Unternehmen im Unternehmen -

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  • Tach zusammen.


    Ich stehe vor einer kniffligen Aufgabe.
    Ich betreue ein großes Unternehmen (Nennen wir es A). Die stellen PU Teile her, und lackieren Oberflächen in verschiedenem Umfang. Hauptsächlich Kunststoff und Bleche. Das läuft unter eigenem Namen.
    In das Unternehmen (gleiches Gelände, gleiche Halle, Maschinen vom Unternehmen; ich kenne das aus dem Einzelhandel als Shop in Shop)) arbeitet ein "Dienstleistungsunternehmen" (nennen wir es B). Sitz in Ungarn, Beschäftigte aus Ungarn. Die schleifen für das Hauptunternehmen Teile mit Tellerschleifern (Carbon, GFK etc.) . Es staubt dort saumäßig. Weiterhin blasen die natürlich die Teile mit Druckluft aus. Die angrenzenden Abteilungen halten die Rolltore in diese "Abteilung" stets geschlossen damit sie das nicht abbekommen.


    Die Absauganlage ist zu klein dimensioniert bzw. eigentlich gehören solche Arbeiten in eine "Schleifkabine".
    Die Geschäftsleitung von A sagt; nicht mein Problem, das ist Unternehmen B.
    Den Beschäftigten von B ist sowieso alles egal; die sind nicht mehr in Ungarn und das bisschen Staub hat noch keinem geschadet. (IRONIE AUS!)


    Wie seht ihr das? Wie würdet ihr da rangehen?


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Wer stellt die Betriebsmittel für B? Wer ist für die Absauganlage verantwortlich? Gibt es einen Abgrennzungsvertrag?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Der Arbeitsort von B ist doch Deutschland, somit gilt auch deutsches Recht! Da hier 2 Firmen tangiert sind, ist Koordination erforderlich, da B Stäube produziert, die auch A beeinträchtigen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Um es kurz zu machen:
    A stellt alles an Maschinen und führt die Wartungen durch
    B stellt die Arbeitskraft für die Maschinen in Form von Mitarbeitern
    Und die Mitarbeiter von B stellen ihre PSA selbst. Also je mehr Schutz der einzelne will, desto tiefer darf er in die Tasche greifen....


    Nein. Kein Scherz.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • B stellt die Arbeitskraft für die Maschinen in Form von Mitarbeitern
    Und die Mitarbeiter von B stellen ihre PSA selbst. Also je mehr Schutz der einzelne will, desto tiefer darf er in die Tasche greifen....

    Dann wird es Zeit, die zuständige Gewerbeaufsicht zu verständigen, die dann B das deutsche Arbeitsschutzrecht erklärt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ...deine Bilder unter Fundstücken sagen ja alles! Probier es mal mit EX Zonen Ausweisung im Betrieb A! HIHI


    Beurteilung und Vorgehen bei Explosiongefahren durch GFK-Staub


    Nur noch eine Frage der Zeit!!!

    Das ist nicht das gleiche Unternehmen.... im Teil das A direkt untersteht ist alles wie geleckt! Echt.
    Aber der Raum in dem B werkelt ist grausam.


    Aber die Sache mit dem Ex- Schutz ist mal gar nicht schlecht. Das ist echt ein Ansatz wie ich die Geschäftsleitung bekomme!


    DANKE!

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Hallo Zusammen,


    ich glaube da hilft nur das Gewerbeaufsichtsamt! Die Idee mit den EX Schutz ist gut wird den Ignoranten Chef nicht kratzen. Wetten! Er wird Dich auslachen.


    Ich betreute auch solche Unternehmen die meine Empfehlungen belächelten, ein Unternehmer hat die Aufsichtperson der BG sogar aus dem Unternehmen geschmissen mit den Hinweis er wechsele die BG. Und was ist passiert? nichts! im Gegenteil das Unternehmen wurde damit belohnt von der BG nie wieder besucht zu werden.
    Gott sei Dank ist da bis jetzt nichts passiert.


    So ein ignoranter Unternehmer sitzt alles aus komme was wolle.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • hans-jürgen.
    Da bin ich ja nicht der einzige der mit so etwas konfrontiert wird.Zum Glück bin ich Freiberufler und kann mich ganz schnell vom Acker machen.Als Abschiedsgeschenk informiere ich die zuständige Aufsichtsbehörde über den Sachverhalt. Auf solche Kunden verzichte ich gerne.
    Gruß Martin

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