Meldepflicht Medikamente mit Beeinflussung ?

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  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen ob es eine Meldepflicht für Mitarbeiter gibt die Medikamente nehmen müssen und im Beipackzettel wird darauf hingewiesen das Beeinträchtigungen
    bei der MAschinenbedienung etc. auftreten können, gibt ?


    Klar sind es persönliche und sensible Informationen aber der Vorgesetzte muss ja die Möglichkeit bekommen darauf zu reagieren um evtl. anderes Aufgabengebiet
    zu realisieren bevor etwas passiert.


    Grüße aus Aachen


    Stephan

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  • Moin Stephan,


    wie soll sich denn der Vorgesetzte verhalten, wenn auf dem Beipackzettel steht, dass Medikamente die Bedienungsfähigkeit beeinträchtigen können? Soll er entscheiden, ob die Nebenwirkung sicher, wahrscheinlich, möglich oder theoretisch möglich ist? Manche Medikamente haben Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Das kann kein Vorgesetzter beurteilen. Dafür gibt es Ärzte, die beim Verschreiben der Medikamente auch beraten sollen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    in meinen Unterweisungen weise ich darauf hin, dass das Arbeitsschutzgesetz die MA zur Mitwirkung am Arbeitsschutz verpflichtet. Weiterhin darf ein MA weder sich noch andere gefährden. Diese beiden Punkte betone ich immer und sage, dass der Arzt darauf hinzuweisen ist, was man arbeitet. Also lieber ein paar Tage krank geschrieben, als sich selbst oder jemand anderen kaputt machen.
    Wenn man die Medikamente regelmäßig nimmt sollte man das Thema mit dem Betriebsarzt klären.


    Gruss
    EHS Mann

  • Hallo Frank,


    aber wenn der Vorgesetzte erfährt dass etwas "passieren könnte", muss er ihn dann nicht aus Fürsorgepflicht schon "versetzen" ?


    Gruß


    Stephan

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  • Sollte man den Mitarbeitern mit auf den Weg geben dass wenn sie in einem Beipackzettel die Hinweise zur Einschränkung beim Führen von Maschinen etc. lesen, und sie dies auch auf der Arbeit machen, dass sie zumindest unseren Betriebsarzt befragen / informieren müssen?


    Ein Hausarzt kann evtl. gar nicht beurteilen ob eine Gefahr besteht wenn ein Mitarbeiter seine Tätigkeit beschreibt.


    Die nächste Frage wäre dann die Dokumentation dieser "Freigabe oder auch nicht" durch den Betriebsarzt.



    Es ist leider alles etwas schwammig in meinen Augen .


    Gruß


    Stephan

  • Hallo Frank,


    aber wenn der Vorgesetzte erfährt dass etwas "passieren könnte", muss er ihn dann nicht aus Fürsorgepflicht schon "versetzen" ?

    Moin Stephan,


    schickst Du jeden nach Hause, der am Vorabend mit seinen Jungs den Aufstieg gefeiert hat? Schickst Du jemanden auf eine Leiter, der Ibuprofen genommen hat? Darf bei Dir noch jemand Auto fahren, der Wick Medinait genommen hat?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also wenn mein Vorgesetzter noch nicht einmal das Ergebnis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erfährt, die er ja sogar veranlasst und auch bezahlt, wieso sollte er dann über meinen Medikamentenstatus informiert werden dürfen?!?!?


    Im Ernst: Nein, gibt es nicht. Hier sind die Beratungs- und Anamnesepflicht des Arztes und die Eigenverantwortung der Betroffenen ausschlaggebend. Wenn ihr jetzt wieder eine so beliebtes "Ja aber was passiert wenn..." Szenario aufmachen wollt sag' ich nur: Einzelfallentscheidung. Darauf werdet ihr hier keine Antworten bekommen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi,


    es gibt keine Meldepflicht! Ein Beschäftigter muss seinen Arbeitgeber weder über eine Erkrankung, noch über die Einnahme von Medikamenten informieren! Das geschieht alles rein auf freiwilliger Basis des Arbeitnehmers (wenn er will). Ebenso darf ein Arzt (z.B. behandelnder Arzt, Betriebsarzt) den Arbeitgeber nur mit Erlaubnis des Arbeitnehmers informieren.


    Da ist nichts schwammig, das ist eindeutig formuliert und festgelegt. Nur wenn der Arbeitgeber oder die zuständige Führungskraft (mit schriftlicher Übertragung der Arbeitgeberpflichten) aufgrund eigener Beobachtung Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Beschäftigten hat ergibt sich Handlungsbedarf für den Arbeitgeber.


    schöne Grüße

  • Im Ernst: Nein, gibt es nicht. Hier sind die Beratungs- und Anamnesepflicht des Arztes und die Eigenverantwortung der Betroffenen ausschlaggebend. Wenn ihr jetzt wieder eine so beliebtes "Ja aber was passiert wenn..." Szenario aufmachen wollt sag' ich nur: Einzelfallentscheidung. Darauf werdet ihr hier keine Antworten bekommen.

    Das sehe ich auch so.


    Das hat auch einen guten Grund: Da wäre sonst sehr schnell die Möglichkeit der personenbedingten Kündigung gegeben.
    Nimmt man jetzt noch den Link (Bergmannsheil) dazu, wird doch klar wie unsinnig das wäre. Tenor im Linkf: Es kommt darauf an...


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Ein Beschäftigter muss seinen Arbeitgeber weder über eine Erkrankung, noch über die Einnahme von Medikamenten informieren!

    Es kann durchaus Informationspflichten aus dem Arbeitsvertrag geben. Ich habe z.B. einen solchen, nach dem ich Infektionskrankheiten melden muss.

    Da ist nichts schwammig, das ist eindeutig formuliert und festgelegt.

    Eine solche schwammige Formulierung ist z.B. §15 ArbSchG. Ich kann da durchaus eine gewisse Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters erkennen. Allerdings nicht pauschal, sondern wenn er (oder sein Arzt) der Meinung ist, entsprechend beeinträchtigt zu sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS,


    jetzt wirf Dinge bitte nicht durcheinander. Die Meldepflicht von Infektionskrankheiten ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das in der Tat zum Zwecke der Gefahrenabwehr sogar Grundrechte einschränken kann. Dies ist zugegebenermaßen starker Tobak, der aber auch seine Berechtigung hat.


    Ist allerdings eine völlig andere Thematik, als sie hier zur Diskussion steht.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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