Gefährdungsbeurteilung Lärm im ausgewiesenenLärmbereich

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  • Guten Abend zusammen,



    ich habe am Arbeitslatz Lärm als Gefährdungsfaktor aufgenommen. Der Arbeitsplatz befindet sich jedoch in einen ausgezeichneten Lärmbereich ( Große Halle, Arbeitsplatz zu allen Seiten der Halle offen).



    Wie beurteile ich nun die Gefährdung bzw. das Risiko ?!



    Orientierende Messung 95 db(A)


    Unterer Auslösewert 80 db(A)


    Oberer Auslösewert 85 db(A)


    Oberer Auslösewert überschritten --> Gefahrenschwelle überschritten --> Handlungsbedarf



    Aufgrund der bereits getroffen Schutzmaßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV (Ausweisung Lärmbereich, PSA, Pflichtvorsorge nach ArbMedVV nach G20 usw.) bedingt durch den Lärmbereich --> Besogrnisschwelle nicht überschritten --> kein Handlungsbedarf


    Kann ich die Gefährdung so beurteilen oder bin ich gerade auf den Holzweg ?! ?(


    Gruß Achim

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  • Lärmminderungsprogramm.


    Am besten hol Dir einen Experten, bzw. nicht Dir, sondern der Firma, der den ganzen Lärmklumpatsch durchexerziert.


    Danach gibt es noch zwei Möglichkeiten:
    - Lärmminderung möglich und finanzierbar (in welchem Zeitrahmen auch immer)
    - Lärmminderung nicht möglich.


    Es ist schon erstaunlich, was alles zur Lärmminderung möglich ist - zum Beispiel die Umprogrammierung einer Maschine, ähnlich wie das Softwareupgrade bei Dieseln. Ich konnte im Alu-Spritzguss eine Wirkung von bis zu 3 dB(A) messen (entspricht Halbierung der Energie des Lärms). Kosten: marginal (der Druck der Reinigungsdüsen wurde auf das notwendige Maß reduziert, vorher waren sie mit dem technisch maximal möglichen Druck ausgelöst).


    Im Endausbau müssten Mensch und Lärm komplett getrennt sein... In einer Firma konnte eine Presse (hat dickes Blech in Lichtgeschwindigkeit gestanzt) durch Kapselung völlig still gemacht werden. Man konnte sich neben der Maschine normal unterhalten. Die Erde vibrierte natürlich immer noch.


    Oder der Lärm müsste durch ein anderes Verfahren ersetzt werden, z.B. mechanische Teile durch Elektronische Teile ersetzen. Die Produktion von Elektronik ist leiser als die Produktion von Mechanik. Bei Trafos ist das passiert (elektronische Trafos sind allerdings deutlich weniger robust, als die Gewickelten).

  • Guten Morgen
    Hol dir deine zuständige BG zwecks Lärmmessungen hinzu. Diese erstellen ein Lärmkataster und geben auch Vorschläge zur Lärmminderung.Kenne ich so jedenfalls von der BGHM. Für deine GB kannst du die Ergebnisse mit einfliessen lassen.
    Gruß Martin

  • Hol dir deine zuständige BG zwecks Lärmmessungen hinzu. Diese erstellen ein Lärmkataster und geben auch Vorschläge zur Lärmminderung.Kenne ich so jedenfalls von der BGHM. Für deine GB kannst du die Ergebnisse mit einfliessen lassen.

    macht auf jeden fall Sinn.... habe sehr gute Erfahrungen bei der BGN gemacht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Guten Morgen,


    ich werde bei der BG anrufen zwecks Lärmmessung jedoch befürchte ich, dass ich die Ergebnisse nicht mehr in mein Praktikum einfließen lassen kann, da ich in etwas über 2 Woche meine Arbeit abgeben muss.


    Angenommen wir haben ein Lärmkataster und es sind keine Lärmminderungsmaßnahmen möglich, befinde ich mich dann mit den bereits umgesetzten Maßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV im Akzeptanzbereich ?!
    (Ausweisung Lärmbereich, PSA, Pflichtvorsorge nach ArbMedVV nach G20 usw.)

  • ich werde bei der BG anrufen zwecks Lärmmessung jedoch befürchte ich, dass ich die Ergebnisse nicht mehr in mein Praktikum einfließen lassen kann, da ich in etwas über 2 Woche meine Arbeit abgeben muss.

    Das musst Du nicht unbedingt.... aber Du kannst Deine Vorgehensweise in Deinen Bericht mit einfließen lassen.
    Außerdem kommt ja auch was nützliches für den Betrieb dabei rum.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()

  • Guten Morgen,


    ich werde bei der BG anrufen zwecks Lärmmessung jedoch befürchte ich, dass ich die Ergebnisse nicht mehr in mein Praktikum einfließen lassen kann, da ich in etwas über 2 Woche meine Arbeit abgeben muss.


    Angenommen wir haben ein Lärmkataster und es sind keine Lärmminderungsmaßnahmen möglich, befinde ich mich dann mit den bereits umgesetzten Maßnahmen nach der LärmVibrationsArbSchV im Akzeptanzbereich ?!
    (Ausweisung Lärmbereich, PSA, Pflichtvorsorge nach ArbMedVV nach G20 usw.)

    Die BG ist gratis - KANN aber mit (kurzfristig umzusetzenden) Auflagen verbunden sein. Externe Dienstleister sind teuer (mehrere Hundert bis Tausend EUR), man gewinnt aber viel Zeit und sie kommen schneller. Das Ergebnis sollte soweit vergleichbar sein. Ein Externer könnte noch in den zwei Wochen das Ergebnis liefern - wenn er sich extrem anstrengt (ich könnte das nicht in zwei Wochen - die Ausarbeitung ist aufwendig und braucht entsprechend Zeit).


    Lärmminderungsmnaßnahmen sind IMMER möglich. Wenn bisher NICHTS getan wurde, ist sogar VIEL und mit wenig Aufwand möglich - behaupte ich mal pauschal.


    Ihr habt keinen Lärmkataster. Ihr habt bestenfalls einige "orientierende Messungen".


    Es fehlt in Deiner Liste die Unterweisung zum Thema Lärm und PSA gegen Lärm, die Zutrittsbegrenzungen zum Lärmbereich und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen (aktuelle Maßnahmen: PSA-Disziplin, und notwendig wäre kurzfristig die Zugangsbegrenzung [DGUV V1 §18] ).


    Der PDCA-Kreis (7 Schritte der SiFa) muss immer geschlossen sein :)


    Blöde Frage - hat deren bisherige SiFa nix gemerkt?

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Meiner Meinung nach reicht das so nicht aus! Bei 10 dB über oberen Auslösewert benötigst Du neben der schon genannten Unterweisung auch ein Lärmminderungsprogramm (wie oben genannt s. Nr 8) --> Einhausung, Dämpfung (Reduzierung von Gehäuseschwingungen), Entfernen der Lärmquellen (z. B. Kompressor vor die Halle stellen) etc.
    Zumindestens würde ich diese Möglichkeiten im Bericht mit aufführen. Das Lärmkataster sofern notwendig (wenn es nur eine Maschine ist, macht ein Kataster nicht unbedingt Sinn) würde ich dies mit aufnehmen.
    Du musst ja nicht alles schon umgesetzt haben. Die Vorgehensweise und die Reihenfolge sind da schon nicht ganz unwichtig. Also Gewichtung beachten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • P.S: dB(C) ohne Relevanz?


    Besorgnisschwelle nicht überschritten? Was meinst Du damit eigentlich? Dass 80 dB nicht überschritten sind, wenn Gehörschutz getragen wird, und das Hörvermögen regelmäßig untersucht wird?


    Das wäre das falsche Verständnis von Maßnahme. Das sind gesetzlich auferlegte Pflichten.


    Die Maßnahmen fehlen hier völlig. Für das Praktikum wäre aber das Thema Lärm schon fast zu groß, da sehr speziell. Ich würde da als ersten Schritt die Messungen anlegen, und dann die Maßnahmen ableiten - ohne Dich als Praktikanten oder mit Dir als SiFa. Am allerwichtigsten ist die Ermittlung der Lärmquelle. Ist das eine Düse, ein Lager, das Werkzeug am Werkstück, Druckluft...? Das muss man zuerst wissen. Danach kann man über Maßnahmen spekulieren.


    Ohrstöpsel beantworten KEINE Frage.


    Blödes Beispiel: mein Auto wurde immer lauter. Hätte ich Ohrstöpsel tragen sollen, statt den Lagerschaden am Hinterrad reparieren zu lassen? So in etwa läuft's auch in der Arbeitswelt.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo Achim,


    ich denke bei überschreiten des unteren Auslösewertes 80 dB(A)/135dB(C) befindest du dich im Besorgnisbereich, unabhängig von den dann getroffenen Maßnahmen.
    Welche Ziele willst du dann erreichen und wie.


    Gruß Neflo

  • Guten Morgen alle zusammen,



    Lärm ist nicht mein Praktikumsthema sondern einer von elf Gefährdungsfaktoren die ich am zu beurteilenden Arbeitsplatz identifiziert habe.
    Der Fokus liegt auf den Physischen Gefährdungen.



    Bei der Risikobeurteilung schätze ich die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere ab (unter Berücksichtigung der Expositionszeit, Intensität der Einwirkung, Gefahrbringende Bedingung, Schutzmaßnahmen) und beurteile dieses hinsichtlich des Gesundheitsrisikos für den Mitarbeiter.
    Meine Gedankengang war bisher : Der Arbeitsplatz befindet sich im Lärmbereich, bis auf ein Lärmminderungsprogramm sind alle Pflichtvorgaben erfüllt, der Mitarbeiter verfügt über PSA welche auch getragen und überwacht wird, die Gefahrenquelle und der Mensch treffen nicht zusammen „Hinnehmbares Gesundheitsrisiko“ ! Dennoch würde ich darauf hinweisen das ein Lärmminderungsprogramm mit entsprechenden Maßnahmen erforderlich ist.


    Anderes Beispiel:


    Bei Benutzung von einen Winkelschleifer und PSA gegen Lärm --> Gesundheitsrisiko hoch --> Gefahrenbereich
    Substitution - > nicht möglich
    Technisch - > nicht möglich
    Organisatorisch - > Expositionszeit möglichst gering halten
    Persönlich - > PSA gegen Lärm


    Bei Benutzung mit PSA gegen Lärm mit entsprechender Dämpfung --> Hinnehmbares Gesundheitsrisiko --> Akzeptanzbereich


    Mir geht es gerade nur darum wie ich das Gesundheitsrisiko richtig einstufe!
    Trotz aller Schutzmaßnahmen --> hohes Gesundheitsrisiko --> Gefahrenbereich
    Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen --> Hinnehmbares Gesundheitsrisiko --> Akzeptanzbereich

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  • Hi...


    noch eine Anmerkung zu der Thematik, für die Praxis von mir:
    Zur Lärm- und Vibrationsschutzverordnung gibt es ja auch technische Regeln. Unter anderem die TRLV Lärm, Teil 3 - Lärmschutzmaßnahmen.


    Vielleicht findest du da auch noch was passendes.
    Zitieren daraus kommt im Bericht sicher immer gut ;)

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Bei Benutzung von einen Winkelschleifer und PSA gegen Lärm --> Gesundheitsrisiko hoch --> Gefahrenbereich
    Substitution - > nicht möglich
    Technisch - > nicht möglich
    Organisatorisch - > Expositionszeit möglichst gering halten
    Persönlich - > PSA gegen Lärm

    Hallo Achim


    Technische Maßnahme: Verwendung anderer Schleifscheiben, andere Scheibenaufsätze für den Trennschleifer.
    Lärmreduktion erheblich.


    Technische Maßnahme: Schleifarbeitsplatz
    Schallschluckende Elemente im Hallenbereich verbauen
    Lärmreduktion hängt von der Bauart der Halle ab.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Der Arbeitsplatz befindet sich im Lärmbereich, bis auf ein Lärmminderungsprogramm sind alle Pflichtvorgaben erfüllt

    PSA ist ja eigentlich nur in Ausnahmefällen als Dauerlösung zu akzeptieren. Ich würde auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Lärmquellen erfasst werden und dann zu überprüfen ist, wie man die Quellen reduzieren kann. Möglicherweise kann man einzelne Quellen kapseln oder im Raum entsprechende Dämpfung bewirken. Vielleich kann man auch steuern, dass die Hauptlärmquellen nicht gleichzeitig auftreten.
    Unabhängig davon ist zu bewerten, ob die bisher getroffenen Maßnahmen ausreichend sind. Wird der Gehörschutz konsequent getragen? Ist er geeignet? Halten sich nur Personen im Lärmbereich auf, die dort eine entsprechende Tätigkeit zu verrichten haben? Wurden alle, die den Lärmbereich betreten unterwiesen? usw.

    Wird unbedingt ein Winkelschleifer benötigt, oder kann man die Arbeiten auch mit einem langsamer laufenden Gerät, welches dadurch möglicherweise weniger Lärm verursacht, verrichten?
    Kann man den Arbeitsbereich abtrennen und entsprechend dämmen? Können die Einsatzzeiten reduziert werden?


    Ich denke, gerade in Hallen, kann man einige dämpfende Elemente einsetzen, denn die üblichen harten Oberflächen von Hallen, führen zur Reflektionen, die die Schallausbreitung negativ beeinflussen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da bist Du ja schon mitten im Lärmminderungsprogramm :)


    Nicht zu vergessen, ob das alles finanzierbar ist... Zur "Not" wird lieber nach Somalia ausgelagert, und das war's dann...


    Die Anmerkungen/Lösung von Achim weisen wir also einstimmig zurück, und empfehlen, den Lärm gesondert beurteilen zu lassen - behaupte ich mal. Bisherige Aktivitäten nicht ausreichend (Maßnahmen würde ich diese Aktivitäten nicht nennen wollen), Maßnahmen sind durchaus möglich - aus technischer Sicht. Kaufmännisch: wissen wir nicht.

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  • Guten Tag zusammen,


    wie oben geschrieben ging es mir bei der Frage nur um die Beurteilung der Gefährdung, die auf den Mitarbeiter einwirkt.
    Nach Rücksprache mit meinem Multiplikator habe ich die Gefährdungsbeurteilung wie im Anhang zu sehen ist durchgeführt.
    Die Forderungen und Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV habe ich nicht infrage gestellt.



    Auf jeden fall vielen Dank für die vielen Beiträge und eure Hilfe.



    Wie ich soeben erfahren habe, wurde die Praktikumsarbeit mit 96/100 Punkten (19/20 fachlich) bewertet. :thumbup: