Gefährdungsbeurteilung Handling bleihaltiger Stahl, Aluminium und Messing

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  • Hallo Zusammen,


    seit Juni diesen Jahres ist Blei ein SVHC-Stoff und laut Artikel 33 der REACH-Verordnung besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden.
    Nachdem wir die Kunden informiert haben häufen sich die Anfragen unserer Kunden, wie Sie mit unseren Produkten, die teilweise aus bleihaltigem Stahl (max. 0.35%), bleihaltigem Aluminium (max. 0.40%) und bleihaltigem Messing (max. 4.00%) umgehen sollen, da Sie beim Handling mit dem Produkt mit Einzelteilen aus Stahl, Aluminium und Messing in Kontakt kommen können.
    Habt Ihr eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema? Wie geht Ihr mit diesen Produkten bei Euch im Haus um? Verwendet Ihr beim Handling Handschuhe?


    Im Internet finde ich dazu kaum Informationen und die TRGS 505 über Blei hilft mir auch nicht wirklich weiter.


    Gruß
    Carladu

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  • Hallo Carladu,


    ich wäre extrem zögerlich, für Kunden Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
    Das ist eindeutig Sache der Anwender. Als Hersteller kennt man ja gar nicht die Bedingungen unter denen die Produkte verarbeitet werden.
    Der Anwender muss aufgrund der Herstellerangaaben den sicheren Umgang mit dem Produkt im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen.


    Der Hersteller von z.B. Maschinen liefert dafür die Bedienungsanleitung, der Hersteller von Chemikalien das SDB und der Hersteller von Erzeugnissen vielleicht ein technisches Datenblatt.
    Gefährungsbeurteilungen gehören in aller Regel nicht dazu.


    Gruß
    Schmandhoff

  • Hallo Carladu,


    das sehe ich genauso wie Schmandhoff.


    Die Gefährdungsbeurteilung für den internen Gebrauch.


    Ein Sicherheitsdatenblatt, welches sicher auch teilweise auf der Gefährdungsbeurteilung fußt, für den Kunden.


    Gruß
    Harti

  • Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
    Die Gefährdungsbeurteilung ist für die Internen Verbleib gedacht.


    Der Kunde wird das Handling aufgrund des Sicherheitsdatenblattes in seiner eigenen internen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen (können).


    Gruß Mei

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  • Dann schau Dir mal ein erweitertes SDB an.
    Stichwort Expositionsszenario.


    Bei Erzeugnissen?


    Aber selbst im Gefahrstoffbereich ist das erweiterte SDB nichts für "alle Regel" sondern nur ausnahmsweise sinnvoll.
    Die allermeisten Anwender werden davon überfordert und brauchen die Informationen auch nicht wirklich.


    Schmandhoff