IT ler verantwortlich oder Abteilungsleiter

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  • Hallo Kollegen,


    bei uns wurde ein neuer Multifunktionsdrucker/Kopierer installiert und die IT Abteilung hatte einen Platz,wegen vorhandener Anschlussdose, in einem notwendigen Flur vorgesehen.
    Nach meiner Info dass dieser da nicht hindürfte, wurde dies dem Abteilungsleiter mitgeteilt zwecks Findung eines neuen Aufstellortes aber dieser wollte den Stellplatz beibehalten.
    Hat nun im Notfall oder einer Brandschau.... der Abteilungsleiter "den schwarzen Peter" oder der IT Kollege da er für die AUfstellung und Inbetriebnahme der Geräte zuständig ist ?


    Ich frage nur weil der IT Kollege einfach ein ungutes Gefühl hat ein Gerät an einem "nicht erlaubten" Ort aufgestellt zu haben.


    Gruß


    Stephan

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  • Hi,


    macht das einen Unterschied?


    Ein schlechtes Gewissen sollte jeder haben, der einen negativen Umstand kennt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zämma,


    so was geht gar nicht. Ich würde es eskalieren lassen. Wenn was passiert und ich muss da durch ist es einfach käse.
    Frag doch mal deine Kollegen was ein Menschenleben wert ist ? Mehr oder weniger als der Drucker ?
    Gruß
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hallo Jörg,


    das sehe ich genau so aber was will man mehr machen als beraten?
    Wenn der Abteilungsverantwortliche nicht reagiert und selbst die GL nicht reagiert auf den konkreten Hinweis ??????????????????


    Gruß


    Stephan

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  • hatte einen Platz,wegen vorhandener Anschlussdose, in einem notwendigen Flur vorgesehen.

    Sicher, dass es ein notwendiger Flur ist? Es gibt ja da die 400m² Regel.


    Derjenige, der bestimmt hat, dass der Drucker an den Standort kommt, ist auch verantwortlich dafür.

    Wenn der Abteilungsverantwortliche nicht reagiert und selbst die GL nicht reagiert auf den konkreten Hinweis ??????????????????

    Gefahr in Verzug, sofern die Frage mit dem notwendigen Flur eindeutig geklärt ist. Da hast Du dann ja Handlungsmöglichkeiten. Alternativ den Sachversicherer zu seiner Meinung fragen und die Brandschutzdienststelle.
    Druck von außen verringert oft innere Widerstände. ^^

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie gesagt - ich bin da immer der Obernörgler und mach so was dann zur Scheffsache - dieser soll eine Ansage machen. Dann bitte schriftlich. Ist zwar bescheiden aber dann bist du raus. Mehr geht nicht.
    Auf jeden Fall , auch wie Roland sagt , noch den Betriebsrat / Personalvertretung dazunehmen.
    Ich mach bei so was immer das GROSSE Fass auf :rock2:


    Gruß
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hi,


    zuerst stellt sich die Frage, warum der Drucker da nicht hin darf. Ist dies im Rahmen der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts gefordert? Oder wird die Fluchtwegbreite unzulässig eingeengt?


    Je nachdem wo die Forderung herkommt gibt es evtl. Kompensationsmaßnahmen, um das Gerät doch an der gewünschten Stelle im Flur betreiben zu können. Stichwort Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Kompensationen könnten z.B. anlagentechnisch CopyCap oder technisch plus organisatorisch Rauchmelder in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl an Brandschutzhelfern in der näheren Umgebung, die vom Rauchmelder alarmiert werden, sein.


    schöne Grüße

  • Die Fluchtwegbreite ist nicht das Hinderniss. Entscheidend ist, das in notwendigen Fluren, Flucht- und Rettungswegen keine Brandlast aufgestellt werden dürfen.
    Wir sind gerade dabei ein neues BSK zusammen mit einem BSSV zu erstellen. Da kommen genau diese Themen zur Sprache. Keine Chance bei uns.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Entscheidend ist, das in notwendigen Fluren, Flucht- und Rettungswegen keine Brandlast aufgestellt werden dürfen.

    Sorry, aber das ist definitv falsch. Der Satz wird zwar immer wieder gerne in die Runde geworfen, aber wenn dem so wäre, würden 50% aller Firmen und Behörden in dieser Form nicht mehr existieren. Schau mal in die Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen“ vom Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland.


    Es können durchaus Erleichterungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zugelassen werden. Darum geht es dem Fragesteller aber nicht. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Sorry, aber das ist definitv falsch. Der Satz wird zwar immer wieder gerne in die Runde geworfen, aber wenn dem so wäre, würden 50% aller Firmen und Behörden in dieser Form nicht mehr existieren. Schau mal in die Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen“ vom Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland.
    Es können durchaus Erleichterungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zugelassen werden. Darum geht es dem Fragesteller aber nicht. ;)


    Gruß Frank

    Hier ein kleiner Auszug daraus.

  • Sorry, aber das ist definitv falsch. Der Satz wird zwar immer wieder gerne in die Runde geworfen, aber wenn dem so wäre, würden 50% aller Firmen und Behörden in dieser Form nicht mehr existieren. Schau mal in die Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen“ vom Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland.
    Es können durchaus Erleichterungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zugelassen werden. Darum geht es dem Fragesteller aber nicht. ;)


    Gruß Frank

    Guten Morgen Frank,


    wie Du an meiner Antwort (die Du hier zu unrecht korrigieren möchtest) erkennen kannst, habe ich auf eine Antwort von Mr H geantwortet, nicht dem eigentlichen Fragesteller. Ich habe mich in meiner Antwort auf Gesetze und Verordnungen gestützt. Hierbei handelt es sich, je nach Gebäude und die Landesbauordnung oder oder oder. Gibt da ja eine Menge zu beachten. Daraus ist jeweils zum Thema Brandschutz zu lesen, dass Brandlasten in F + R, bzw. notwendigen Fluren keine Brandlasten zugelassen werden.
    Was andere Häuser (Behörden oder Kliniken) machen ist da erst einmal völlig egal. Die haben sich vielleicht eine Genehmigung von einem Brandschutzsachverständigen oder von der örtlichen Brandschutzbehörde besorgt.
    Die Aussage unserer Behörde und die der externen Sachverständigen ist unmissverständlich. Nicht zulässig.


    So jetzt schaust Dur dir nochmal deinen Satz an:




    @Stephan-FEG


    Sofern der Kollege von der IT den Abteilungsleiter darauf aufmerksam gemacht hat, dass dies nicht zulässige ist (Brandschutz etc.), dann ist er meiner Meinung nach raus. Brandschutzbeauftragten mit ins Boot holen. Am besten schriftlich und dann die Antwort gut abspeichern.
    Ich schreibe Stellungnahmen mit gesetzl. Begründung.

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    Gruß Mick

  • Sofern der Kollege von der IT den Abteilungsleiter darauf aufmerksam gemacht hat, dass dies nicht zulässige ist (Brandschutz etc.), dann ist er meiner Meinung nach raus.

    Meiner Meinung nach nicht, denn er hätte, wenn ihm bekannt ist, dass er damit gegen ein Gesetz bzw. eine Verordnung verstößt, die Aufstellung nicht durchführen dürfen.
    Allerdings wäre dazu erst zu klären, ob es sich wirklich um einen notwendigen Flur handelt.

    Daraus ist jeweils zum Thema Brandschutz zu lesen, dass Brandlasten in F + R, bzw. notwendigen Fluren keine Brandlasten zugelassen werden.
    Was andere Häuser (Behörden oder Kliniken) machen ist da erst einmal völlig egal.

    Behörden und Kliniken sind keine rechtsfreien Räume, sie werden sich in der Regel an bestehende rechtliche Vorgaben halten und siehe da, viele Landesbauordnungen bzw. deren Ausführungsverordnungen sehen da Erleichterungen vor und dann sind z.B. in einem Verwaltungsgebäude Abschnitte mit einer Fläche bis 400m² ohne notwendigen Flur möglich. Gängig dürfte sein, dass solche Verwaltungsgebäude über einen notwendigen Treppenraum begangen werden und von diesem zweigen Flure ab, die dann jeweils unter 400m² Fläche erschließen, somit sind das dann keine notwendigen Flure. Dort dürfen durchaus Kopiergeräte aufgestellt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,


    entscheidend ist, was im Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept (sofern vorhanden) und der Baugenehmigung steht! Hier können sowohl Ausnahmen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften genehmigt, als auch darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden. Und wenn da drin steht "keine Brandlasten im notwendigen Flur", dann muss eine entsprechende Änderung bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden.


    Die Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegenvom Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland finde ich aus fachlicher Sicht zum Teil nicht nachvollziehbar!


    U.a. einen Überblick über mögliche Rechtsgrundlagen bezüglich Brandlasten im notwendigen Flur sowie eine Stellungnahme zur AGBF-Empfehlung sind in der Masterarbeit Betrachtung des Risikos von Brandlasten im notwendigen Flur zu finden.


    schöne Grüße

  • Hallo,


    diese Diskussion ist mühselig. Letztlich muss man seinen Frieden
    mit den zuständigen Stellen vor Ort finden. Gerade für Kopierer
    etc. gibt es mittlerweile gute Brandschutzlösungen (CopyCap etc.),
    wenn keine anderen Gründe gegen eine Aufstellung sprechen. Doch
    wo Behörde in der Stadt A keine Probleme haben, wird es in
    der Stadt B grundsätzlich abgelehnt. Solche Fälle passieren immer
    wieder. Und das lässt sich auf viele andere Brandschutzthemen
    übertragen.


    Und zu diesem AK, solche Empfehlungen sind nett. Man sollte
    aber immer bedenken, es ist eine Empfehlung und nicht mehr.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    leider nein. Der Preis ist mir aktuell nicht bekannt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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