Hallo Zusammen,
seit Juni diesen Jahres ist Blei ein SVHC-Stoff und laut Artikel 33 der REACH-Verordnung besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden.
Nachdem wir die Kunden informiert haben häufen sich die Anfragen unserer Kunden, wie Sie mit unseren Produkten, die teilweise aus bleihaltigem Stahl (max. 0.35%), bleihaltigem Aluminium (max. 0.40%) und bleihaltigem Messing (max. 4.00%) umgehen sollen, da Sie beim Handling mit dem Produkt mit Einzelteilen aus Stahl, Aluminium und Messing in Kontakt kommen können.
Habt Ihr eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema? Wie geht Ihr mit diesen Produkten bei Euch im Haus um? Verwendet Ihr beim Handling Handschuhe?
Im Internet finde ich dazu kaum Informationen und die TRGS 505 über Blei hilft mir auch nicht wirklich weiter.
Gruß
Carladu