Hallo zusammen,
mich interessiert eure Einschätzung des folgenden Sachverhaltes:
Eine Selbsthilfegruppe trifft sich regelmäßig (monatlich).
Zweimal im Jahr wird gemeinsam gebacken, ein (geprüfter) Herd steht vor Ort zur Verfügung.
Dazu bringt die Gruppenleitung ihre private Küchenmaschine oder das private Handrührgerät mit (gibt es vor Ort nicht, diese Gruppe ist auch die einzige, die dies macht).
Die im Raum stehende Frage:
Müssen diese Geräte vom Trägerverein der Selbsthilfegruppe geprüft werden bzw. dürfen nur geprüfte Geräte eingesetzt werden?
Noch ein Hinweis:
Der Trägerverein stellt nur die Räumlichkeiten, die Teilnehmer (außer der Gruppenleitung) sind keine Mitglieder des Vereins.