Branchenfremde freiberufliche Sifa

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  • Guten Tag Miteinander,


    entschuldigt das immer wieder kehrende Thema. Mein Sachverhalt ist nochmal ein wenig anders.



    Ich habe die theoretische Möglichkeit die Sifa Firma meines Vaters in 4-5 Jahren zu übernehmen, ich bin auch schon einige Male mitgefahren und habe einen Einblick in seine tägliche Arbeit bekommen. Das Berufsbild interessiert mich wirklich sehr.



    Stand jetzt bin ich vollkommen branchenfremd, ich bin seit 15 Jahren Autoverkäufer mit abgeschlossener Automobilkaufmannlehre.


    Daher habe ich weder einen Meister, Techniker oder Ingenieurtitel.



    Kann mir jemand eventuell eine Hilfestellung geben ob mein Gedankengang umsetzbar ist um als freiberufliche Sicherheitsfachkraft zugelassen zu sein:


    -den kaufmännischen oder technischen Fachwirt machen (was einer Meisterausbildung „gleichgesetzt“ ist.)


    -in der Firma meines Vaters angestellt sein um entsprechend eingearbeitet zu werden und dadurch zusätzlich die 2-Jährige Berufserfahrung zu erfüllen


    -die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu absolvieren



    Natürlich ist das alles sehr theoretisch, allerdings beschäftige ich mich wirklich sehr intensiv mit dem Thema und konnte noch von keiner Stelle eine 100% ige Antwort erhalten.



    Der oben genannte Weg bedeutet für mich 3-4 Jahre lernen und studieren neben der Arbeit. Das mache ich sehr gerne, natürlich brauche ich aber dann die Sicherheit das einer freiberuflichen Tätigkeit bei erfolgreichem Abschluss nichts mehr im Weg steht.



    Kann mir jemand mit entsprechenden Stellen oder Erfahrungen weiterhelfen?


    Herzlichen Dank

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  • Hallo,
    also als Freiberufler grundsätzlich schwierig, weil Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
    Eine „meisterähnliche Tätigkeit“ ist i.d.R. nur anzuwenden, wenn entsprechend berufserfahrene Beschäftigten einer Branche, die Ausbildung absolvieren und dann nur in der Branche tätig werden.


    Aber auch hier im Forum finden Sie Personen, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen, die freiberuflich tätig sind, was natürlich nicht rechtskonform ist. Wenn Sie ohne Mstr., Techn. oder Ing. selbstständig werden wollten, müssten Sie für jeden einzelnen Betrieb den Sie betreuen möchten eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen.


    Wenn Sie Zeit investieren, dann empfehle ich ein Studium im Arbeitsschutz (z. B. Kaiserslautern, Bochum, Dresden, Furtwangen o.ö.) dann erfüllen Sie das Grundlegende für eine ordentlich Selbstständigkeit im Arbeitsschutz.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort welche mir bereits sehr hilft.


    Eine entsprechende freiberufliche Tätigkeit soll auf jeden Fall rechtskonform und mit dem entsprechenden Fachwissen, welches es anzueignen gilt, stattfinden. Ausnahmegenehmigungen für alle zu betreuenden Betriebe sind daher nicht die Paradelösung :)


    Vielen Dank für die Empfehlung mit dem Studium im Arbeitsschutz. Das sieht äußerst sinnvoll aus. Leider erfülle ich auch hier nicht die Eingangsvoraussetzungen da es sich um einen Masterstudiumgang handelt.


    Wissen Sie oder jemand im Forum ob es auch einen Bachelor Studiengang gibt der das grundlegende für eine ordentliche Selbstständigkeit erfüllt?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


    Viele Grüße
    Matthias

  • Guckst du hier: https://www.zsb.uni-wuppertal.…cherheitstechnik-bsc.html


    Aber: Ich bin hier als "Der Ketzer" bekannt und darum mal wieder eine ketzerische Frage ;) - Wenn dein Vater als SiFa selbstständig ist, was machen solche Fragen dann hier im Forum? Eine bessere Quelle als deinen alten Herrn sollte es doch dazu wohl nicht geben, oder?!?!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Vielen Dank Michael,


    immer her mit den ketzerischen Fragen :) Ich weiß auch das ich mit diesem Thema nerve und versuche es daher möglichst kurz zu halten.


    Natürlich kann mir mein Vater in vielen Punkten helfen. Die verschiedenen Eingangsvoraussetzungen für die Sifa Ausbildung sind auch im bekannt. Allerdings ist er seit 30 Jahren Elektrikermeister und hat sich mit diesem Thema daher nicht mehr bis ins Detail beschäftigen müssen.


    Bei meinem Ausbildungsstand (vollkommen Branchenfremd) geht es darum einen Weg zu finden (Studium) die Voraussetzungen für eine zukünftige freiberufliche Tätigkeit und eine Zulassungs zur Ausbildung als Sifa zu finden.


    Daher bin ich hier, bestimmt hatten einige änhliche "Hindernisse" zu überwinden und können ein paar Tips geben. (was ja bereits jetzt schon der Fall ist:-) )

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  • da es sich um einen Masterstudiumgang handelt.

    Also in Furtwangen gibt es das als Bachelor.

    Eine bessere Quelle als deinen alten Herrn sollte es doch dazu wohl nicht geben, oder?!?!

    Der "alte Herr" hat seine SiFa Ausbildung wahrscheinlich noch zu den alten Ausbildungsbedingungen abgeschlossen. Ob er sich jemals über die aktuellen Voraussetzungen informiert hat ist fraglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • hi aus dem norden,



    zahle die ausbildung selber und gut is. es gibt viele anbieter. will hier keine werbung machen, schau mal "Sankt Augstin und googel nach dem schlagwort.

  • Ich zahle die Ausbildung so oder so selbst.


    Das für mich wichtige Kriterium ist im Anschluss an die Ausbildung auch als freiberufliche Sifa bestellt werden zu dürfen. Und das ist der eigentliche Knackpunkt.

    Aber auch hier im Forum finden Sie Personen, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen, die freiberuflich tätig sind, was natürlich nicht rechtskonform ist. Wenn Sie ohne Mstr., Techn. oder Ing. selbstständig werden wollten, müssten Sie für jeden einzelnen Betrieb den Sie betreuen möchten eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen.
    Wenn Sie Zeit investieren, dann empfehle ich ein Studium im Arbeitsschutz (z. B. Kaiserslautern, Bochum, Dresden, Furtwangen o.ö.) dann erfüllen Sie das Grundlegende für eine ordentlich Selbstständigkeit im Arbeitsschutz.

    Ich bin leider weder Techniker, Meister noch Ingenieur. Daher muss ich diesen Schritt im Vorfeld gehen um im Anschluss auch bestellt werden zu dürfen.


    Der Ausbildungstechnisch "leichteste" Weg mit meiner Vorbildung wäre der "technische Fachwirt". Allerdings ist dieser nur Meisterähnlich und es scheint so zu sein wie AL_MTSA geschrieben hat. Ich würde dann Ausnahmegenehimigung jedes Betriebes benötigen was nicht sinnvoll ist.


    Allerdings konnte mir weder die IHK noch der TÜV eine wirklich genaue Antwort darauf geben.


    Vielleicht nochmal in die Runde:


    Der Technische Fachwirt reicht nicht aus um die Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zu haben und im Nachgang freiberuflich tätig sein zu dürfen?

  • Das ist so nicht ganz korrekt.
    Sie haben in KL die Möglichkeit durch eine vorgeschaltete Eignungsprüfung, den Masterstudiengang zu absolvieren. Vor der Eignungsprüfung findet ein Vorbereitungstag statt, damit sich der Student besser vorbereiten kann. Das RP Hochschulgesetz erlaubt berufserfahrenen Interessenten ein Studium.
    Das Studium findet in der Fakultät Bauingenieurwesen statt und ist grundsätzlich machbar.


    Wenn Sie eine grundsolide Voraussetzung für die Führung eines Ing.- Büros suchen, dann ist das eine echte Lösung. Sie hätten dazu noch das Vergnügen mich persönlich kennen zu lernen (Lehrbeauftragter des Studienganges).
    Die Studiengebühren haben Sie schnell wieder zurück, den qualifizierte Sicherheitsingenieure können auch entsprechendes berechnen.


    Wenn Sie wirklich Interesse haben, schreiben Sie mir eine Mail.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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    • Offizieller Beitrag

    @AL_MTSA
    danke für deine Infos hier auf unserer sifapage,
    die werden bestimmt noch für einige andere user hier interessant sein



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Herzlichen Dank AL_MTSA, ich weiß das Angebot wirklich sehr zu schätzen und melde mich per Mail bei Ihnen.


    Schließe mich Peter an, danke für die Infos


    Viele Grüße
    Matthias

  • Sehr geehrter Herr Al_MTSA,


    wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Mitarbeiter mit einer kaufmännischen Ausbilung bei Ihnen die Ausbildung machen würde?
    ist das dann auch zulässig und darf sich diese Person dann im Anschluss Ingenieur nennen?


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,
    grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulässigkeit.
    Berufserfahrene können, nach Durchführung der Eignungsprüfung, den Stdiengang absolvieren.
    Aktuell besucht ein Jurist (keine technische Vorbildung) den M.Eng. Studiengang.
    Und ja, wenn der Studiengang erfolgreich absolviert wurde, wird der akademische Titel einer deutschen Hochschule ( HS Kaiserslautern) verliehen, somit dürfen Sie den Titel M.Eng. führen.
    Guten Wochenstart

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo Matthias123,


    ob der Fachwirt jetzt einem Meister-Titel unter geordnet; gleichwertig oder höher zu werten ist, das kannst man sehr gut auf der Seite der DQR erfahren.
    Dort werden alle Qualifikationen in 7 od. 8 Niveaustufen differenziert.


    Dort steht allerdings auch: Zugangsregelungen beziehen sich auf Qualifikationen, nicht auf DQR-Niveaus.


    Dir und allen mit lesenden, einen schönen und entspannten Arbeitstag gewünscht !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Ich bin leider weder Techniker, Meister noch Ingenieur. Daher muss ich diesen Schritt im Vorfeld gehen um im Anschluss auch bestellt werden zu dürfen.

    Also Ingenieur darf sich rechtlicher jeder nennen.
    Ingenieur ist nicht eindeutig definiert,
    lediglich Dipl. Ing. oder Aussagen, die auf einen akademischen Grad hinweisen
    musst du unterlassen.


    Also Ingenieur ist jeder der will.


    Kann mich auch nur dem Herrn Erwin Vogt anschließen.
    Anmelden, zahlen und Sifa sein.
    Habe in meiner nicht all zulangen Berufslaufbahn
    einige getroffen, die den Vorgaben nicht entsprochen haben.


    MUT ZUR LÜCKE

  • Einspruch: Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt. Ich habe nach dem Studium auch eine separate Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" erhalten.


    Offtopic: Pervers finde ich, dass der Master in manchen Bundesländern Leuten ohne entsprechende Vorqualifikation gegen Geld nachgeschmissen wird. Da lob ich mir die Bundesländer, in denen das nicht möglich ist. Aber leider ist das Bildungswesen Ländersache und die Unterschiede zwischen den Ländern sind erschreckend groß.


    schöne Grüße

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  • @MrH,


    das mit dem nachgeschmissenen Master ist mir neu !


    Hast Du da mal ein entsprechendes Bsp. ?


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • 2010 wurde in der Kultusministerkonferenz besprochen, dass in definierten Ausnahmefällen eine Eignungsprüfung als Zulassung für einen weiterbildenden Master auch ohne ein vorangegangenes Erststudium (also ohne Bachelor) ausreichend ist. Einige Bundesländer, z.B. Hamburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz bieten seitdem entsprechende Masterstudiengänge an. Andere Bundesländer, z.B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen, schreiben ein Erststudium als Zugangsvoraussetzung vor und folgen nicht der (meiner Meinung nach unsinnigen) Empfehlung der Kultusministerkonferenz. Der "richtige" Sitz der Hochschule (nicht der Ort des Studiums!) ist also Voraussetzung dafür, dass diese rein rechtlich gesehen einen Master ohne vorher abgeschlossenes Erststudium anbieten darf. Neben ausgewählten deutschen Bundesländern bieten auch ausländische Hochschulen (z.B. aus Österreich, auch mit Niederlassungen in Deutschland) einen Master ohne Erststudium an.

  • das mit dem nachgeschmissenen Master ist mir neu !


    Hast Du da mal ein entsprechendes Bsp. ?

    Wurde ja hier im Beitrag schon erwähnt, der Studiengang in Kaiserslautern. Ohne Bachelor, nur mit Zugangsprüfung in 5 Semestern nebenberuflich zum Master. Wenn ich mich nicht verrechnet habe bekommt man dort somit mit 90 ECTS zum Master. Zum Vergleich, in Wuppertal Sicherheitstechnik (Po17) hat der Bachelor 120 ECTS und der Master ebenfalls 120 ECTS, somit 240 ECTS.
    Noch ein Vergleich: Meine Tochter hat in Tübingen für den Bachelor 230 ECTS benötigt (ja, in einem völlig anderen Studienfach). Dort benötigt man dann für den Master nur noch 60 ECTS. Hat ja allerdings im Bachelor schon eher untypische 230 ECTS erarbeitet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.