ASR 3.6 Lüftung - freie Lüftung vs. raumlufttechnische Anlage

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  • Moin,


    ich habe einen Raum, der als Büroraum für zwei Personen genutzt werden soll, die sich in der Regel die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Außendienst aufhalten. Der Raum ist in einem Gebäude, in dem früher ein Kaufhaus untergebracht. Das einzige Fenster in diesem Raum ist ein Schaufenster (ca. 3m x 1,5m), das nicht geöffnet werden kann. Das Schaufenster befindet sich an einer Außenwand des Gebäudes mit Blick in eine Fußgängerzone (Sichtschutz gegen neugierige Blicke von Passanten, ausreichendes Tageslicht etc. habe ich alles auf dem Schirm).


    ASR 3.6 Lüftung Ziffer 6.1 - Erfordernis
    Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung sind erforderlich, wenn eine freie Lüftung entsprechend Punkt 5 nicht ausreicht. Gründe dafür können sein:
    -die Abmessungen der Räume (Punkt 5.3),
    -die Lage der Räume, z. B. Tieflage (Fußboden tiefer als 1 m unter der umgebenden Geländeoberfläche),
    -die umliegende Bebauung,
    -eine besondere Nutzung (z. B. Arbeitsräume ohne öffenbare Fenster oder Oberlichter),...


    So weit, so gut. Arbeitsraum ohne öffenbare Fenster = Raumlufttechnische Anlage


    Die Anforderungen an eine raumlufttechnische Anlage sind in der Folge in der ASR 3.6 ja beschrieben. Jetzt kommt mein gedankliches Problem.


    ASR 3.6 Lüftung Ziffer 4.1 (1)
    In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.


    Direkt vor der Außenwand befindet sich die Fußgängerzone, d.h. kaum Autoverkehr, der die Außenluft belasten kann.


    Lese ich jetzt weiter in der ASR finde ich folgenden Passus:


    ASR 3.6 Lüftung Ziffer 5.3 - Systeme der freien Lüftung (1)
    Es werden folgende Systeme der freien Lüftung unterschieden:
    System 1 - einseitige Lüftung mit Zu-und Abluftöffnungen in einer Außenwand; gemeinsame Öffnungen sind zulässig.


    Wäre jetzt ein Mauerdurchbruch zur Außenluft mit einem Ventilator, bei dem ich die Luftzufuhr regeln kann, eine Form der freien Lüftung? Wäre ein Durchbruch ausreichend? Ich bin gerade etwas verwirrt. So ein Ventilator ist ja eigentlich noch keine raumlufttechnische Anlage (oder irre ich hier), aber auch keine klassische freie Lüftung.


    :h:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,
    wenn du die Begriffsbestimmungen unter Nr. 3.2 für freie Lüftung ansiehst, wird da von "..ggf. unterstützt durch Ventilatoren" gesprochen.
    Ist somit zulässig und in der Tat auch keine RLT.
    Kriterium für den Grad der "Unterstützung" wird dann die Zuluftgeschwindigkeit < 0,15 m/s) im Aufenthaltsbereich der Mitarbeiter bei der erforderlichen Luftwechselrate sein.
    Meines Erachtens dann sollte die Wirksamkeit des/der Ventilatoren nicht nur durch die Kontrolllampe(n) des Ventis visualisiert werden, sondern durch
    durch eine einfache, mechanische Einrichtung (z. B. eine Windspiel - da kommt der Drachenbauer durch).
    Wenn man jetzt weiter überlegen würde, ob nicht auch die Abluft mit Ventilatoren unterstützt werden könne - dann siehe Begriffsbestimmung "... Förderung von außen nach innen.. " - nein.


    mfg

    Uwe

  • eigentlich würde eine Öffnung der Wand in entsprechender Größe mit einer zweiten (gegenüberliegende) Öffnung eine natürliche einfache Luftwechselrate ermöglichen sollen.
    Eine RLT ist wenn maschinell Frischluft eingeführt und entsprechend abgeführt werden kann.
    Ein eingelassener Lüfter, Ventilator o.ä. fördert den Eintritt, ist jedoch keine RLT.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,


    vielen Dank. Ein Kollege hat mich auf die Inventertechnologie bei Lüftern aufmerksam gemacht. Kannte ich bislang so auch noch nicht, aber ist scheinbar bei uns bereits in mehreren Gebäuden im Einsatz und funktioniert sehr gut. Inventerlüfter


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    vielen Dank. Ein Kollege hat mich auf die Inventertechnologie bei Lüftern aufmerksam gemacht. Kannte ich bislang so auch noch nicht, aber ist scheinbar bei uns bereits in mehreren Gebäuden im Einsatz und funktioniert sehr gut. Inventerlüfter


    Gruß Frank

    mmmhh, kannte ich so auch nicht. Toll

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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