Moin,
ich stehe gerade vollkommen auf dem Schlauch.
Arbeitsstättenrichtlinie Sanitärräume
In Toilettenräumen ist eine wirksame Lüftung zu gewährleisten. Bei freier Lüftung (Fensterlüftung) sind die Mindestquerschnitte für Lüftungsöffnungen nach Tabelle 1 einzuhalten (weitere Informationen siehe ASR A3.6 „Lüftung“). Lüftungs-technische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2) erreicht wird.
Steht das "h" hier für die Raumhöhe oder für Stunde? Ich kann mit der Formel gar nichts anfangen.Kann kir die jemand in dürren Worten erläutern?
Gruß Frank