Flucht- und Rettungswegekennzeichnung in einer Arztpraxis

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Es geht nicht um 50 Cent, wenn Schilder angebracht werden müssen.... dann müssen Schilder angebracht werden.
    Dennoch empfinde ich es als Fragwürdig, ob es wirklich Sinn macht in kleinen Arbeitsstätten auf eine F&R-Kennzeichnung zu pochen.
    In meinem Beispiel geht es um eine "Wohnung" mit 100 QM, bei 5 Zimmern + 2 Bädern sind die Zimmer nicht allzu groß und der Fluchtweg mehr als eindeutig.
    Ich meine beim verlassen eines Raumes fällst du fast in die Haustüre!


    Die eine Arztpraxis ist nur exemplarisch, gibt ja bestimmt noch mehr vergleichbare Arbeitsplätze.

    Mitr den den 50 Cent meinte ich auch nicht einen Geldbetrag..........

  • ANZEIGE
  • Die TAP der VBG ist da übrigens ebenfalls mitgegangen.

    Und welche rechtsverbindliche Wirkung hat die Aussage einer Aufsichtsperson eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bezüglich staatlicher Arbeitsschutzvorgaben des Gesetzgebers? Richtig, keine! Die einzigen, die hier eine rechtsverbindliche Aussage treffen können und dürfen, sind die Aufsichtsbeamten der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.


    Eine Kompensation der Kennzeichnung mittels Räumungshelfern oder regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten in Verbindung mit regelmäßigen Räumungsübungen zur Überprüfung der Ersatzmaßnahmen (Ersatz für die Kennzeichnung) kann funktionieren. Es kann aber auch passieren, dass die staatliche Arbeitsschutzaufsicht trotzdem auf die Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge besteht (je mehr öffentlicher Publikumsverkehr, desto höher ist hier die Wahrscheinlichkeit ;) .


    schöne Grüße

  • Und welche rechtsverbindliche Wirkung hat die Aussage einer Aufsichtsperson eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bezüglich staatlicher Arbeitsschutzvorgaben des Gesetzgebers? Richtig, keine! Die einzigen, die hier eine rechtsverbindliche Aussage treffen können und dürfen, sind die Aufsichtsbeamten der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.


    schöne Grüße

    ...... und das ist ein weitverbreiteter Irrglaube.
    Natürlich dürfen TAP s gesetzliche Vorschriften kontrollieren und auf deren Einhaltung hinwirken.
    Gleiches gilt natürlich bei UVVen und der Gewerbeaufsicht.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hi,


    da hab ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt, sorry ;) . Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben der TAP des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, die Einhaltung der staatlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften zu kontrollieren.


    Aber die TAP kann keine Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn es um das staatliche Arbeitsschutzrecht geht. Das kann und darf nur die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz. Somit bringt es dem Unternehmer nichts, wenn die BG einer Abweichung von staatlichen Arbeitsschutzvorschriften zustimmt, da diese nicht zuständig ist.


    schöne Grüße

  • Und welche rechtsverbindliche Wirkung hat die Aussage einer Aufsichtsperson eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bezüglich staatlicher Arbeitsschutzvorgaben des Gesetzgebers? Richtig, keine! Die einzigen, die hier eine rechtsverbindliche Aussage treffen können und dürfen, sind die Aufsichtsbeamten der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde.
    [...] Es kann aber auch passieren, dass die staatliche Arbeitsschutzaufsicht trotzdem auf die Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge besteht (je mehr öffentlicher Publikumsverkehr, desto höher ist hier die Wahrscheinlichkeit ;) .

    "Um auf der (möglichst) rechtssicheren Seite zu sein, sollten Sie die Notausgänge und die F&R-Wege kennzeichnen (beschildern)" riet ich in diesem Fall dem UN.
    Und: "wenn Sie darauf verzichten, die Vorgaben der ASR zu befolgen, sollten Sie wenigstens Kompensationmaßnahmen treffen, diese in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und begründet dokumentieren." Auch mit dem Hinweis, dass Kennzeichnung eine relativ einfache und kostengünstige Möglichkeit wäre.


    Und für den Fall, dass dann doch die staatliche Behörde (hier: Gewerbeaufsicht) wirklich konkretere Maßnahmen als die BG einfordern würde, na dann ist das halt so.

  • ANZEIGE
  • Ich war neulich wieder in einer kleinen Betriebsstätte zur Begehung und da ist die Frage aufgekommen, wie das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte beim Ausfall der Beleuchtung (Stromausfall im ganzen Ort) in der dunklen Jahreszeit gewährleistet werden kann. Da die wenigsten Beschäftigten eine Taschenlampe einstecken haben und nicht jedes Handy eine Taschenlampenfunktion hat (und nicht jeder immer sein Handy bei sich trägt oder auch mal der Akku leer sein kann), kann die Fluchtwegkennzeichnung hier z.B. ihren Beitrag leisten.

  • wie das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte beim Ausfall der Beleuchtung (Stromausfall im ganzen Ort) in der dunklen Jahreszeit gewährleistet werden kann.

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu so einem Stromausfall kommt und gleichzeitig die Notwendigkeit besteht, die Arbeitsstätte zu verlassen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu so einem Stromausfall kommt und gleichzeitig die Notwendigkeit besteht, die Arbeitsstätte zu verlassen?

    Sehr hoch, bei Bränden fällt sehr häufig die Stromversorgung bzw. Beleuchtung aus.
    Des Weitern sind Kurzschlüsse eine der Häufigsten Brandursachen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Sehr hoch, bei Bränden fällt sehr häufig die Stromversorgung bzw. Beleuchtung aus.

    Die Fragestellung war eine andere!


    Stromausfall im ganzen Ort und dann Bedarf das Gebäude zu verlassen. Von Brand ist in der Frage nichts zu sehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Bei der geschilderten Praxis halte ich einen Flucht-und Rettungsplan auch für eine übertriebene Forderung aufgrund der Größe.


    Siehe § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung " hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern."


    Ich habe als Sifa auch schon sehr viele Arztpraxen begangen und beraten . Hier war in der Regel das Anbringen einer Fluchtwegekennzeichnung ausreichend.


    Das ausschließliche Erstellen und Aushängen eines Plan oder auch nur die Bereiche zu kennzeichnen bringt aber nichts, wenn nicht auch regelmäßig das Szenario unterwiesen und geübt wird. Nur wenn dies auch von allen praktisch durchgespielt wurde, lassen sich Unsicherheiten beseitigen und Fehler aufzeigen. Gerade das Evakuieren von mobilitätseingeschränkten Personen wird gerne unterschätzt. Man muss sich nur einmal vorstellen, welche Problematik sich für einen Rollator-gestützten Patienten ergibt, wenn dieser zügig die Praxis über das Treppenhaus verlassen soll.


    Dies halte ich für wesentlicher effektiver als das Anbringen von Flucht-und Rettungsplänen wenn Sie nicht beachtet werden.


    Bei der Kennzeichnung des Fluchtweg ist zu beachten dass er nicht an der Praxistür endet sondern der gesamte Weg aus dem Gebäude zu beachten ist. Dies kommt in Praxen sehr häufig vor da diese oftmals in Gebäuden angemietet werden. Hierbei kommt dann gegebenenfalls auch der Vermieter/Betreiber des Gebäudes ins Spiel.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.