Einsatzzeiten Tierartzpraxis

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  • Hallo Kollegen,


    wie schaut es mit den Einsatzzeiten bei einer Tierartzpraxis mit 3 Mitarbeitern aus ?


    WZ code 75.001


    Zu welchem ergebniss kommt ihr hier ?

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  • Moin,


    ich verstehe die Frage jetzt nicht so ganz.


    Im Grunde haben wir doch als Multiplikator 0,5 oder 1,5 oder 2,5 Stunden Grundbetreuung.


    Wenn ich jetzt den mittleren Wert von 1,5 (0,5 sind Bürotätigkeiten und 2,5 sehr gefährliche Tätigkeiten) nehme, mal 3, dann komme ich auf (gerundet) 5 Stunden. Davon gehören dann der SiFa 80%.
    Der gesunde Verstand würde sagen: Der Arbeitgeber (Tierarzt ?) macht das in Eigenregie. Alles andere ist nicht verhältnismässig.


    Ich würde so etwas beim Tierarzt meines Vertrauens als Freundschaftsdienst für einen Euro, damit es offiziell ist, machen.


    Doch wie gesagt, deine Frage ist ...?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Siggi,

    Im Grunde haben wir doch als Multiplikator 0,5 oder 1,5 oder 2,5 Stunden Grundbetreuung.

    wir haben den Multiplikator 0,5, der sich aus dem WZ-Code 75 ergibt, da es sich um die Betreuungsgruppe III handelt.


    Davon gehören dann der SiFa 80%.

    Nein, der SiFa gehören maximal 60%. Gerne hier nochmals nachlesen. Der SiFa gehört erst einmal gar nichts, außer den Mindestbetreuungszeiten nach der DGUV 2 von 0,2h pro Beschäftigten. Wie sich das dann zwischen SiFa und Betriebsarzt aufteilt in der betreibsspezifischen Betreuung, steht auf einem anderen Blatt. Bei der Veterinärmedizin könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Anteil der betriebsspezifischen Betreuung des Betriebsarztes höher ist als der der SiFa.


    @powertrain


    Deine Frage lässt sich so nicht beantworten. Wenn es sich um eine Kleintierpraxis handelt, bei der die Kundschaft zum Arzt kommt und nix größeres als ein Hund aufschlägt, sieht das ganz anders aus als ein Veterinärmediziner, der in der Gegend rumfährt und Ochsen impft.


    Wenn die Praxis bereits gut aufgestellt ist, kommst Du bei der Grundbetreuung mit ein paar Stunden hin. Wenn bisher noch nichts existent ist, benötigst Du am Anfang viele Beratungsstunden, um Verständnis zu wekchen und Prozesse aufzubauen. Irgendwann kann der Dioc das dann alleine, so er denn möchte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ne praxis hat schon einiges an Unterlagen vorliegen... Bezüglich der Grundbetreuung ich bin von dem Faktor 1,5 ausgegangen also 4,5std im Jahr = 100%

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  • ...was im Klartext für die SiFa bedeutet:
    Da ist nichts an Stunden zu machen.


    Hallo und tschüss und da ist der Feuerlöscher.................

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Berechne ein Rumpsteak mit Zwiebeln und Pommes, gut ist.
    Betriebsanweisungen für den Umgang mit schwierigen Tieren und Besitzern, Druckerpatronen, Flächendesinfektion. Punkt
    Vielleicht noch Abfälle mit ansteckungsgefährlichen Abfällen gem. TRbA 250, eine Unterweisung noch. Also ist ein Desert auch noch mit dabei. :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bei der Konstellation rechnet man doch üblicherweise die Zeiten nicht über die Personen.


    Es gibt hier eigentlich nur 2 Varianten:
    - Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.
    - Alternatives Betreuungsmodell.


    Siehe DGUV Vorschrift 2 der entsprechenden BG, hier wohl BGW. Dort findet man unter 3.3 auch ein entsprechendes Beispiel.

    Ich würde so etwas beim Tierarzt meines Vertrauens als Freundschaftsdienst für einen Euro, damit es offiziell ist, machen.

    Und dann wundert man sich, wenn SiFa keine vernünftigen Stundensätze abrechnen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da ist nichts an Stunden zu machen.

    Die Betreuung besteht ja nicht nur aus der Grundbetreuung. Je nachdem, was in der Praxis und/oder im Außendienst alles abgehandelt wird, kann da im betriebsspezifischen Teil schon einiges anfallen. Mick hat hat ja schon ein bissschen was angedeutet. Eine Tierarztpraxis kann Potenzial haben. das gilt es zu ermitteln.


    - Tierbisse
    - Kratzer
    - Ansteckungsgefahr
    - Entsorgung von Kadavern
    - Feuchtarbeit
    - Tierkot
    - Milben
    - Allergien
    - Nadelstichverletzungen
    - etc.


    Wenn dann noch Einsätze bei landwirtschaftlichen Betrieben hinzukommen, sehe ich da schon einiges, was man betrachten sollte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Klar.


    Bevor das die never-ending-story wird:
    Die Grundfrage bezog sich auf eine bestimmte MA-Anzahl, auf 60% und auf einen Multiplikator von 0,5.


    Das ist die Grundbetreuung!


    Da mein Tierarzt lieb und nett ist, und auch immer hilft, würde ich das dort ohne weiteres "so" machen.
    Punkt.


    Die Liste, die ihr aufgeführt habt und die immer weiter gehen könnte, geht darüber hinaus. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die Grundfrage bezog sich auf eine bestimmte MA-Anzahl, auf 60% und auf einen Multiplikator von 0,5.


    Das ist die Grundbetreuung!

    Nein, ist sie nicht, da der Betrieb <10 Mitarbeiter hat. Siehe entsprechende DGUV Vorschrift 2.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Pfeiff auf die DGUV Vorschrift 2. Ich hab auch Tierarztpraxen als Kunden mit 1 bis 3 Mitarbeitern. Verhandlung und Beratung heißt das Zauberwort.
    Mit guter Argumentation und Regelbetreuung kann man auch hier sein Geld verdienen. DGUV 2 Vorschrift sind doch nur Mindesteinsatzzeiten. Diese Einsatzzeiten sind nach oben frei verhandelbar.
    Wie erwähnt, gute Beratung und den Mehrwert zur Regelbetreuung aufzeigen.
    Gruß Martin