Hallo,
es geht um ein Treppengeländer in einem Industriegebäude. Die Geländer entsprechen im Bereich der Treppenläufe und der Podeste den Vorgaben der ASR (1 m hoch, Bordbrett). Die Geländer sind als Gurtgeländer ausgebildet, und zwar mit einem einzelnen Querstab in der Mitte. Die Öffnungen sind also knapp 50 cm hoch. Gemäß ASR ist das ja in Ordnung.
Wie sieht es nun aus, wenn Besucher, auch Kinder, aber keine unbeaufsichtigten Kleinkinder, in diesem Gebäude rumgeführt werden? Sind dann die 50 cm nicht zuviel? Hat jemand zufällig die DIN 18065 zur Hand und kann da mal nachsehen? Vielleicht steht das auch noch woanders, ich finde aber leider nichts.
Danke schonmal!
Gruß, Klaus