Ärzte als BESTELLTE Ersthelfer

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  • So, der Drops ist gelutscht- Hier die erneute Stellungnahme durch die BGW:


    - die Homepage der BGW wird aktualisiert (die bisherige Aussage wird korrigiert)
    - Approbierte Ärzte/innen die nicht mehr aktiv im Beruf tätig sind und 2 Jahre z.B. als Gutachter tätig waren müssen, um als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden zu können, eine entsprechende Fortbildung absolvieren.
    - Sind Ärzte/innen länger als 3 Jahre nicht mehr aktiv in ihrem Beruf tätig, müssen diese eine betriebliche Erste Hilfe Ausbildung absolvieren um als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden zu können.
    - Die Kosten für eine benötigte Erste Hilfe Aus- und Fortbildung werden von der BGW getragen.


    Man sollte im Web formulierte Regeln (auch von der BG) nicht immer einfach so hinnehmen, wenn man das Gefühl oder die Gewissheit hat, dass sie anderen (übergeordneten) Regeln widersprechen ;)


    In diesem Fall fällt mir ein riesen Herz vom Stein!

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Habe den Ersthelfer-Rechner aktualisiert. Gerne würde ich wissen, ob der Rechner für Euch hilfreich ist.


    Hintergrund:


    ==================================================
    DGUV V1:


    §26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer
    mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    ==================================================


    Die Frage ist hier auch nach der Gefährdungsbeurteilung gestellt: wie viele Ersthelfer brauche ich? Eine Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch eine Risikoabschätzung. Wie hoch ist das Risiko, dass ich nicht ausreichend Ersthelfer vor Ort habe? Meine Tabelle liefert GENAU dieses Risiko als konkreten, gut genäherten Wert.


    Die erforderliche Mindestzahl kann ich nur zu 100% sicherstellen, wenn ich ALLE abzüglich Einen als Ersthelfer ausbilde: wenn nur noch zwei von Tausenden da sind, muss Einer Ersthelfer sein (AKA mindestens 5% oder 10% - egal). Klingt nicht GANZ im Sinne der Vorschrift.


    Die erforderliche Mindestzahl kann aber auch mit einer gewissen WAHRSCHEINLICHKEIT erreicht sein. Die akzeptable Wahrscheinlichkeit festzulegen ist Führungsaufgabe.


    Beispiel:


    Ich habe 150 Mitarbeiter, aber wegen Krankheit/Urlaub ist es möglich, dass nur 80 vor Ort sind. Ich bilde nun so viele Ersthelfer aus, dass mit einer - willkürlich festgelegten - Wahrscheinlichkeit von 90% 8 anwesende Versicherte (also 10%) Ersthelfer sind.


    Bedeutet laut meiner Tabelle:
    Mitarbeiter: 150
    80 Versicherte vor Ort = 53,3%
    Erforderliche Quote (Produktion): 10%


    Mal probieren....


    15 Ersthelfer (==10% der Mitarbeiter) bedeutet NICHT, dass 10% der ANWESENDEN Versicherten Ersthelfer sind! Dies trifft nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu. Wenn nämlich nur die 80 Leute da sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich 10% Ersthelfer vor Ort habe, nur 54%. Heißt: es ist zu 46% wahrscheinlich, dass ich die Zahl von geforderten 8 Ersthelfern unterschreite.


    Nur FÜNF Ersthelfer mehr, also 20 Ersthelfer, geben die Wahrscheinlichkeit von 84% her.
    22 Ersthelfer insgesamt garantieren eine 90% Chance, die geforderten 10% Ersthelfer zu sichern.


    10% ist das Restrisiko, dass weniger als 8 Ersthelfer vor Ort sind.


    IMO ist hiermit besser begründet, als ich jemals zuvor irgendwo gesehen habe, warum ich 22 Ersthelfer ausgebildet habe. Weil ich die Anforderung "10% Ersthelfer anwesend" mit einem Risiko von NUR 10% verfehlen kann.


    Will ich das Risiko auf unter 0,5% minimieren, braucht man in dieser Konstellation 31 Ersthelfer. Schätzen ist gut - rechnen ist q.re.d. besser :)


    Wem es nicht gefällt, dass die 10% unbedingt eingehalten werden "müssen", kann auf 8% oder 5% setzen (obwohl 10% gefordert sind), und DAFÜR die 90% Wahrscheinlichkeit rechnen. Man kann die Anforderung mit meiner kleinen Tabelle also auch beliebig senken - was ich aber nicht empfehle.


    Update v. 1.1


    ...etwas verschönert und die Prozentrechnung anwesender Mitarbeiter "abgeschafft".

    6 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Habe den Ersthelfer-Rechner aktualisiert. Gerne würde ich wissen, ob der Rechner für Euch hilfreich ist.

    Danke . Ist schnell und hilfreich |?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Zu beachten ist, dass die Formel von der Binomialverteilung ausgeht (Ähnlich der Kurve aus dem 10-Mark-Schein, nur sind hier die Ergebnisse nicht infinitesimal klein, sondern binär: "ist" oder "ist nicht").


    Heißt, wenn alle Ersthelfer am selben Tag wegen ihrer Fortbildung weg sind, stimmt die Berechnung nicht (es sei denn, die Schulung ist Inhouse, arbeitsplatznah).


    Also muss auf eine "gesunde Verteilung" der Ersthelfer geachtet werden, damit die Rechnung stimmt: ihre Abwesenheit soll nie gemeinsame Gründe haben ("Common Mode Error" vermeiden) - soweit möglich (GANZ ausschließen kann man das ja nicht).

  • Achtung, Fehlerkorrektur meiner Formel!


    Mein Fehler (ich wurde von unserem Statistiker mittlerweile zurechtgewiesen): ich rechne "mit zurücklegen". heißt: ich probiere, ob ich einen Ersthelfer finde - check - und schicke ihn (oder den Nicht-Ersthelfer) in die Gruppe zurück. Dann ziehe ich wieder einen zufälligen Mitarbeiter: Binomialverteilung.


    Korrektur: ich darf den gefundenen Ersthelfer (oder sonstigen Mitarbeiter) NICHT zurücklegen (mit der "Gefahr", dass ich ihn nochmal ziehen könnte). Ich muss schauen, wer von den ÜBRIGEN noch Ersthelfer ist. Hypergeometrische Verteilung.


    Anbei die Korrektur.


    (Hupps - plötzlich klappt *.xlsx...? Warum musste ich vorher immer zippen??? Pah...)



    P.S. zum Trost: mit der Binomialverteilung lägen wir auch nicht falsch. Wir würden irrtümlich ein klein wenig MEHR an Ersthelfer ausbilden wollen.
    Es gibt größere Katastrophen, als (ein, zwei...) Ersthelfer "zu viel" zu haben....

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  • Aktualisierte Seite der BGW:

    Vielen Dank für Deine Info

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.