Hi @ all,
habe schon im Forum gesucht, habe aber nichts gefunden. Wenn es schon was gibt bitte ich um Entschuldigung.
Was ist zu beachten?
Unternehmer:
- muss MA schriftlich Beauftragen
- muss MA unterweisen an seinen FFZ
- muss MA unterweisen an unseren Arbeitsschutzrichtlinien
- muss seine FFZ Regelmäßig prüfen (UVV)
Auftraggeber:
- muss Fremd-MA überprüfen auf Beauftragung
- muss Fremd-MA ggf. unterweisen Umgang mit FFZ auf unseren Hallen
- muss prüfen ob fremde FFZ die Regelmäßige Überprüfung (UVV) hat
- muss Fremd-MA an eigenem FFZ einweisen (keine Beauftragung)
- muss Übergabeprotokoll bei eigenen FFZ koordinieren
Das muss alles eingehalten werden, damit fremde MA auf unseren Hallen fahren können.
Habe ich was vergessen/übersehen/falsch verstanden?
Danke und Gruß.