BGN Beitragsausgleichsverfahren

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  • Ich kenne das schon in ähnlicher Form von der ehemaligen Fleischerei-BG . Da wurden dann auch so Punkte wie

    • Teilnahme an Schulungen
    • Gütesiegel ASM


    usw. berücksichtigt . Ist das hier auch der Fall ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • etwas anders.....



    In den Grundzügen funktioniert das neue Rabattsystem ähnlich der KFZ-Versicherung: Je länger unfallfrei gefahren wird, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt - und so niedriger der Beitrag. Wer aber besonders viele Unfälle verschuldet hat, wird wieder heruntergestuft, muss mehr zahlen und sich in den darauffolgenden Jahren wieder nach oben arbeiten.



    Ähnlich funktioniert das neue System der BGN. Berücksichtigt werden hierbei meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle, Betriebswegeunfälle, jedoch keine Berufskrankheiten. Bewertet werden die Kosten und die Schwere der Unfälle über einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu gibt es ein Punktesystem.



    Dabei gilt: Je teurer und schwerer ein Unfall, desto höher die Punktzahl. Aus den Punkten errechnet sich die sogenannte Eigenbelastung. Diese wird mit der durchschnittlichen Belastung aller Unternehmen der Gefahrtarifstelle verglichen. Liegt man um über 20 Prozent unter dem Durchschnitt, erhält man 3 Prozent Nachlass. Liegt man um mehr als 20 Prozent darüber, wird ein Zuschlag von 3 Prozent fällig. Es gibt elf Schadensklassen im 3-Prozent-Abstand. Sowohl Zuschlag als auch Bonus können somit höchstens 15 Prozent betragen.



    Für die Einführungsphase gilt: Der maximal erreichbare Bonus beträgt 6 Prozent, der Zuschlag ist auf 3 Prozent im ersten Jahr begrenzt. Das Verfahren wirkt sich erstmalig bei der Beitragsberechnung für 2019 aus.



    Das ist gerecht, denn Unternehmen, die viele oder sehr schwere Unfälle haben, müssen mit einem höheren Beitrag rechnen, während Firmen, die wenige oder nur leichte Unfälle haben, mit einem Nachlass belohnt werden. Damit wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Arbeitsunfälle zu verhindern. Sie sehen: Prävention zahlt sich aus. Auch finanziell
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    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Das ist gerecht, denn Unternehmen, die viele oder sehr schwere Unfälle haben, müssen mit einem höheren Beitrag rechnen, während Firmen, die wenige oder nur leichte Unfälle haben, mit einem Nachlass belohnt werden. Damit wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Arbeitsunfälle zu verhindern. Sie sehen: Prävention zahlt sich aus. Auch finanziell

    Da stimme ich Dir zu. Vielleicht motiviert es diejenigen die noch Nachholbedarf haben.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.