Arbeitskleidung für Erzieherinnen in der vorschulischen Kinderbetreuung

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  • Moin,


    an mich wurde die Frage herangetragen, ob der Arbeitgeber für Erzieherinnen und Erzieher, die mit Biostoffen (z.B. Urin, Kot) insbesondere im U3-Bereich in Kontakt kommen, Arbeitskleidung stellen muss (keine PSA sondern Wechselkleidung). In der vorschulischen Kinderbetreuung haben wir ein Risiko durch ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.



    Technische Maßnahmen wie leicht abwaschbare Böden und Flächen sowie ausreichend Waschgelegenheiten sind in den einzelnen Einrichtungen umgesetzt.


    Organisatorische Maßnahmen wie z.B. regelmäßiges Händewaschen/-desinfizieren, nicht Essen und Trinken in den betroffenen Bereichen, arbeitsmedizinische Vorsorge sind umgesetzt oder werden umgesetzt, wie die Erstellung der Hygienepläne.


    Persönliche Schutzausrüstung wird zur Verfügung gestellt, wenn sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung hierfür eine Notwendigkeit zeigt. Momentan stehen als persönliche Schutzausrüstung Einmalhandschuhe bereit.


    Arbeitskleidung wird zur Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher nicht gestellt.


    Anforderungen der TRBA 500 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe):


    TRBA 500 Ziffer 4.4 (1)
    Die Zahl der Beschäftigten, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind oder sein können, ist auf das für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige Maß zu begrenzen.
    Das ist umgesetzt, da nur ein definierter Personenkreis im U3-Bereich tätig ist.


    TRBA 500 Ziffer 4.4 (3)
    Pausen- und Bereitschaftsräume dürfen nicht mit mikrobiell verunreinigter Arbeitskleidung betreten werden.
    TRBA 500 Ziffer 4.4 (5)
    Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.
    TRBA 500 Ziffer 4.4 (6)
    Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.


    So weit so gut, aber jetzt wird es interessant:


    TRBA 500 Ziffer 4.4 (7)
    Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6).

    Daraus lese ich, dass wir unabhängig davon, ob wir Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, die Absätze 3,5 und 6 einzuhalten haben. Das würde dann in einer Einrichtung mit einem U3-Bereich bedeuten, dass jede Person, deren Kleidung mikrobiell verunreinigt werden kann, einen eigenen Spind benötigt. Wir wären auch für die Reinigung der Kleidung zuständig. Die Beschäftigten müssten sich jedes mal umziehen, wenn sie die Pausenräume betreten.


    Wenn wir Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, würden diese Punkte auch alle zutreffen. Die Überlegung wäre, die Wahrscheinlichkeit der mikrobiellen Verunreinigung auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Zum Beispiel durch Schürzen, wie sie auch im Pflegedienst verwendet werden (Pflegeschürzen). Falls man sich Gedanken um den Bereich der Ärmel der Bekleidung macht, käme der Einsatz von Schutzärmeln für die Unterarme in Betracht. Die Frage ist natürlich, wie hoch die Akzeptanz dieser Schutzkleidung wäre.


    Wenn man tatsächlich Arbeitskleidung stellen wollte, müsste man einen fest definierten Katalog erstellen, der sowohl warme und kalte Jahreszeit berücksichtigt. Die Kolleginnen und Kollegen hätten es natürlich am liebsten, dass sie selbst shoppen gehen und der Arbeitgeber dann die Kosten übernimmt, aber das geht natürlich gar nicht. Wenn dann kann es nur so sein, dass aus einem bestimmten Portfolio ausgewählt werden kann, was wiederum dazu führt, dass die Beschäftigten relativ "uniformiert" aussehen (wenn auch vielleicht in verscheidenen Farben).


    Natürlich kann ich vor Ort ermitteln, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist, wenn nicht gerade eine Magen-Darm-Geschichte in der Einrichtung wütet, aber ich würde im Vorfeld gerne mal eine generelle Einschätzung Eurerseits erhalten, wie Ihr die ganze Thematik seht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo.
    Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, für die Tätigkeit Arbeitskleidung zu stellen.


    Mein Vorschlag:
    Einwegkittel (Vlieskittel) (als PSA) zum Überziehen.


    Schützt die Privatkleidung vor Verschmutzen. Damit ist "Arbeitskleidung" obsolet.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Mahlzeit,


    ich hatte das Thema erst dieses Jahr in einer "Kindergartenkette". Einmalschürzen zur Verfügung gestellt und fertig? Warum?


    a) Platz für getrennte Spinde zum Großteil in keiner Einrichtung vorhanden
    b) Arbeitskleidung wurde von den Beschäftigten abgelehnt
    c) Reinigung von Privatkleidung wurde von den Beschäftigten abgelehnt, da dies ein Eingriff in das private Leben für sie bedeutet hätte


    Durch die Kontrolle BGHW wurden die Maßnahmen, die analog zu deinen vorhanden waren, als ausreichend bezeichnet.


    BG
    Sven

  • Vielen Dank für die Fragestellung und vielen Dank für die Beantwortende.
    Ich sehe ja manche Fragen als kleinen Test für mich an,
    obwohl ich mich Gott sei Dank nicht in diesem Themenumfeld befinde
    und solche Themen bei mir seit langem nichtmehr auf den Tisch gelandet sind.


    Eine bessere Bewertung bzw. einen besseren Tipp kann ich auch nicht beisteuern,
    aber dies, was beide Kollegen beschrieben haben, ist die einzige mir erscheinbare
    einfach zu realisierende Lösung.

  • Moin,


    habt ihr nach der Umsetzung mal kontrolliert, ob die Schürzen getragen werden?
    Ich kenne es aus vielen Kindergärtern so, dass nicht mal Handschuhe beim Wickeln getragen werden, obowhl sie zur Verfügung gestellt und der Sinn dahinter vermittelt wurden.
    Persönlich würd ich die Gefährdung durch unzureichend gewaschene Kinderhände höher einstufen als die Gefährdung beim Wickeln.

    Gruß Roland

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  • Moin,


    so jetzt bin ich mal gespannt. Ich habe die Schürzen und, falls notwendig die Schutzärmel, empfohlen, aber gleich darauf hingeweisen, dass diese auch zu tragen sind, falls wir bei der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Maßnahme notwendig ist. Gleichzeitig habe ich darauf hingeweisen, dass es jetzt keine Aussage geben kann "Das ist uns zu umständlich".


    Das Thema ist gesetzt, und wir werden zusammen mit dem Betriebsarzt eine Begehung machen und in Abstimmung mit den Führungskräften und den Betroffenen eine realistische Einschätzung der Gefährdung vornehmen. Mal schauen, wie sich das Thema entwickelt. ^^


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    LÄUFT :D


    Wie erwartet ziemlich schnelle Rückmeldung der Führungskraft, noch bevor wir die Begehung terminiert haben.


    Führungskraft: "Schürzen gehen gar nicht. Es geht ja auch nicht nur um die Gefährdung, sondern in der Kinderbetreuung werden die Klamotten einfach stärker beansprucht und nutzen sich schneller ab und werden dreckig und werden mit Urin, Blut, Speichel etc. konatminiert und werden ..... Deswegen sollte der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen. Es kann ja nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Privatkleidung dienstlich abnutzen."


    Guudsje: "Ich glaube bei den Kollegen, die sich in Kellern, auf Speichern etc. rumtreiben sieht das etwas schlimmer aus."


    Führungskraft: "Dann brauchen die auch Arbeitskleidung."


    Guudsje: "Wir machen erst einmal die Begehung, sprechen mit den Betroffenen, und dann schauen wir weiter."


    Führungskraft: "Okay, aber auf keinen Fall Schürzen."


    :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • in der Kinderbetreuung werden die Klamotten einfach stärker beansprucht und nutzen sich schneller ab und werden dreckig ..... Deswegen sollte der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen.

    Kommt mir irgendwie bekannt vor. Vor einigen Jahren war mal unser ZIVI (man sieht schon einige Jahre her) für 1-2 Stunden während der Arbeitszeit verschwunden. Als er wieder auftauchte unsere Frage: Wo waren Sie denn?
    ZIVI: Beim Friseur.
    Wir: Während der Arbeitszeit?
    ZIVI: Ja, die Haare wachsen ja auch während der Arbeitszeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hhhmmm,


    das Thema wird interessant. Wir haben uns die Arbeitsabläufe vor Ort mal genauer angesehen. Eine der Maßnahmen, die wir angedacht hatten, war die Einrichtung eines Wickeldienstes, um den Personenkreis, der wickelt, möglichst klein zu halten. Funktioniert leider nicht, da im pädagogischen Konzept festgelegt ist, dass die Beschäftigten nach Möglichkeit nur "ihre" Kinder, d.h. die Kinder, die sie normalerweise in der Gruppe in der Betreuung haben, wickeln, da sie auch die direkte Bezugsperson für die Kinder sind.


    Die Thematik beschränkt sich aber nicht nur auf den Wickelbereich. Auch in den Gruppenräumen kommen die Beschäftigten mit Sekreten oder auch Erbrochenem in Kontakt, so dass die Möglichkeit der mikrobiellen Belastung der Kleidung besteht.


    TRBA 500 Ziffer 4.4 (7)
    Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht,gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6).


    Mal schauen. Ich habe die Fragestellung an die BG durchgereicht. Ich bin gespannt, welche Antwort kommt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ich spucke Mal in die Suppe, Entschuldigung....


    Meine Frau steht kurz davor die Kinderbetreuung in eigener Regie durchzuführen (Schulung abgeschlossen, eigentlich ist sie Lehrerin, aber aus Ungarn).


    Nun hat sie eine SiFa als Ehemann. Seufz...


    Und diese SiFa hat sich eben hierüber Gedanken gemacht. Zur Kinderbetreuung gilt für meine Frau:


    - alte Klamotten (nicht die neuen Diesel-Jeans)
    - und/oder billige Klamotten (nicht die handgestickte Seidenbluse)
    - ältere Schuhe


    Hier handelt es sich um technisch einwandfreie Kleidung, die schon etwas entfärbt ist, oder etwas weniger straff sitzt. Diese Kleidung ist noch gut für den Alltag, hat aber den Neuwert hinter sich. Der materielle Schaden durch Kindereinwirkung ist also Null (spontan fällt mir ein, dass man auch bei Caritas und Co. nach Kleidung schauen könnte).


    Diese Maßnahme ist nix für Modepüppchen, klar. Für selbstbewusste Personen ist diese Vorgehensweise völlig akzeptabel (und auf der "Straße" fällt man auch nicht negativ auf).


    Die Maßnahme ist allerdings auch vielfach chancenlos, wenn ich schon sehe, dass Mitarbeiter die Optik der PSA in den Vordergrund stellen (statt der technischen Eignung).


    Was das Waschen angeht: die Kosten müssen eingerechnet werden. Ich nehme professionelle Produkte von Metro. Unterm Strich lautet die Rechnung:


    - Einkommen minus
    - gebrauchte Kleidung minus
    - Reinigungskosten


    = lohnend oder nicht.


    Wenn nicht, anderen Job machen.


    Angestellte Erzieher/Pädagogen können versuchen, die Kleidungsfrage vom Arbeitgeber lösen zu lassen. Da ist die Malerkluft (Einweg) perfekt geeignet.... :)


    Im Übrigen ist die Infektionsgefahr durch solche nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen durch eine organisatorische Maßnahme minimiert: kranke Kinder dürfen gar nicht abgegeben werden. Diese Luschen von Anstaltsleitern setzen diese Regel nur nie durch. Allein der Versuch müsste drakonische, finanzielle Strafen für die Eltern nach sich ziehen (Strafrecht, Bußgeld, Vertragsstrafe). Dann reduziert sich die Gefährdung auf die einzelne Situation, aus das, was vor der Abgabe des Kindes nicht erkennbar war. Ansonsten ist Urin übrigens steril. Keine Gefährdung.


    Noch etwas: was in deutschen KiTas weltweit einzigartig schlecht ist: Hygiene. Kindern wird weder die Nase geputzt, noch ausreichend Hände gewaschen. Insofern ist die Kleidung der Betreuungspersonen ein echtes "Luxusproblem".


    Als externe SiFa würde ich vor diesem Hintergrund viel Verständnis zeigen, und nichts tun.

  • Im Übrigen ist die Infektionsgefahr durch solche nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen durch eine organisatorische Maßnahme minimiert: kranke Kinder dürfen gar nicht abgegeben werden.

    :Lach: Herzlich willkommen in der Realität.

    Diese Luschen von Anstaltsleitern setzen diese Regel nur nie durch.

    :thumbdown: Verallgemeinern ist so herrlich einfach im Internet. Bei uns gibst Du kein krankes Kind ab, wenn es erkennbar krank ist. Du siehst aber nicht jedem Kind an, ob es sich die halbe Nacht erbrochen oder mit Durchfall auf dem Klo gesessen hat usw usw.

    Noch etwas: was in deutschen KiTas weltweit einzigartig schlecht ist: Hygiene. Kindern wird weder die Nase geputzt, noch ausreichend Hände gewaschen. Insofern ist die Kleidung der Betreuungspersonen ein echtes "Luxusproblem".

    Sorry, aber auf so einen pauschalisierenden Unsinn gehe ich inhaltlich nicht ein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Brauchst nicht. Ausnahmen gibt es sicher. Wo meine Frau tätig war, hat sie das alles eingehalten. Verstanden hat das niemand.


    In Ungarn ist das Wickeln übrigens durchwegs von Wickeltanten durchgeführt. Deutsche Kinder werden leider verrückt, wahrscheinlich Massenmörder oder Bundeskanzler (in), wenn man das mit ihnen versucht...


    Im Ernst: bitte unterscheide pointiert von pauschaliert :)

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Moin,


    habt ihr nach der Umsetzung mal kontrolliert, ob die Schürzen getragen werden?

    So weit sind wir noch nicht, da die Schürzen nur als Vorschlag im Raum stehen.

    Ich kenne es aus vielen Kindergärtern so, dass nicht mal Handschuhe beim Wickeln getragen werden, obowhl sie zur Verfügung gestellt und der Sinn dahinter vermittelt wurden.

    Ist bei uns kein Problem. Handschuhe werden beim Wickeln immer getragen.

    Persönlich würd ich die Gefährdung durch unzureichend gewaschene Kinderhände höher einstufen als die Gefährdung beim Wickeln.

    Mit den Kindern wird das richtige Händewaschen trainiert und z.B. vor dem Essen immer unter "Aufsicht/Anleitung" einer Beschäftigten gemacht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,


    interessante Antwort der BG/UK. Ja rechtlich alles korrekt wie ich es in Beitrag Nummer 1 zusammengefasst hat. Sieht die BG genau so. Nein, die BG würde von sich aus so etwas in diesem Ausmaß nie fordern. Nein, der BG ist keine Kinderbetreuungseinrichtung bekannt, die das in diesem Maß umgesetzt hat. Ergo, alles wie bei Radio Eriwan: "Im Prinzip ja, aber....."


    Bezüglich der Thematik der Verschmutzung, des Waschens im privaten Bereich und der Abnutzung der Privatkleidung, ist dieses Thema aus Sicht der BG primär nicht im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz angesiedelt, sondern eher im direkten Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer zu klären. Es wäre demnach mit dem Obermufti der Kinderbetreuung zu klären, ob Arbeitskleidung gestellt wird. Wenn Arbeitskleidung gestellt wird, müsste die Reinigung durch den Arbeitgeber sichergestellt werden.


    Mal schauen, wie das Ganze bei uns jetzt weitergeht. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.