Gefährdungsbeurteilung PKW / Fuhrpark / Poolfahrzeuge

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  • Guten Morgen liebe Sifanisten/-innen,


    ich vermute das einige dieses Thema kennen und bereits schon einmal bearbeitet haben. Da ich ungerne das Rad neu erfinden möchte, meine Frage:


    Hat jemand von euch einen Link oder eine geeignete Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung.


    In unserem Unternehmen gibt es nur PKW's und einen "Sprinter".


    Ich danke euch schon vorher.


    Gruß


    Dom

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  • Letztlich für den PKW, allerdings ist es inzwischen obsolet.


    Ich arbeite die GBU und Unterweisung jetzt doch selbstständig aus, dennoch würde mich interessieren wie dies in andere Unternehmen gehandhabt wird.


    Firmenwagen, Poolfahrzeuge oder Botendienste wird es ja nicht nur in meinem Unternehmen geben :)


    Ich freue mich schon auf die ein oder andere Rückmeldung.

  • Hallo dom87,


    bist du schon mit der Erstellung der Unterweisung voran gekommen?
    Mich würde dein Entwurf interessieren, da ich gerade eine Gefährdungsbeurteilung für Poolfahrzeuge erstellen soll.


    Viele Grüße

  • Für die die Unterweisungen suchen...


    Schaut euch mal die Merkblätter der BG RCI A020 ff an. da gehts um Außendienst. Da steht eigentlich alles drin.



    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Hallo dom87,
    Hallo Mike144,


    ich muss ebenfalls ein GBU erstellen und unser Fuhrpark sieht aus wie eurer: alles PKW außer einem Caddy. Wie habt ihr die GBU denn erstellt?

  • Ich habe mir die BG Vorschriften vorgenommen... tiefgründig darüber sinniert und dann eine GB geschrieben.


    Kommt halt auf deinen Außendienst an.


    In diesem Zuge neige ich dann zur Zusammenfassung der Fahrzeuge unter dem Begriff "Poolfahrzeuge". Ist ja bei Bohrmaschinen ähnlich. In einem Betrieb mit 5 Makitas, 10 Bosch, 45 Hiltis und wasauchimmernochdazukommt macht es wenig Sinn 120 GB für Bohrmaschinen zu machen.


    Dann geh die Liste der Grundgefährdungen durch (ich bevorzuge da das Merkblatt der BGRCI A006 und A007) und hab mir dann verschiedenes dazu überlegt.
    Wichtig sind mir die körperlich geistigen Voraussetzungen, die rechtlichen Voraussetzungen (und überleg dir wie du die Arbeitnehmer in die Pflicht nimmst, den Verlust eines Führerscheins zu melden; manche sind da etwas.... sagen wir mal tolerant.), die regelmäßige Prüung nach DGUV Vorschrift, Verhalten in unvorhergesehenen Situationen (Unfälle).
    Das findest du aber eigentlich auch alles in den Merkblättern zum Thema Aussendienst der BG. Die geneigte FASI ist in der Lage und dreht das was Unterwiesen wird rum und nutzt es für die GB. ;)

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Danke Mike144.


    wie schaut es denn aus wenn wir keinen AD haben? Angenommen alle Firmenfahrzeugnutzer haben keinen AD Vertrag sondern allgemein "Beraterverträge" und man geht davon aus, sie arbeiten im Office. Was dann...macht das einen Unterschied?


    UVV Prüfung der Fahrzeuge, Führerscheinprügung und Fahrerunterweisung werden online über eine SaaS Lösung abgewickelt.

  • Ich seh da nicht viel Unterschied. Beschäftigte nutzen eure Fahrzeuge. Gefährdung ist Gefährdung. Ob jetzt ein Berater in einen Unfall kommt oder ein Außendienstler... das macht nicht wirklich Unterschied bzw.... naja... ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Bei Beratern die eure Fahrzeuge nutzen stellt ihr "Dritten" eure Fahrzeuge zur Verfügung. Da müsst ihr doppelt drauf schauen dass die ganze Sache "rund" ist.
    Nimm z.B. das Thema Führerschein (ja.. da hack ich drauf rum). Ihr müsst euch dann quasi vor jedem Fahrantritt vergewissern dass er den hat. (Könnte man über eine Art Checkliste lösen). Den Beratern muss klar sein wie sie mit eueren Fahrzeugen umzugehen haben. Habt ihr Werbung auf euren Fahrzeugen/sind sie als solche zu erkennen?
    Dann würde ich mit denen auch nochmal das Thema Außenwirkungen beackern.


    Bei uns hier in der Gegend gibt es ein großes Bauunternehmen. Jegliches Führungspersonal fährt einen Geschäftswagen. Alle haben Stadtkennzeichen und dann die Kürzel des Unternehmens und alle sind weiß. JEDER der sich hier in der Gegend mit dem Thema AS und Bau beschäftigt (und viele andere auch) kennen die Fahrzeuge. Die benehmen sich auf der Straße wie die Axt im Wald....


    Es muss halt schlüssig sein.
    Ein Beschäftigter, der auch im Namen eures Unternehmens auftritt, muss
    - ein Arbeitsgerät bekommen,
    - was den Richtlinien entspricht,
    - was regelmäßig geprüft wird
    - bei dem die auftretenden Gefährdungen für den Beschäftigten und Dritte abgewägt sind
    - und dem erklärt wurde wie er das Ding rechtssicher nutzen kann...

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    Mike

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  • Hast du mal bei der BG Verkehr auf die Seite geschaut?
    https://www.lak-nds.net/rak07_…ak07_20120315_vortrag.pdf


    Oder im AS Kompendium der BG Verkehr
    https://kompendium.bg-verkehr.…ehr_hahi_#bgverkehr_hahi_


    Explitzit würde ich mal in die DGUV V70 reinschauen, was die so alles haben wollen.
    https://kompendium.bg-verkehr.…&anchor=&event=navigation


    Ich bin selber viel im AD unterwegs. Da kommt dann auch das Thema Ladungssicherung in PKW (ja, auch das gibts; hier empfehle ich die Seite https://www.klsk.de/) zu...


    Splitte es auf.



    - Kollege muss ins Fahrzeug; ein, aussteigen


    - Fahrtätigkeiten; Fahren, Sicht, Eingeschränkte Sicht, Sicht nach hinten nicht vergessen. Verhaltensregeln


    - Ladungssicherung: Mittel (Bänder, Transportnetze), Verhaltensregeln


    - rechtliche Vorraussetzungen


    - regelmäßige Prüfung


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()