Hallo,
heute hat mich wieder einmal ein Problem der besonderen Art erreicht. Wir haben ein eigenes Weingut. Eigentümer des Gebäudes sind wir. Das Weingut ist an einen Winzer verpachtet. Die Beschäftigten dort sind keine Beschäftigten von uns. Gleichwohl sind auch Beschäftigte von uns temporär in dem Gebäude tätig, um z.B. technische Einrichtungen zu prüfen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Gebäudeunterhaltung und für Wartungszwecke Fremdfirmen von uns beauftragt, die dann auch in diesem Gebäude tätig sind.
So weit zur organisatorischen Ausgangslage. In dem Gebäude befindet sich auch ein Gärkeller, in dem es zur Bildung von Kohlendioxid CO2 kommt. In dem Keller ist eine Lüftungsanlage installiert und CO2-Fühler. Personen, die in den Räumlichkeiten tätig sind, tragen zum Teil CO2-Warner. Bei dem Einsatz eines von uns beauftragten Fremdgewerkes mussten die Arbeiten abgebrochen werden, da die CO2-Warner Alarm anzeigten und den dort eingesetzten Personen übel wurde. Nun stellt sich natürlich die Frage, wer organisatorisch welche Maßnahmen zu veranlassen hat und ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die bislang getroffen wurden, ausreichend sind, um den Gesundheitsschutz für die dort tätigen Personen sicherzustellen. Zum Teil scheint dort auch noch mit der so genannten "Kerzenmethode" gemessen zu werden - Kerze aus = zu wenig Sauerstoff in der Luft.
Wir haben also folgende Beteiligte:
Wir - Gebäudeeigentümer
Pächter - Arbeitgeber vor Ort mit eigenen Beschäftigten
Beschäftigte von uns, die sich temporär für Arbeiten dort aufhalten oder z.B. Fremdgewerke einweisen oder begleiten
Fremdgewerke, die in unserem Auftrag tätig werden
Fremdgewerke, die im Auftrag des Pächters tätig werden
Wer muss jetzt eigentlich welche Gefährdungsbeurteilung bringen? Jeder nur für seine eigenen Leute? Das Ganze ist sehr verworren, da wir teilweise auch eingreifen, wenn wir gar nicht zuständig sind (so haben wir z.B. die Anzahl der CO2-Fühler erhöhen lassen, weil dort definitiv zu wenig instaliiert waren. So lange wir brav bezahlen lässt usn der Pächter auch gewähren. Wer stellt z.B. Berechtigungsschein für das Betreten des Gärkellers aus, in denen dann auch die notwendige PSA, Sicherungsposten o.ä. definiert sind. Jeder für seine eigenen Leute. Ein Beauftragter des Pächters vor Ort?
Gruß Frank