Anlegeleiter zum Einsteigen in Schächte baulich verändern

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  • Hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter hat über das betriebliche Vorschlagwesen einen Verbesserungsvorschlag eingereicht die eine Anlegeleiter zum Einsteigen in Schächte baulich verändern würde. Was ist hierbei zu beachten ?
    Leitern sind vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfasst. Danach sind beim Inverkehrbringen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Und die DIN EN 131-1:2016-02
    Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße definiert und die allgemeinen Konstruktionsmerkmale.


    Darf eine Leiter überhaupt verändert werden ? Was ist hierbei zu beachten ?

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Deine Leiter hat doch eine CE-Kennzeichnung und ist u. U. Baumustergeprüft. Wenn du etwas an der Leiter veränderst übernimmt der Hersteller keine Garantie auf die Standfestigkeit und Statik etc. mehr.
    Wenn Ihr die Änderungen vornehmt, wer würde das dann bei Euch im Betrieb auf korrekte Funktion und Sicherheit prüfen? Und übernimmt somit auch die Gewährleistung und die Verantwortung?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn Ihr die Änderungen vornehmt, wer würde das dann bei Euch im Betrieb auf korrekte Funktion und Sicherheit prüfen? Und übernimmt somit auch die Gewährleistung und die Verantwortung?

    Die Prüfung der Leitern ist durch eigene Techniker die auch die notwendige Sach- und Fachkunde haben sichergestellt. Das Problem bei den vorgeschlagenen Veränderungen sehe ich auch bei der Gewährleistung und der Herstellergarantie.
    Ich bin der Meinung dass die Leiter nur verändert werden kann wenn das in Zusammenarbeit mit dem Hersteller stattfindet.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Grundsätzlich sind Änderungen nur in sehr geringem Umfang zulässig. So können bestimmte Leitern unter Beachtung entsprechender Vorgaben beispielsweise gekürzt werden. Alles andere ist eher nicht, oder nur in Zusammenarbeit mit dem Hersteller möglich.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die eine Anlegeleiter zum Einsteigen in Schächte baulich verändern würde.

    Welche Veränderung wäre das? Soll evt. die untere Traverse wegfallen oder schmaler ausgeführt werden? Entspricht die Leiter nach der Veränderung noch der entsprechenden Norm?

    Ich bin der Meinung dass die Leiter nur verändert werden kann wenn das in Zusammenarbeit mit dem Hersteller stattfindet.

    Man kann eine Leiter beliebig verändern, wird dann allerdings zum Hersteller. Eine Zusammenarbeit mit dem Originalhersteller ist immer sinnvoll, denn der dürfte die entsprechenden Prüfdaten für die bisherige Leiter besitzen und evt. kann er sie auch für die veränderte Leiter ermitteln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Welche Veränderung wäre das

    Am oberen Holm als Querstrebe zur Sicherung.

    Ich tendiere dazu dass diese Querstrebe als Sicherungsstange bzw. als Hilfsmittel verwendet wird und die Leiter nicht baulich verändert werden muss.

    Gruß tanzderhexen

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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Dann schau doch einfach mal bei einschlägigen Leiterherstellen nach

    Hab ich schon gemacht. Danke für deinen Link.

    Werde nächste Woche mit den Beteiligten sprechen und diese Lösung vorschlagen.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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  • Die Prüfung der Leitern ist durch eigene Techniker die auch die notwendige Sach- und Fachkunde haben sichergestellt. Das Problem bei den vorgeschlagenen Veränderungen sehe ich auch bei der Gewährleistung und der Herstellergarantie.Ich bin der Meinung dass die Leiter nur verändert werden kann wenn das in Zusammenarbeit mit dem Hersteller stattfindet.

    Bauliche Veränderungen dürfen vorgenommen werden, was aber mit den jeweiligen Hersteller abzuklären ist. Grundsätzlich darf man jede Leiter kürzen und bei den Herstellern von Zarges und der Günzburger Steigtechnik auch kleine Löcher bohren oder zusätzliche Halterungen anschweißen. Viel Grüße

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  • ich hätte zu der ganzen Sache auch noch eine Frage, bei der mir bis jetzt kein Hersteller Auskunft geben konnte. Seit letztem Jahr ist ja ab einer Höhe von 3 Metern eine Traverse Pflicht die man auch super nachrüsten kann. Nur die Leute, die z.B in Schächt runter müssen können damit ziemlich wenig anfangen... Die meisten BG's lassen es noch zu, solange die Leitern noch in Ordnung sind, aber jede neu gekaufte Leiter hat nunmal diese Traverse.. Hat da jemand eine Ahnung von? Vielen Dank im voraus

  • aber jede neu gekaufte Leiter hat nunmal diese Traverse

    Muss sie haben, um der geänderten Norm zu entsprechen.

    Bei einem engen Schacht natürlich weniger sinnvoll. Ich würde eine Normabweichung für die Leiter tolerieren, wenn die Gefährdung des seitlichen Wegkippens über die Gefährdungsbeurteilung entsprechend abgearbeitet wurde. Im Zweifelsfall mit der BG, Gewerbeaufsicht und Leiterhersteller entsprechend abstimmen.
    Die Leiter für enge Schächte darf dann nur dort eingesetzt werden und wird als Kompensation für die fehlende breite untere Traverse dann oben fixiert. Leiter entsprechend kennzeichnen, GefBeurteilung dazu, fertig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ich weiß über die Normen schon Bescheid, aber wie soll bitte in einem Schacht mit einem Durchmesser von max. 0.80m die Leiter umkippen? Mit der Traverse von 1.20m nach Vorschrift kommt leider keiner da runter. Oben brauch die auch keiner. Wie soll das eigentlich funktionieren, dass man dauerhaft eine zweite Person dabei haben muss um die Leiter abzusichern,trotz Traverse! Das ganze ist in meinen Augen nicht ganz durchdacht und hat verbesserungsbedarf. Würde gerne mehr darüber wissen und das bekomme ich nur halblebig von den zuständigen BG's. Als Service-Techniker in ganz Deutschland kann ich nicht im ganzen Land umher telefonieren, wie jede BG oder jeder Hersteller das gerne hätte. Da gehört einen einheitliche Regelung her. Wir reden hier immer noch um Leitern!! Es gibt weitaus wichtigeres...

  • .... noch zu der zweiten Person... die muss man vorher mit einem Aufzug inkl. PSA runter lassen um einen Kugelhahn aufzudrehen? Also bitte..... Es gibt Dinge, die funktionieren leider Gottes nicht einfach so...

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  • .... noch zu der zweiten Person... die muss man vorher mit einem Aufzug inkl. PSA runter lassen um einen Kugelhahn aufzudrehen?

    Wie wäre es, wenn Du einfach einmal vollständig erklärst, was die Mitarbeiter im Schacht (was für ein Schacht?) zu tun haben, mit möglichst vielen bekannten oder auch unbekannten Rahmenbedingungen? Nur über für Dich untaugliche Vorschriften schimpfen ist nicht zielführend. Ich hätte durchaus schon Bedenken wenn jemand als Alleinarbeit in einen engen, tiefen Schacht einsteigen muss, egal, ob die Leiter jetzt dafür besonders geeignet ist, oder nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ich denke mal, dass es um so ziemlich jeden Schacht geht, der schmaler als einen Meter Durchmesser hat und über 3 Meter tief ist. Bauhöfe, Flaschner und diverse andere Bauunternehmen haben da das gleiche Problem. Was die einzelnen Gewerbe genau für Arbeiten ausführen, ist denke ich, Nebensache.. Mit den Leitern nach der neuen Norm gibt es keine Möglichkeit da hinein zu gelangen.. Es gibt zwar verschiedene Höhensicherungsgeräte mit Dreibein, aber die sind schon ziemlich teuer im Gegensatz zu einer Leiter. Mich würde es einfach interessieren, ob es nicht eine Alternative gibt oder ob man in Ausnahmefällen Leitern ohne Traverse benutzen darf..

  • ob es nicht eine Alternative gibt oder ob man in Ausnahmefällen Leitern ohne Traverse benutzen darf..

    Die Möglichkeit der Ausnahme habe ich doch beschrieben. Allerdings halte ich Alleinarbeit, wie bereits erwähnt, bei den von Dir genannten Bedingungen, für äußerst fragwürdig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Allerdings halte ich Alleinarbeit, wie bereits erwähnt, bei den von Dir genannten Bedingungen, für äußerst fragwürdig.

    Arbeiten in Schächten von mehr als einem Meter Tiefe sind gefährliche Arbeiten und sollten grundsätzlich nicht von einer Person allein ausgeführt werden.
    Ist Alleinarbeit aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig, hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Geeignete Personenschutzmaßnahmen sind in Abhängigkeit von den ermittelten Gefährdungen zu treffen.

    ziemlich jeden Schacht

    Was ist mit der Atmosphäre in den Schächten ?

    z. Bsp. Stoffe in gefahrdrohender Menge oder Konzentration, die von außen eingebracht werden, z .B . durch Einleitung von
    Gefahrstoffen ?

    Da ist die Leiter erstmal zweitrangig

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • ich glaube wir reden aneinander vorbei ;) ich versuche mich mal ein bisschen deutlicher auszudrücken... Schachtloch: 0,80m Durchmesser, Tiefe: ca 4,0m. Leiter nach Norm mit Traverse: min. 1,0m. Fussbreite.
    Aufgabe 1: wie bekomme ich die Leiter in den Schacht?
    Aufgabe 2: wie bekomme ich die Person 1 in den Schacht, die eigentlich unten stehen muss, um Person 2 abzusichern?
    Und das alles ohne Höhensicherungsgeräte oder sonstigen kostenaufwändigen Sachen..
    Danke im voraus

  • wie bekomme ich die Person 1 in den Schacht, die eigentlich unten stehen muss, um Person 2 abzusichern?

    Wo steht, dass die zweite Person unten stehen muss?

    Wie ich bereits geschrieben habe, muss Deine Leiter für diesen Einsatzzweck keine untere Traverse besitzen, sofern anderweitig sichergestellt ist, dass sie nicht wegrutschen bzw. -kippen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und das alles ohne Höhensicherungsgeräte oder sonstigen kostenaufwändigen Sachen

    Das solltest Du Dir mal anschauen. Die Gefährdung ist ohne " kostenaufwändigen Sachen" aus meiner Sicht viel zu groß. Da geht es erstmal nicht nur um die Traversen.

    https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…teilungsanlagen

    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8653.pdf

    https://www.sifa-sibe.de/allgemein/gefa…und-schaechten/

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.