Mutterschutz in Lager und Logistik

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  • Hallo Zusammen,


    derzeit erstelle ich die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung für werdende und stillende Mütter.


    Wir haben Mitarbeiter im Bereich Lager und Logistik, allerdings halten die sich zwar in dem Bereich auf, führen allerdings keine Lager-/Logistikarbeiten durch.
    Nun liegt für mein Verständnis für die werdende oder stillende Mutter eine unverantwortbare Gefährdung durch den innerbetrieblichen Verkehr vor. Das Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit) von einem Stapler aufgespießt zu werden ist zwar recht gering, aber das Ausmaß oder der Schaden m.E. nach unverantwortbar. Würdet ihr hier ein Beschäftigungsverbot erteilen bzw. einen Arbeitsplatzwechsel, weg von der Gefahr anstreben. Wie seht ihr das?


    Lieben Gruß

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  • Moin,


    wir hatten ein ähnliches Thema schon mal... Meine Meinung bleibt da nach wie vor: wer in seinem innerbetrieblichen Verkehr eine unverantwortbare Gefährdung sieht sollte da dringend was dran ändern. Also nicht an der Sichtweise sondern am Verkehr.


    Lg
    Moritz

  • Nun liegt für mein Verständnis für die werdende oder stillende Mutter eine unverantwortbare Gefährdung durch den innerbetrieblichen Verkehr vor. Das Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit) von einem Stapler aufgespießt zu werden ist zwar recht gering, aber das Ausmaß oder der Schaden m.E. nach unverantwortbar.

    Risiko ist ja Schadenshöhe*Eintrittswahrscheinlichkeit. Wenn dieses Risiko für Schwangere unverantwortbar ist, warum ist es dann für alle anderen Mitarbeiter in dem Bereich verantwortbar?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nun liegt für mein Verständnis für die werdende oder stillende Mutter eine unverantwortbare Gefährdung durch den innerbetrieblichen Verkehr vor.

    Moin,


    bei Schwangeren würde ich mir über "innerbetrieblichen Verkehr" keine Gedanken mehr machen, da braucht es keine Verhütung mehr. :whistling: Sorry, aber diese "Flanke" musste ich einfach verwerten. Im Ernst: Nur weil jemand schwanger ist, erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht. Die Schadensschwere nimmt zu, wenn man das Leben des ungeborenen Kindes mit in die Waagschale wirft.


    ABER


    Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Schwangere vor unverantwortbaren Gefährdungen zu schützen, aber erst einmal an ihrem angestammten Arbeitsplatz zu beschäftigen. Von einem Stapler gerammt zu werden, ist weder für eine Schwangere, noch für einen männlichen Beschäftigten schön und nicht ohne gravierende Folgen.


    Wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch ist, bei Euch von einem Stapler erfasst zu werden, habt Ihr ein Problem, unabhängig davon, ob wir von einer Schwangeren oder anderen Beschäftigten reden. Da gilt es erst einmal, die bestehende Gefährdung für ALLE zu minimieren oder aus der Welt zu schaffen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Grundsätzlich ist doch bei der Betrachtung des Arbeitsplatzes im Bezug zum Mutterschutz zu beachten,
    dass Stoffe oder Gefahren der sonnst Mitarbeiter ausgesetzt sind explizit auf den Mutterschutz betrachtet werden.


    Damit möchte ich sagen, dass es hier hauptsächlich um Tätigkeiten oder Stoffe geht die der werdenden bzw. stillenden Mutter explizit schaden.


    Gefährdungen wie das Staplerbetrieb sind wie oben genannt, immer vorhanden und auch für alle MA gleich "gefährlich".

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  • Nun liegt für mein Verständnis für die werdende oder stillende Mutter eine unverantwortbare Gefährdung durch den innerbetrieblichen Verkehr vor

    Ich sehe da keine unverantwortbare Gefährdung durch den innerbetrieblichen Verkehr. Das würde im Umkehrschluss doch bedeuten dass Schwangere generell vom Verkehr (Straßenverkehr etc. ) fernzuhalten sind.


    Zum Thema Mutterschutz finde ich die Seite der Regierungspräsidien im Land Baden-Württemberg sehr gut


    https://rp.baden-wuerttemberg.…erschutz.aspx#Broschueren

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Zum Thema Mutterschutz finde ich die Seite der Regierungspräsidien im Land Baden-Württemberg sehr gut

    Nur leider bringt das RP die Dokumente anscheinend nicht zeitnah auf den aktuellen Stand.

    Das würde im Umkehrschluss doch bedeuten dass Schwangere generell vom Verkehr (Straßenverkehr etc. ) fernzuhalten sind.

    Fahrtätigkeiten sind ja durchaus eingeschränkt, sofern sie einen Großteil der Arbeitszeit beanspruchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • RP die Dokumente anscheinend nicht zeitnah auf den aktuellen Stand

    Da gebe ich dir Recht. Viele müssen überarbeitet werden. Aber als Infoseite durchaus hilfreich.



    Fahrtätigkeiten sind ja durchaus eingeschränkt

    Ich meinte eher die Teilnahme als Fußgänger

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich meinte eher die Teilnahme als Fußgänger

    Dem Merkblatt werdende Mütter im ambulanten Pflegedienst kann man z.B. entnehmen:

    Zitat von Merkblatt

    "BESCHÄFTIGUNG MIT BEFÖRDERUNGSMITTELN ...Dies gilt auch, wenn die werdende Mutter zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. "

    Somit auch da gültig, wenn der Zeitumfang entsprechend hoch ist und andere Randbedingungen zutreffen.


    Beim beschriebenen Vorgang in der Logistik, sehe ich allerdings diese Randbedingungen in der Regel als nicht zutreffend und somit keine erhöhte Gefährdung. Hätte man diese, müsste man schon so entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Merkblatt werdende Mütter im ambulanten Pflegedienst

    Ist doch veraltet oder ?


    Im neuen Mutterschutzgesetz steht unter


    § 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen


    (5) 1- Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.


    2 - Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen


    5. sie auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt,
    6. Unfälle, insbesondere durch Ausgleiten, Fallen oder Stürzen, oder Tätlichkeiten zu befürchten sind, die für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen



    Die Formulierung " eine unverantwortbare Gefährdung"


    ist im Leitfaden zum Mutterschutz


    https://www.bmfsfj.de/blob/943…tterschutzgesetz-data.pdf


    so definiert


    " Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist "


    Dies muss dann jeder für seine Arbeitsplätze die er beurteilen soll selbst entscheiden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ist doch veraltet oder ?

    Nur unterschiedlich formuliert.
    Im Merkblatt werden ja z.B. winterliche Straßenverhältnisse oder Gefahr von Ausrutschen erwähnt (das war das was ich mit Randbedingungen formuliert hatte).
    Viele recht unkonkrete Formulierungen kennen wir ja. Wir sollen das alles mit der Gefährdungsbeurteilung abfangen. Nette Idee, nur wenig praktikabel und am Ende wird dann irgendwann einmal ein Richter entscheiden, ob wir recht lagen oder nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nette Idee, nur wenig praktikabel und am Ende wird dann irgendwann einmal ein Richter entscheiden, ob wir recht lagen oder nicht.

    Da gebe ich Dir Recht. Sehe das auch so und dann passiert leider sowas


    Mich hats erwischt..............

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Nun ist das in dem konkreten Fall so, dass der Arbeitsplatz im Bereich Lager und Logistik so aussieht, dass sie sich verhältnismäßig oft (nämlich bis zu 8 Stunden am Tag) in der Halle hin und her bewegt, ohne einen festen stationären Arbeitsplatz zu haben. Die stationären Arbeitsplätze sind durch Rammschutz etc. gesichert, ein Verkehrsleitsystem ist vorhanden.
    Ihr Arbeitsplatz ist nicht stationär. Auf ihrem Laufweg begegnet sie am Tag bis zu 100 mal einen Flurförderzeug. Es gibt die einen oder anderen Knotenpunkte, wo ein Zusammentreffen nicht ausgeschlossen werden kann. Der mit einem stationären Arbeitsplatz kommt da am Tag vielleicht auf 5-10 mal pro Tag (Pause, WC Gang etc.).


    Wie würdet ihr denn entscheiden? Beschäftigungsverbot Ja o der Nein?

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  • Auf ihrem Laufweg begegnet sie am Tag bis zu 100 mal einen Flurförderzeug.

    Auch wenn sie nicht schwanger ist? :whistling:

    Auf ihrem Laufweg begegnet sie am Tag bis zu 100 mal einen Flurförderzeug.

    Auch unabhängig von der Schwangerschaft.

    Es gibt die einen oder anderen Knotenpunkte, wo ein Zusammentreffen nicht ausgeschlossen werden kann.

    Das gibt es bei vielen Lager- und Logistikeinrichtungen. Ob der Stapler jetzt einen Mann oder eine Schwangere niederwalzt ist erst einmal relativ egal.

    Wie würdet ihr denn entscheiden? Beschäftigungsverbot Ja o der Nein?

    Ich könnte ja jetzt ketzerisch antworten: "Welche vorrangigen Maßnahmen hast Du denn in Deiner Gefährdungsbeurteilung definiert?"
    Vor dem Beschäftigungsverbot steht ja erst einmal die Umgestaltung des Arbeitsplatzes, der Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz und nur als ultima ratio das Beschäftigungsverbot.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie würdet ihr denn entscheiden? Beschäftigungsverbot Ja o der Nein?

    Nein. Wie Frank schon erwähnte, das Beschäftigungsverbot kommt erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Ziel der Änderungen im Mutterschutzrecht war es ja, möglichst viele werdende Mütter möglichst lange in Beschäftigung zu halten. Bisher war man immer recht schnell dabei ein Beschäftigungsverbot zu erwirken, denn über die U2 Umlage war es für die Betriebe kostenneutral oder sogar mit Vorteilen behaftet. Genau das soll aber verhindert werden. Könnte man nicht temporär mit dem stationären Arbeitsplatz tauschen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen


    Zufälliger Weise steht bei uns, Logistikbetrieb, dieses Thema auch gerade an.


    In Zusammenarbeit mit unserer BA sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Einsatz in unserem Umschlagsbereich nicht mehr möglich ist.
    Ein Beschäftigungsverbot wollen wir aber definitiv vermeiden, so dass 'Betroffene' in einen anderen Lagerbereich umgesiedelt werden (der zB. eine wesentlich geringere Frequenz von FFZ aufweist, in dem kein Gefahrgut umgeschlagen wird) oder aber die Lagerleitung bei kfm. Prozessen unterstützen werden.


    isoline: Bin gespannt zu welchem Ergebnis ihr kommt und welche Maßnahmen ggf. abgeleitet werden.

    Gruß,
    Marco



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    If you're going through hell...keep going!

  • Moin,


    wir hatten ein ähnliches Thema schon mal... Meine Meinung bleibt da nach wie vor: wer in seinem innerbetrieblichen Verkehr eine unverantwortbare Gefährdung sieht sollte da dringend was dran ändern. Also nicht an der Sichtweise sondern am Verkehr.


    Lg
    Moritz

    genau deiner meinung,

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