Sicherheitsbeauftragte Gültigkeitsdauer

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  • Hallo Zusammen,


    ich bin auf der suche ob der Sicherheitsbeauftragte ein "Verfallsdatum" wie z.B der Brandschutzbeauftragte hat wenn er keine weiteren Schulungen/Fortbildungen besucht. Evtl könnt ihr mir hier weiterhelfen.


    Schon mal jetzt ein herzlichstes Dankeschön :)

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  • Moin,


    geht es Dir um eine konkrete Frist? Ansonsten sollten sich auch Sicherheitsbeauftragte fortbilden - siehe Ziffer 2.5 der DGUV 211-042. Dort wird von 3-5 Jahren gesprochen. Für mich ist es aber auch eine Art der Wertschätzung, Sicherheitsbeauftragten regelmäßige Fortbildungen anzubieten. Das zeigt, dass man ihre Arbeit Ernst nimmt und ihren Wert für den Betrieb ebenfalls.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ja mir ging es eher um eine Frist.


    Ich weiß eben nur beim Brandschutzbeauftragten das der innerhalb von 3 Jahren 2 Tage auf Fortbildung muss da sonst die Schulung verfällt und der Brandschutzbeauftragte diese nochmal komplett wiederholen muss.


    In diesem Fall haben wir eine Sicherheitsbeauftragten dem seine Ausbildung war vor 5 Jahren und er war eben nicht weiter auf Schulungen.

  • Konkrete Weiterbildungsfristen werden in den v. g. Vorschriften und Regeln nicht festgelegt, jedoch gibt die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte in Kap. 2.5 einen groben Rahmen vor: "Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."


    das hab ich jetzt gefunden also ... so wie ich das jetzt lese gibt es keine Fristen und er kann denn Sicherheitsbeauftragten weiter ausüben.. Es wäre empfehlenswert das er alle 3-5 Jahre eine Weiterbildung/Fortbildung macht

  • In diesem Fall haben wir eine Sicherheitsbeauftragten dem seine Ausbildung war vor 5 Jahren und er war eben nicht weiter auf Schulungen.

    da ist dann die erste Frage "Warum war er auf keiner weiteren Schulung?"


    Wollt Ihr Ihn als Sibe loswerden? oder fördern und schulen.......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • das hab ich jetzt gefunden also ... so wie ich das jetzt lese gibt es keine Fristen und er kann denn Sicherheitsbeauftragten weiter ausüben.. Es wäre empfehlenswert das er alle 3-5 Jahre eine Weiterbildung/Fortbildung macht

    Unsere Sicherhautbeauftragten gehen alle 2 Jahre zu einem Seminar der BG

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte in Kap. 2.5 einen groben Rahmen vor: "Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."

    Die BGN schreibt hierzu:



    Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten umfasst ein einwöchiges Basisseminar in den BGN- Bildungsstätten. Diese Grundqualifizierung ist branchenübergreifend ausgerichtet.
    Ab 2018 bieten wir alternativ zu dem einwöchigen Basisseminar ein Blended Learning Angebot an. Hierbei bearbeiten die Sicherheitsbeauftragten zunächst Themen im e-learning (Zugang zu einem PC mit Internetanschluss im Betrieb erforderlich!) und nehmen anschließend an einem dreitägigen BGN-Seminar teil.
    Nach dem Basisseminar haben die Sicherheitsbeauftragten ein Recht auf Fortbildung. Hierzu bietet die BGN zunächst ein dreitägiges, branchenspezifisches Aufbauseminar und anschließend verschiedene fachbezogene Fortbildungen an.
    Um den Zugang zur Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte aus dem Hotel- und Gastgewerbe zu erleichtern, bieten wir 2018 erstmals regionale, eintägige Seminare an.
    Es wird empfohlen, die weiteren, frei wählbaren Fortbildungsangebote jeweils in einem Abstand von ca. 3 Jahren in Anspruch zu nehmen. (Präsenzseminare und/oder Online-Seminare). Die Fortbildungen finden Sie unter der Rubrik „themenbezogene Seminare“.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi,


    rechtsverbindlich vorgeschriebene feste Fristen zur Fortbildung gibt es nur für betriebliche Ersthelfer, Gefahrgutbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betriebsbeauftragte für Abfall und Immissionsschutz. Für alle anderen betrieblichen Beauftragten gibt es je nach Bezeichung "nur" das Recht auf Fortbildung (z.B. Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Laserschutzbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter) oder Empfehlungen (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Aufzugswärter). Für Sicherheitsbeauftragte lautet die Empfehlung, alle 3 bis 5 Jahre eine Fortbildung zu besuchen.


    Bei zertifizierungsrelevanten Beauftragten (z.B. UMB oder QMB) gibt es ggf. Vorschriften der Zertifizierungsstelle oder des Regelwerks, nach dem zertifiziert wird, für die Fortbildung entsprechend Beauftragter.


    schöne Grüße

  • Ja super danke für die Info,


    und auf die obrigen Fragen noch etwas einzugehen, nein die wollen wir nichtloswerden. Bin ja selber davon Betroffen. Weil es nützt mir ja nichts wenn ich 2013 den Sicherheitsbeauftragen gemacht habe .. mich aber die Firma nicht weiter auf Fortbildung schickt, mit der Begründung du hast ja die Beauftragung und gut ist.
    Das ist und soll ja nicht Zweck sein sonder ich oder wir sollten ja auf nem neuen oder aktuellen Stand sein um unsere Arbeit richtig machen zu können.


    Aber eben nur ein Recht darauf zu haben reicht leider nicht aus.


    Trotzdem danke für die tollen Antworten

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  • So ist es eben wenn man eine Alibi Stelle besetzt aber gut zu wissen das man nicht alleine ist.


    Zum Glück gibt es das Forum wo man zumindest viele Themen kennen lernt und i.d.r immer eine gute Antwort bekommt und nicht nur ein Kopfschütteln oder das rauschen im Walde ;)

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup: