betriebsarzt).


    Gruß Frank

    Ich würde dir Recht geben, wenn die Vorgesetzten diese Aufgaben nicht schon jahrelang gemacht hätten und jetzt alles vergeben.