Elektroprüfung bei gelegentlich genutzten privaten Geräten (Ehrenamt)

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  • Hallo zusammen,
    mich interessiert eure Einschätzung des folgenden Sachverhaltes:


    Eine Selbsthilfegruppe trifft sich regelmäßig (monatlich).
    Zweimal im Jahr wird gemeinsam gebacken, ein (geprüfter) Herd steht vor Ort zur Verfügung.
    Dazu bringt die Gruppenleitung ihre private Küchenmaschine oder das private Handrührgerät mit (gibt es vor Ort nicht, diese Gruppe ist auch die einzige, die dies macht).


    Die im Raum stehende Frage:
    Müssen diese Geräte vom Trägerverein der Selbsthilfegruppe geprüft werden bzw. dürfen nur geprüfte Geräte eingesetzt werden?


    Noch ein Hinweis:
    Der Trägerverein stellt nur die Räumlichkeiten, die Teilnehmer (außer der Gruppenleitung) sind keine Mitglieder des Vereins.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

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  • (Mal zum Vergleich ein Betrieb, der Facility-Dienstleistungen anbietet, incl Gebäudeinnenreinigung.
    Täglich 2 h Teppich-Trockensaugen ca. 1000 m² pro Staubsauger.
    Nach 12 Monaten gab es schon offensichtliche "Flickereien" an der Kabeldurchführung (unfachmännisch gekürzte Kabel, provisorische Zugentlastung, Klebeband als Durchscheuerschutz...).
    Nach DGUV Vorschrift 3 wäre da mindestens 6 monatig zu prüfen...)


    Zurück zu Kirchen im Dorf:
    Empfehlung an den Betreiber des Trägervereins vielleicht:
    1. Gefährdungsbeurteilung (Häufigkeit der Benutzung, Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes, Schadensschwere... ) - und gut begründet, dokumetiert und aktualisiert, dürfte dieser sich außerhalb der groben Fahrlässigkeit bewegen.
    2. Betriebsanweisung (lol), Unterweisung (kicher), Information der Ehrenamtlichen
    3. UND auch mal gucken + Doku (=Kontrolle)
    dass nur elektrische Betriebsmittel ohne Beschädigungen und das nur bestimmungsgemä0 eingesetzt werden.

  • p.S.: für Kirchengemeinden sind solche Fragestellungen insbesondere mit der Thematik Ehrenamtliche täglich Brot.
    Und für die Arbeitsschutzorganisation der (katholischen) Diözesen eine Herausforderung.
    Die "Lutherischen" sind da übrigens besser organisiert, wie es mir scheint:
    https://www.efas-online.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Wickinger ()

  • Moin Udo,


    meine Einschätzung wäre:
    Die Leutchen machen das nicht kommerziell. Sie sind nicht im Küchenbereich / Kirchenbereich angestellt. Somit sind das Privatleute, bei denen die DGUV V3 sicher nicht greift.
    Aber:
    Im eigenen Interesse sollten alle Geräte technisch in Ordnung sein. Der Laie wird diese kaum elektrisch prüfen können und wird das Ganze auch nicht gegen Geld machen lassen. Er kann sich optisch überzeugen wie das Gehäuse des Gerätes ausschaut, wie das Kabel ausschaut, ob die Funktion vorhanden ist, ob es irgendwelche Störungen gab, ....
    Auch dabei gibt es No-Go's, völlig klar. Das vielleicht zum Thema "Kirche im Dorf lassen". Hier sollte der gesunde Menschenverstand greifen. Die Leutchen bitte auch darauf ansprechen. Lieb und nett. Wenn der Verstand einsetzt, dann wandert auch das eine oder andere Gerät zum Wertstoffhof?


    Wir wissen alle, dass Regelungen für den Arbeitsschutz sinnig sind, aber im privaten Bereich nicht greifen. Dieser Kuchen-Zirkel wäre für mich eine private Veranstanltung aus der Schilderung heraus.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)