Regalprüfung

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  • Hallo an Alle.
    Ich habe vor kurzem eine Prüfung bzw Kurs als Regalprüfer absolviert. Habe vorher im Lager 8 Jahre gearbeitet, aber so richtig mit Regalen nicht befasst.


    Nach der Din Norm sind ja Regale schon bei 5mm Stellung auf einen Meter aus dem Lot zu reparieren bzw tauschen.
    Mein Chef meint aber das wäre nicht schlimm und ich soll etwas drüber hinweg sehen.
    Stimmt das oder kann mir jemand eine gute Antwort für meinen Chef geben?

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  • Guten Morgen.


    Wichtig!! Als Regalprüfer handelst du weisungsfrei!


    Das heißt: Wenn du sagst, es wird als "auszutauschen" ins Protokoll geschrieben und/ oder ein Regal rot/gelb/ grün markiert, dann ist das so. Egal was der Chef davon hält.
    Was dein Chef dann mit, oder aus den Protokollen macht ist sein Ding.
    Handeln (Reparatur/ Austausch etc.) muss natürlich dein Chef. Sollte nach Kenntnis eines Mangels, der dann nicht behoben wurde etwas passieren, dann muss dein Chef den Kopf hinhalten- nicht du.


    Klar ist das "Weisungsfrei" usw. immer leicht gesagt, aber hierzu würde ich meinem Chef die dementsprechenden Regelwerke zur Prüfung und der Voraussetzungen (DIN EN 15635/ BetrSV/TRBS 1203/ DGUV Regel 108-007/....) vorlegen und ihm das Ganze inkl. Verantwortung ruhig und sachlich erklären. Ebenfalls würde ich auf das für ihn entstehende Nutzen aus der Sache erörtern.
    Auch würde ich ihm nochmal die Tatsache erklären, was im Schadensfall (Unfall mit Mitarbeiter) passiert und was eine BG ist- schlicht und einfach eine Versicherung! Was versuchen Versicherungen am Ende des Tages???!
    RICHTIG!!! Nicht zu zahlen. Sie suchen also erst mal einen, der Schuld haben könnte um dann als Resultat daraus nicht zahlen zu müssen.


    Rate mal an wen die BG dann bei Nachweis grober Mängel ran treten würde........



    Und betrachte deine >/= 5mm mal auf eine Ständerwerk Länge bei einem Hochregallager vom 8m. So wenig wie sich das anhört ist das am Ende gar nicht!

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    4 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

  • Moin,
    wer prüft und ist in der Prüfung weisungsfrei?


    Wenn der Chef gerne etwas anderes möchte, dann soll er das doch selber machen.
    Will heissen, wenn du jetzt im Vorfeld schon Probleme hast, die man nicht glattstreichen kann, dann lasse die Prüfung sein.
    Letztlich gibt es irgendwelche Grenzwerte. Bis zu denen kann man ja gehen. Darüberhinaus sollte man sich überlegen, was man jetzt macht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Code
    Klar will ich nicht drüber hin weg sehen. 
    Das Problem ist, das der Lagerleiter gar nicht dafür haften würde, sondern der Prokurist  und das ist ein anderer.
    
    
    Aber noch eine andere Sache, steht leider nirgens beschrieben:
    ab Wie viel Grad Winkel ist eine Stütze unten am Boden Orange zu markieren?
    Und wie ist das wenn die Unterlegscheiben verschonen sind.
  • Mojn in die Runde,


    ich werfe mal das Wort "Betreiber" ein. In der neuen ( ab 1.1.2018 ) gektenden BetrSichV steht ganz oft "der Betreiber". Nun stellen sich 2 Fragen:
    1. Wer Prüft - dieser Mensch sollte gewissenhaft und nach Recht und Gesetz prüfen. Das ist der Job !
    2. Wer ist der Betreiber ? Im Zweifelsfalle der Abteilungsleiter. Diese Verantwortung kann dieser nicht abstreifen.Ob er will oder nicht --> IST VERANTWORTLICH. Auch für Instandhaltung / Prüfung / Rep. usw....


    Also mach bitte deine Prüfung richtig und korrekt. Gib die Ergebnisse weiter so wie es sich gehört.


    Und noch was - Der Betrieb hat eine geeignete Organisation zur Verfügung zu stellen. Wenn dein AL meint er kommt aus der Nummer raus - sollte der Scheffe vielleicht mal die Orga überdenken |?


    Gruß aus dem sonnigen Schwarzwald
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

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  • Meinem Vorredner ist nur hinzuzufügen, dass dein AL je nach angetretener Stelle auf Grund der Stellenbeschreibung/ Arbeitsvertrag etc. sowie einer Übernahme von Unternehmerpflichten automatisch generell mit drin ist.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Aber noch eine andere Sache, steht leider nirgens beschrieben:
    ab Wie viel Grad Winkel ist eine Stütze unten am Boden Orange zu markieren?
    Und wie ist das wenn die Unterlegscheiben verschonen sind.

  • Aber noch eine andere Sache, steht leider nirgens beschrieben:
    ab Wie viel Grad Winkel ist eine Stütze unten am Boden Orange zu markieren?
    Und wie ist das wenn die Unterlegscheiben verschonen sind.

    Das mit dem Grad Winkel musst du mir erklären....Kann dir da nicht folgen. ?(
    Und welche Unterlegscheiben meinst du? Die zur Befestigung der Fußplatte vom Ständerwerk?
    Diese sollten eigentlich passend zum entsprechenden Bodenanker/"Dübel" ausgelegt sein. Sprich: gar nicht zu groß dafür, wodurch ein Verschieben in den Bereich eines Mangels an selbiger gar nicht möglich ist.
    Wenn diese verschiebbar lose ist, dann ist ja eher die Verankerung das Problem.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Ich dachte ich hätte mich am Anfang vorgestellt. Weitere Daten möchte ich nicht nennen, laufe lieber inkognito durch das Netz.


    Ja, ich meine die Unterlegplatten auf dem Boden unter den Stützen, mit denen man den Boden ausgleicht. Leider sind die Stützen bei uns mit einer Schraube vorne in der Mitte fest und deswegen verdrehen sich die Platten unten drunter.


    Ich muss sagen der 8 Stündige Kurs war spannend, aber eigentlich zu kurz für so ein umfassendes Thema. Die Fragen kommen jetzt im nachhinein, der Kursleiter ist nicht erreichbar.



    Leider habe ich noch eine Frage.
    An unseren Stützen ist Anfahrschutz angebracht. Wenn man diese abnimmt, sieht die Stütze von Vorne normal aus, steht aus im Lot und unten scheint sie nach hinten geschoben zu sein, das dürfte dann zur einer Verformung zählen und schon rot sein, oder?

  • Gleiche Regeln für alle würde ich sagen....wäre ja sonst unhöflich den anderen gegenüber. *Kaef*
    Vorstellung sollte doch sein.
    Dabei muss sich auch keiner nackig machen, seine Kontonummer angeben, oder sein vollen Namen mit Geburtsdatum nennen- also: why not ;)

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Ich glaube, die Suchfunktion ist defekt. Denn in dem Themenbereich "Eure Vorstellung im Sifapage Board" finde ich die Vorstellung von @kelte nicht.

    Oh ....Schande über mich :033:



    Das muss wohl an der defekten Suchfunktion liegen :ufo:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: