So, der Drops ist gelutscht- Hier die erneute Stellungnahme durch die BGW:
- die Homepage der BGW wird aktualisiert (die bisherige Aussage wird korrigiert)
- Approbierte Ärzte/innen die nicht mehr aktiv im Beruf tätig sind und 2 Jahre z.B. als Gutachter tätig waren müssen, um als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden zu können, eine entsprechende Fortbildung absolvieren.
- Sind Ärzte/innen länger als 3 Jahre nicht mehr aktiv in ihrem Beruf tätig, müssen diese eine betriebliche Erste Hilfe Ausbildung absolvieren um als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden zu können.
- Die Kosten für eine benötigte Erste Hilfe Aus- und Fortbildung werden von der BGW getragen.
Man sollte im Web formulierte Regeln (auch von der BG) nicht immer einfach so hinnehmen, wenn man das Gefühl oder die Gewissheit hat, dass sie anderen (übergeordneten) Regeln widersprechen
In diesem Fall fällt mir ein riesen Herz vom Stein!