Baustelle anmelden?

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  • Hi,


    auf/neben unserem Betriebsgelände werden gerade neue Gebäude hochgezogen, die im nächsten Jahr zur Erweiterung unserer Reinräume und Lagerflächen dienen sollen. Im Moment finden die Bauarbeiten nur "vor der Türe" statt, also ohne Anschluss an unser Gebäude. Den Bau selber führt nicht unsere Firma durch, sondern eine Vermögens GmbH, die einen Bauunternehmer beuftragt hat und die Räume anschliessend an uns vermieten wird (die Vermögens GmbH gehört aber auch zu uns). Die Baustelle hat einen eigenen SiGeKo, ich habe nur ein Auge auf unsere Notausgänge. Soviel vorneweg, jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:


    Letzte Woche (leider war ich nicht da) kam unsere BGHM und hat dann spontanen die Baustelle begangen. Gab wohl einige Mängel, ging aber an mir vorbei. Uns gegenüber wurde dann bemägelt, dass wir die Baustelle nicht an die BGHM gemeldet haben. Ist das notwendig? Die BGBau ist über den Bauunternehmer informiert, was haben wir damit zu tun? Das leuchtet mir nicht ganz ein.


    Gruß
    Mike

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  • Mahlzeit,


    also ich hab bisher nicht erlebt, dass Baumaßnahmen auf dem Gelände dem eigenen Unfallversicherungsträger anzeigt werden müssen.
    Kann es vielleicht sein, dass die TAP sich ungünstig ausgedrückt hat und vielleicht die Vorankündigung der Baustelle gegenüber der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, etc.) meinte?

    Gruß Roland

  • Mahlzeit,


    also ich hab bisher nicht erlebt, dass Baumaßnahmen auf dem Gelände dem eigenen Unfallversicherungsträger anzeigt werden müssen.
    Kann es vielleicht sein, dass die TAP sich ungünstig ausgedrückt hat und vielleicht die Vorankündigung der Baustelle gegenüber der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, etc.) meinte?

    Nein, er hat explizit gesagt, dass wir die BGHM hätten informieren müssen. Das ist ja mein Problem.

  • An deiner Stelle würde ich die TAP nochmal kontaktieren. Vieles läßt sich heutzutage in einem kurzem Gespräch klären.


    Ansonsten bin ich eher da, dass die BG Bau da zuständig ist.

  • Meldung von Baustellen an die jeweilige BG ist freiwillig, das entscheidet der Unternehmer selbst.
    Selbst bei der BG Bau gibt es die Meldepflicht nicht mehr, Meldepflicht gab es mal in der Tiefbau BG, ist mit Übergang in die Bau BG abgeschafft worden.
    Meldung der Baustelle schadet aber auch nicht.


    Ich hätte wie Roland aber auch eher auf die Vorankündigung getippt.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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