Arbeitsunfall/Glaubwürdigkeit

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  • Hallo zusammen


    Ich hab da mal ein Problem und hoffe, das hier vielleicht schon mal einer einen ähnlichen fall hatte und mir vielleicht Tipps geben kann.
    Ein Mitarbeiter hatte sich vor sechs Wochen in den Daumen geschnitten.
    Da wir im Chempark über eine Poly Klinik verfügen, wurde der RTW angefordert und der Mitarbeiter bekam in der Polyklinig die Erstversorgung.
    Der Daumen wurde verbunden, da der Schnitt glücklicherweise nicht sehr tief war.
    Dem Mitarbeiter wurden 7 Tage Schonung und einem Ersatzarbeitsplatz bescheinigt, den wir dann auch gewährt haben. Zusätzlich ist der Mitarbeiter weiterhin jeden Tag zur Nachsorge während der Arbeitszeit in die Polyklinik gefahren, wo er dann neu verbunden wurde.
    Nach dem die Wunde verheilt ist und zwar „6Wochen später“ hätte er wieder schmerzen und muss sogar operiert werden, da angeblich eine Entzündung mit einem Knübbelchen da drin ist.
    Der Produktionsleiter zweifelt das an und verlangt eine Aufklärung von mir.
    Äztliche Schweigepflicht lässt er nicht gelten und er verlangt das es über die BG mit meiner Zusammenarbeit zu klären ist.
    Wer hat eine Idee

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  • „Erkläre dem Produktionsleiter dass er sich um seine Arbeit kümmern soll.“
    Weder Sie noch sonst ein Vorgesetzter hat an irgendetwas zu zweifeln.
    Der MA wurde operiert und fertig. Sollte der OP Grund nicht in Kausalität mit dem Unfallereignis stehen, würde die BG die Kosten bei der Krk geltend machen.
    Und auch hier würde weder der Produktionsleiter noch Sie als Sifa informiert werden.


    Im übrigen würde ich mich für derartige „Aufträge“ nicht missbrauchen lassen und würde dies auch unmissverständlich der Person mitteilen. Die Aufforderung die ärztliche Schweigepflicht nicht zu beachten ist schon mehr als grenzwertig.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,


    schon komisch, was einige Menschen wollen.


    Der besagte Vorgesetzte ist "aussen" vor. Er kann zur Kenntnis nehmen, dass vielleicht ein MA in seinem Bereich ausfällt, warum ist zweitrangig.
    Ist in seinem Verantwortungsbereich ein Unfall passiert, dann sollte er schauen, was hier noch im Dunklen liegt: neue Unterweisung, anpassen der BA, evtl. Wechsel von Werkzeugen oder Arbeitsverfahren, ............
    Das kann den Vorgesetzten interessieren.


    Verlangen kann der viel. Wer muss dem nachkommen? Die weisungsfreie SiFa, die vielleicht disziplinarisch dem Geschäftsführer unterstellt ist (fachlich nicht) oder irgendein anderer Hansel?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Produktionsleiter zweifelt das an und verlangt eine Aufklärung von mir.

    Hast Du den Unfall analysiert? Wurde die Gefährdungsbeurteilung durch den Produktionsleiter nach dem Unfall überprüft?
    Wenn ein Arzt hier Folgeschäden diagnostiziert, hat der Produktionsleiter dies als Tatsache zu akzeptieren. Ansonsten muss er Beweise liefern, die den Zweifel am Unfall untermauern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Morgen,


    ich glaube schon, dass Vorgesetzte einige AUs wegen Krankheit anzweifeln und vielleicht auch teilweise zu recht. Aber niemand lässt sich freiwillig operieren und eine solche medizinische Beurteilung/Maßnahme hat niemand ohne entsprechende Qualifikation und Einsicht in die Befundung zu hinterfragen. Insbesondere kein Vorgesetzter!
    Der Mitarbeiter wird operiert und anschließend fehlen, dass wird auch nicht durch zusätzliche Ermittlungen der Sifa und der BG anders sein. Wenn die BG die Kausalität zum Arbeitsunfall anzweifelt, wird diese wie oben schon erwähnt den Vorgang selber prüfen. Das Ganze ändert aber immer noch nichts an der OP und dem Arbeitsausfall.

    Gruß Roland

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  • Mojn Kollegen,


    ich habe auch ab und zu das Thema ?(


    Aber es ist tatsächlich so wie meine Kollegen es gesagt haben. Wenn der Arzt jemand Krankschreibt oder eine OP verordnet kann ich das eigentlich gar nicht anzweifeln. Weil --> Ich bin KEIN Arzt und kann das Ganze nicht beurteilen.
    Was ich manchmal denke steht auf einem anderen Blatt ....
    Was kannst du tun - im Nachgang den Unfall analysieren und für Abhilfe sorgen damit das Selbe nicht nochmal passiert.


    Ich würde den Al an den Arzt verweisen.
    Lass dich nicht vor diesen Karren spannen. Es ist nicht deiner.


    Gruß aus dem Schwarzwald
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

  • Hallo zusammen


    Danke für eure rege Beteiligung in meinem Fall.
    Eine BUA im nachgang des Unfalls um den Hergang zu klären, wurde von mir gemacht. Alles sauber Dokumentiert und auch an die entsprechenden Herren verteilt.
    Ich kann schon verstehen, das er es vielleicht nach dieser Zeit anzweifelt, aber das ist in Ärztlicher Hand.
    Das sehe ich genau so wie ihr.
    Manchmal wird man aber so unter Druck gesetzt und verunsichert, das ich froh bin hier in diesem Boart eure Meinung einzuholen und mich zu vergewissern, das ich nicht den totalen Ausfall hatte. :)
    Danke an alle und noch eine gute Woche.

  • Für die Klärung der Zweifel im medizinischen Bereich ist der MDK zuständig. Arbeitgeber wendet sich an Kasse mit Zweifeln, Kasse beauftragt MDK, MDK gibt die Antwort: jo, krank oder ne, gesund. Zumindest ist der Prozess IN ETWA so. Evtl. ist der Vorgang auch nicht kostenlos. Bei einem Arbeitsunfall ist aber auch vielleicht eher die BG berechtigt zu zweifeln, als der Arbeitgeber.


    Knubbel und Co. im Finger sind nicht Bestandteil des Informationsflusses an den Arbeitgeber.


    Bei uns hat sich Einer den Finger weggefräst, hat das aber versucht geheim zu halten. Die Heilung verlief entsprechend schnell und ohne Auffälligkeiten. Allein: er war gar nicht beauftragt zu fräsen, und nicht unterwiesen (sein Fräsen war allerdings betriebsdienlich - bzw. wäre gewesen). Danach gab's den Zugang zur Werkstatt für niemanden mehr, außer, er konnte Befähigung und Unterweisung nachweisen. Der Menschenstrom dorthin verebbte merklich :)

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  • Hallo zusammen


    Aus mir noch nicht nachvollziehbaren Gründen, ist auf der Krankmeldung vom Krankenhaus kein Arbeitsunfall bzw. Folge daraus angekreuzt.
    Also hat sich das für mich erst mal erledigt.
    Komisch ist das aber schon!!!
    Ich kann natürlich spekulieren, aber das ist ja nicht sachdienlich
    Danke an euch alle miteinander für die rege Beteiligung
    Ralf

  • Für die Klärung der Zweifel im medizinischen Bereich ist der MDK zuständig.

    Aber nicht bei einem Arbeitsunfall, denn da ist die Krankenkasse in der Regel nicht tangiert.

    Aus mir noch nicht nachvollziehbaren Gründen, ist auf der Krankmeldung vom Krankenhaus kein Arbeitsunfall bzw. Folge daraus angekreuzt.

    Ich vermute der Arbeitnehmer ist nicht zum D-Arzt gegangen mit seiner Folgeerkrankung, sondern direkt ins Krankenhaus, ohne den Arbeitsunfall zu erwähnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Darum:


    Unus pro omnibus, omnes pro uno

    Einer für alle, alle für einen.


    (Danke Tante google)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick