Moin,
an mich wurde die Frage herangetragen, ob der Arbeitgeber für Erzieherinnen und Erzieher, die mit Biostoffen (z.B. Urin, Kot) insbesondere im U3-Bereich in Kontakt kommen, Arbeitskleidung stellen muss (keine PSA sondern Wechselkleidung). In der vorschulischen Kinderbetreuung haben wir ein Risiko durch ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Technische Maßnahmen wie leicht abwaschbare Böden und Flächen sowie ausreichend Waschgelegenheiten sind in den einzelnen Einrichtungen umgesetzt.
Organisatorische Maßnahmen wie z.B. regelmäßiges Händewaschen/-desinfizieren, nicht Essen und Trinken in den betroffenen Bereichen, arbeitsmedizinische Vorsorge sind umgesetzt oder werden umgesetzt, wie die Erstellung der Hygienepläne.
Persönliche Schutzausrüstung wird zur Verfügung gestellt, wenn sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung hierfür eine Notwendigkeit zeigt. Momentan stehen als persönliche Schutzausrüstung Einmalhandschuhe bereit.
Arbeitskleidung wird zur Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher nicht gestellt.
Anforderungen der TRBA 500 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe):
TRBA 500 Ziffer 4.4 (1)
Die Zahl der Beschäftigten, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind oder sein können, ist auf das für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige Maß zu begrenzen.
Das ist umgesetzt, da nur ein definierter Personenkreis im U3-Bereich tätig ist.
TRBA 500 Ziffer 4.4 (3)
Pausen- und Bereitschaftsräume dürfen nicht mit mikrobiell verunreinigter Arbeitskleidung betreten werden.
TRBA 500 Ziffer 4.4 (5)
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.
TRBA 500 Ziffer 4.4 (6)
Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.
So weit so gut, aber jetzt wird es interessant:
TRBA 500 Ziffer 4.4 (7)
Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6).
Daraus lese ich, dass wir unabhängig davon, ob wir Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, die Absätze 3,5 und 6 einzuhalten haben. Das würde dann in einer Einrichtung mit einem U3-Bereich bedeuten, dass jede Person, deren Kleidung mikrobiell verunreinigt werden kann, einen eigenen Spind benötigt. Wir wären auch für die Reinigung der Kleidung zuständig. Die Beschäftigten müssten sich jedes mal umziehen, wenn sie die Pausenräume betreten.
Wenn wir Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, würden diese Punkte auch alle zutreffen. Die Überlegung wäre, die Wahrscheinlichkeit der mikrobiellen Verunreinigung auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Zum Beispiel durch Schürzen, wie sie auch im Pflegedienst verwendet werden (Pflegeschürzen). Falls man sich Gedanken um den Bereich der Ärmel der Bekleidung macht, käme der Einsatz von Schutzärmeln für die Unterarme in Betracht. Die Frage ist natürlich, wie hoch die Akzeptanz dieser Schutzkleidung wäre.
Wenn man tatsächlich Arbeitskleidung stellen wollte, müsste man einen fest definierten Katalog erstellen, der sowohl warme und kalte Jahreszeit berücksichtigt. Die Kolleginnen und Kollegen hätten es natürlich am liebsten, dass sie selbst shoppen gehen und der Arbeitgeber dann die Kosten übernimmt, aber das geht natürlich gar nicht. Wenn dann kann es nur so sein, dass aus einem bestimmten Portfolio ausgewählt werden kann, was wiederum dazu führt, dass die Beschäftigten relativ "uniformiert" aussehen (wenn auch vielleicht in verscheidenen Farben).
Natürlich kann ich vor Ort ermitteln, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist, wenn nicht gerade eine Magen-Darm-Geschichte in der Einrichtung wütet, aber ich würde im Vorfeld gerne mal eine generelle Einschätzung Eurerseits erhalten, wie Ihr die ganze Thematik seht.
Gruß Frank