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  • Moin,


    auch wenn es mir tierisch auf den S... geht, dass Du in einem Forum für Gesundheits- und Arbeitsschutz Nebenkriegsschauplätze en masse beackerst, will ich Dir doch antworten, da ich mich in der Materie ein wenig auskenne. Mit der Zahlung des Bußgeldes tritt die Rechtskraft des Bußgeldbescheides ein, d.h. Du hast dann keinerlei Rechtsmittel mehr.


    Die Rechtkraft beim Bußgeldbescheid tritt ein, wenn Du das Bußgeld fristgerecht bezahlst oder keinen Einspruch einlegst. Außerdem wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn Du Deinen Einspruch zurückziehst oder wenn ein Gericht über Deinen Fall entschieden hat.


    In Deinem Fall gibt es also nur Chancen, wenn ein Gericht entschieden hat, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft war, aber dafür wäre ein Einspruch notwendig gewesen und nicht Deine Meinung oder die wohlmeinender Freunde, die Dich davon überzeugt haben, dass Du im Recht bist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.