Brandlast , Lagerung von alten Akten

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  • Hallo Kollegen,
    nach einem Umzug mit der kompletten Firma haben wir einen Kollegen der ca.20 Umzugskartons mit alten Akten und Kleinkram in einem Büro stehen hat.
    Es stört niemanden, es steht auch nicht in einem Fluchtweg o-ä aber wie sieht es in einem solchen Fall mit dem Brandschutz aus und Brandlasten ?


    Gibt es da eine Vorschrift dass so etwas in Schränken gelagert werden muss o.ä ?


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.


    Gruß


    Stephan

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  • Gibt es da eine Vorschrift dass so etwas in Schränken gelagert werden muss o.ä ?

    Moin Stephan,


    würde sich dadurch die Brandlast ändern? ;) Dann dürftest Du keine Akten mehr in Regalen lagern. Wenn es alte Akten sind, erledigt sich das Problem vielleicht sowieso. Entweder es laufen noch Aufbewahrungsfristen bei den Akten, dann werden sie zu recht noch gelagert oder die Aufbewahrungsfristen sind abgelaufen und eine Löschung der Daten (vernichtung der Akten) ist evtl. nach DSGVO angezeigt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,
    da hast du natürlich recht aber ich hatte irgendwie im Hinterkopf dass leicht brennbare Materialien besser in Schränken gelagert wrden sollen anstatt "einfach" so in Kartons rum zu stehen.


    Ich werde den Kollegen mal darauf hinweisen die Notwendigkeit der Aufbewahrung zu prüfen.


    Vielen Dank !


    Gruß


    Stephan

  • Hallo Frank,


    die Lagerung sollte im Grunde unkritisch sein, allerdings hast du jetzt unnötige Brandlasten in diesem Gebäude.
    Unnötige Brandlasten (in erheblichen und langfristigen Maße) sollten bein den Versicherungen angezeigt werden. Da wird es evtl. noch Hinweise geben.
    Im Schadensfall (Brandschaden) werdet Ihr wohl gefragt: das waren ja unnötige Brandlasten. Das reduziert evtl. die Schadenssumme.


    Grüße Dörk

  • Mahlzeit,


    Papier alleine macht kein Feuer.


    Es sind drei Dinge: etwas Brennbares (hier Papier), Sauerstoff (ist unsere Luft, ohne geht's nicht) und eine Zündquelle.
    Ergo: Papier von Zündquellen fernhalten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Papier alleine macht kein Feuer.

    Liefert dem Brand aber genügend Energie.


    Rechtshinweis: TRGS 800.
    Dort ist zu lesen:
    "2 Begriffsbestimmungen
    (1) Brennbare Gefahrstoffe im Sinne dieser TRGS sind
    ...
    13. Feststoffe, die erfahrungsgemäß brennbar sind (hierzu zählen auch Papier, Holz, Polyethylen, Polystyrol) sowie deren aufgewirbelte Stäube,"


    => Du darfst diese TRGS für Deinen Fall anwenden.


    Ich würde Akten im Büro tolerieren, sofern man sie zumindest gelegentlich benötigt. Archivware gehört in ein Archiv und nicht ins Büro. Nicht jede Akte unterliegt der DSGVO. Wenn deren Archivfrist abgelaufen ist, ist es trotzdem sinnvoll, sie fachgerecht zu entsorgen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mahlzeit,


    Papier alleine macht kein Feuer.


    Es sind drei Dinge: etwas Brennbares (hier Papier), Sauerstoff (ist unsere Luft, ohne geht's nicht) und eine Zündquelle.
    Ergo: Papier von Zündquellen fernhalten.

    Feuer allein macht auch kein Feuer. Es sind drei Dinge: etwas Brennbares (hier Papier)... usw.



    Fazit: ohne Papier auch dann kein Feuer, wenn eine Zündquelle rasend Amok läuft.


    Für ein Unglück müssen also schon mehrere Dummheiten zusammen kommen. Die Dummheit "Papier" wäre also schon da. Die Dummheit Zündquelle: kannst Du sie so sicher ausschließen, wie die Papierlagerung? Papier räumt man ein mal weg, ist für immer weg. Die Zündquelle hingegen....? Ein Tropfen Wasser auf der Fensterscheibe? Das Netzteil eines Notebooks von einem Kollegen, der sich dorthin zurückgezogen hat, weil ihn die Anderen genervt haben? Oder ein abgelegtes Telefon (Samsung/Aple) von der Putzfrau? Steckst Du da drin? "Kein Papier" bedeutet aber, dass die Zündquelle verpufft. Also muss das Papier weg.

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  • In der Regel sind Verwaltungsgebäude als Büroräume mit Aktenlagerung genehmigt. Ist in unserer Baugenehmigung schriftlich fixiert.
    Ich kann doch im Büro Akten vorhalten, muss halt nur die Zündquelle fernhalten. wie oben beschrieben. 20 Karton sind allerdings zuviel und entsprechen nicht der für gewöhnlich bearbeitbaren Menge eines Mitarbeiters.
    Ab ins Archiv damit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin moin


    die Größe der Brandlasten fließt in
    die Berechnung der Brandabschnittsgröße
    die erforderliche Feuerwiderstandsklasse (Gebäude)
    und in die notwendige Löschmittelversorgung ein.


    (Ein evt. zusätzliche erforderlicher Feuerlöscher wäre da noch das kleinste Problem:)