Organisation Erste Hilfe, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer

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  • Hallo allerseits, lang nicht mehr gesehen....


    Ich habe mich beruflich auch ein wenig verändert - nicht sehr - aber neuer Betrieb, neue Fragen....


    Erst einmal hätte ich allgemeine Fragen - aus Neugier:
    - Wer organisiert bei Euch die Ersthelfer? SiFa? HR? Betriebsarzt? Andere
    - Wie viele Sicherheitsbeauftragte werden organisiert: Nach Gefährdungsbeurteilung oder Anzahl nach alten UVV?
    - Wer bildet die Sicherheitsbeauftragten aus: nur BG, nur intern, gemischt BG intern oder anderweitiger Gemisch (BG, intern, extern...)
    - Selbe Frage zu den Brandschutzhelfern.


    Und nun die Kernfrage, der eigentliche Hintergrund meines Postings:


    Wie organisiert man Erste Hilfe für Mitarbeiter im Außendienst?
    (Sie sind bei uns bestenfalls 4 h/Woche im Betrieb, eher nur 2 h/Woche, sie sind nie auf einmal da und die genannten Stunden auch eher nicht am Stück, sondern bei zwei Besuchen).


    Der Außendienst hat einen medizinischen Hintergrund, es findet aber keine Behandlung der Kunden statt, sondern eine Beratung (oft nicht von allen Verwandten des Kunden erwünscht).


    Mir bisher bekannte Gefährdungen im Außendienst:
    - Teilnahme am Straßenverkehr
    - Wege (auch innerhalb von Gebäuden/Wohnungen)
    - Wetter
    - Menschen (aggressiv oder krank)
    - Tiere (aggressiv)
    - nicht geziehlte Tätigkeit mit Biostoffen (also mit möglicherweise infizierten Menschen)
    - Hygiene


    Meine Antwort einstweilen: GAR nicht. Diese Mitarbeiter als "Betriebliche Ersthelfer" auszubilden nützt weder den Kollegen, noch sich selbst in dem Moment, in dem Hilfe benötigt wird... Oder gibt es ein Zwischending-Kurs mit dem Thema "Erster Selbshilfe", was ich per Gefährdungsbeurteilung rechtfertigen könnte, dass die teilnehmen... Nach dem Motto: Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott...?


    Weitere Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter außen vor. Es geht lediglich um "Erste Hilfe" bei ... Nun ja... Irgendwie ist das durchaus "Alleinarbeit"...

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • - Wer organisiert bei Euch die Ersthelfer? SiFa? HR? Betriebsarzt? Andere

    Bei uns ist das eine Zusammenarbeit von SiFa, HR und Abteilungsverantwortlichen.

    Wie viele Sicherheitsbeauftragte werden organisiert: Nach Gefährdungsbeurteilung oder Anzahl nach alten UVV?

    Ganz klar nach DGUV V1


    Hier zum Beispiel ein SIBe Rechner der VBG:
    http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…ner/sib-rechner_node.html



    - Wer bildet die Sicherheitsbeauftragten aus: nur BG, nur intern, gemischt BG intern oder anderweitiger Gemisch (BG, intern, extern...)

    BG



    Selbe Frage zu den Brandschutzhelfern.

    BSB zusammen mit Externen Anbieter




    Wie organisiert man Erste Hilfe für Mitarbeiter im Außendienst?

    Die sind bei uns mit einberechnet aber wir haben keinen Ersthelfer unter unseren Außendienst

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,
    wir können aus verschiedensten betrieblichen Belangen auch keine "Inhouse"-Schulung organisieren. Die Kollegen werden also an externe Dienstleister zum EH-Kurs geschickt. Wir arbeiten am Standort mit einem Standard-Anbieter zusammen. Ansonsten kann aber auch jeder Kollege einen EH-Anbieter seiner Wahl nehmen. Wir organisieren dann die Anmeldung bei der BG und die dazu nötigen Formulare. Klappt eigentlich problemlos.
    Es ist also bei den Außendienstlern eigentlich nur eine Frage der Organisation. Wenn die interne Regelung vorgibt, dass einzelne Außendienstler das machen sollten, muss dann mal ein Arbeitstag dafür herhalten, dass er zu einem Kurs geht. Bisher gab es bei interessierten Kollegen bei uns wenig Probleme, dass entweder wir nach deren Wünschen einen Kurs organisierten oder sie sich selbst bei einem regionalen angemeldet haben.
    Unser "Standard-Anbieter" bietet i.a. 2-3 Kurse pro Woche an. Da kann man immer einen einzelnen anmelden und hinschicken. Man muss nicht immer als Gruppe aufschlagen.


    Gruß

  • Ganz klar nach DGUV V1
    Hier zum Beispiel ein SIBe Rechner der VBG:
    http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…ner/sib-rechner_node.html

    Nach Gefährdungsbeurteilung. Du kannst auch artverwandte Bereiche durch eine SiBe betreuen lassen. Oder für jeden Bereich einen SiBe. Das ist abhängig von deiner GBU. Du kannst auch mehr als einen für einen Bereich bestellen.


    § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
    (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

    • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
    • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Anzahl der Beschäftigten.

    (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
    (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.
    (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.
    (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
    (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.



    Ersthelfer
    Für die Ausbildung und Veröffentlichung von Ersthelfern ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn es einen Bereich Arbeitsschutz gibt, organisiert in der Regel dieser Bereich die Bestellung und Ausbildung, oder die Personalstelle.
    Aber als Fasi oder BA würde ich mich da raus halten, da keine Weisungsbefugnis etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ersthelfer
    (...)Aber als Fasi oder BA würde ich mich da raus halten, da keine Weisungsbefugnis etc.


    ...aber Fachkenntnis (ich weiß wie es geht). Dann "spiele" ich die "Sekretärin", und der Drops ist in Sekunden gelutscht, statt lange zu diskutieren, was alles beachtet werden muss (Formulare, Zertifikat ablegen, Bestellung).... Tut mir nicht weh. Ist ja alles freiwillig. Und den Papierkram leite ich gebündelt an die Personalabteilung zur Ablage.


    Wenn es IRGEND eine Problematik gibt, führe ich den Service nicht durch - das müssen Andere klären. Wenn der Punkt bei mir landet, müssen alle Entscheidungen im Vorfeld bereits geklärt sein.



    @all:


    Danke für Euer Feedback!


    Im übrigen bilden wir (auch) intern zum SiB und Brandschutzhelfer aus. Für Ersthelfer steht die OPTION im Raum, inhouse auszubilden (per DRK o.Ä.), aber nur, wenn dies die Kollegen wünschen. Keinerlei "Zwang". Räumlich ist es kein Problem.


    Für Brandschutzhelfer empfehle ich Aisco UL1 - hoch mobil, ausreichend Leistung, um "nur mal" den Feuerlöscher "angsfrei" zu bedienen. Da keine Feuerwehrleute ausgebildet werden sollen, reicht der Simulator dicke. Von den Teilnehmenden kommen nur positive Rückmeldungen. Voraussetzung ist der geeignete Platz, ohne eine Feuersbrunst auszulösen (mit lieben Grüße an die Bundeswehr, die EIGENTLICH auch SiFas und Brandschutzbeauftragte haben - aber die müssten vorher gefragt werden....).


    Und nein, ich habe mit Aisco NICHTS zu tun, im Gegenteil (bin nur Kunde), gerade ärgere ich mich über die Aiscos, weil die meine Anfrage seit zwei Wochen nicht beantwortet haben. Aber SiFa ist leidensfähig.



    Die Frage wegen Außendienst steht weiter im Raum:


    DASS man sie als Ersthelfer ausbilden KANN und DARF , ist klar - davon haben die selbst aber nichts im Verletzungsfall - dies ist auch nicht die ORGANISATION der Ersten Hilfe für (möge es nie passieren) verunglückte Außendienstler.


    Verunglückte Außendienster == keine Erste Hilfe organisiert in meinen Augen - und es ist auch nicht möglich.... Es sei denn, man schickt je ein ein Begleitfahrzeug mit einem Ersthelfer in 5 min Abstand dahinter und ein Begleitfahrzeug 5 min voraus... DANN klappt die Erste Hilfe auch für Außendienstler... LOL...?

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  • Verunglückte Außendienster == keine Erste Hilfe organisiert in meinen Augen - und es ist auch nicht möglich....

    Sehe ich ähnlich, aber

    DASS man sie als Ersthelfer ausbilden KANN und DARF , ist klar - davon haben die selbst aber nichts im Verletzungsfall

    Es gibt ja auch noch andere Firmen mit Außendienstlern. Wenn jetzt möglichst viele davon in Erster Hilfe ausgebildet sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass gerade ein solcher zur Unfallstelle kommt. Dem eigenen Außendienstler hilft es evt. auch moralisch, denn wenn er zu einer Unfallstelle kommt, ist er ja zunächst einmal zur Ersten Hilfe verpflichtet, egal, ob er nun einen Kurs in letzter Zeit absolviert hat oder nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    fährt zufällig jemand von Euch Auto? Eventuell sogar im öffentlichen Straßenverkehr? Würdet Ihr das als gefahrgeneigte Tätigkeit einstufen? Wer sind Eure Ersthelfer, wenn Ihr verunglückt? Wer organisiert deren Ausbildung? Manche mutige Menschen laufen sogar im öffentlichen Straßenverkehr, ohne dass sie von einem Ersthelfer begleitet werden.


    @azrazr Du hast Deine Frage im letzten Absatz bereits selbst beantwortet.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • @AxelS
    Ja, richtig. Nur bewegen wir uns da nicht mehr in BGV A1 oder ArbSchG... Trotzdem richtig.


    @Guudsje
    Abs 1: die Anmerkungen sind für das ArbSchG/die DGUV V1 irrelevant. Nicht als Belehrung, sondern als Hintergrund: Arbeitsschutz verlässt sich nicht auf die ZUFÄLLIGE Hilfe von Außen :) In einer Traumwelt hilft jeder jedem, jeder passt auf sich und auf seine Mitmenschen auf. Keine Gesetze und Vorschriften nötig. Die Realität == na ja....


    Abs. 2: das habe ich befürchtet.

  • Arbeitsschutz verlässt sich nicht auf die ZUFÄLLIGE Hilfe von Außen

    Dann musst Du im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit abwägen, und wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass das verbleibende Restrisiko zu hoch ist, geeignete Maßnahmen ergreifen. Die einzig vorstellbare Maßnahme wäre dann, keinen Außendienstler mehr alleine an die Front zu lassen. Da wünsche ich dann bei der Umsetzung viel Vergnügen. ;)


    Du hast eigentlich alles richtig aufgedröselt und die richtigen Schlüsse gezogen. Evtl. käme bei Deinen Außendienstlern noch eine Vorsorge in Betracht, aber dazu weiß ich zuwenig über die eigentlichen Tätigkeiten und das Infektionspotenzial.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ..aber Fachkenntnis (ich weiß wie es geht). Dann "spiele" ich die "Sekretärin", und der Drops ist in Sekunden gelutscht, statt lange zu diskutieren, was alles beachtet werden muss (Formulare, Zertifikat ablegen, Bestellung).... Tut mir nicht weh. Ist ja alles freiwillig. Und den Papierkram leite ich gebündelt an die Personalabteilung zur Ablage.



    Wenn es IRGEND eine Problematik gibt, führe ich den Service nicht durch - das müssen Andere klären. Wenn der Punkt bei mir landet, müssen alle Entscheidungen im Vorfeld bereits geklärt sein.

    Das ist GsD eine Angelegenheit für den Arbeitsschutz. Das ist bei uns im Haus das ausführende Organ, auch mit Weisungsbefugnis. Auf solchen Gebieten fungiere ich wirklich nur als Berater.
    Wenn es fachlich zu tief ins Eingemachte geht, dann schreibe ich auch schon mal eine Anweisung bzw. liefere den Vortext.


    Das mit den Außendienstmitarbeitern ist mir zu hoch. Warum willst Du diese als Ersthelfer ausbilden lassen? Sollen die sich im Falle eines Unfalls selbst verarzten?
    Da deine Außendienstmitarbeiter aus dem medizinischen Bereich kommen, benötigen diese keine explizite 1. Hilfe Ausbildung.
    Bezüglich des Umgangs mit aggressiven Kunden oder Anverwandten haben wir unseren Beratern und Betriebsprüfern ein Deeskalationstraining (mit regelmäßiger Auffrischung) zukommen lassen.
    Das kam sehr gut an.
    Bezüglich Infektionskrankheiten werden regelmäßig Titerbestimmungen und Impfungen durchgeführt (freiwillig). Zusätzlich wird die PE-Schutzkleidung getragen. Da deine Außendienstler ja nicht behandeln, sondern
    nur beraten, dürfte die Ansteckungsgefahr recht gering sein. Letztendlich kaum höher als beim Einkaufen.


    Sicherheitsbeauftragte lassen wir bei den BG'en ausbilden. Kostet nichts, außer den Eh-da-Kosten.
    Brandschutzhelfer werden vom Brandschutzbeauftragten theoretisch ausgebildet, praktisch am Feuerlöscher von einem externen Brandschutztrainer.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Da deine Außendienstmitarbeiter aus dem medizinischen Bereich kommen, benötigen diese keine explizite 1. Hilfe Ausbildung.

    Gewagte These, denn der medizinische Bereich ist sehr breit und nicht jeder Mediziner ist in Erster Hilfe bzw. dessen Grundlagen ausgebildet.
    MTAs z.B. würde ich nicht automatisch aufgrund ihrer Ausbildung als geeignet ansehen. Es gibt auch medizinische Studienrichtungen, ohne Patientenkontakt und Ersthelfer ähnlicher Ausbildung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Quelle BBCodeQuelle:

    ,Zu (1):
    Will ich gar nicht. Lediglich zur persönlichen Weiterentwicklung eines jeden Kollegen befürworte ich das.


    Deeskalationstraining kommt übrigens tatsächlich gut an.


    Ansonsten kann immer etwas passieren. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung sind Ersthelfer nicht NUR für Arbeitsunfälle/Erkrankungen vorgesehen.


    Letztens... Ich esse gerne scharf, weiweit jenseits dessen, was Normalmenschen als scharf empfinden, also Habanero und Jolokia knuspernd (4-6 Stück je Mahlzeit). Alles kein Problem, BIS die Magenschleimhaut - kann vorkommen - aus irgend einem Grund gereizt ist. Eine halbe Jolokia gegessen, und die Hölle ist auf mich eingebrochen (Mittagessen in der Firma). Da war ich froh, dass mir Ersthelfer beistanden. Magen ist wieder Ok, jetzt bin ich mit den jeweils ersten Bissen immer vorsichtig, und wenn der Magen nicht protestiert, esse ich die Chili wieder mit Genuss.


    Insgesamt habe ich beruflich (zum Glück) drastisch mehr Ersthelfereinsätze wegen intrinsischer Vorfälle erlebt, als Erste Hilfe wegen Unfällen. Kreislaufkollaps ist der Standardvorfall. Es ist gut viele Ersthelfer, und damit immer jemanden zur Hand zu haben, egal ob in der Firma oder in freier Wildbahn.


    Zu (2):
    Unsere BG bietet keinen einzigen Kurs in dieser Hinsicht an, auch nicht in 2019. Da gibt es sicher Bessere BGn...


    @Guudsje


    Joh, Vorsorge usw. läuft.

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  • Hat jemand von Euch ein schönes Foto (Verwaltungsbereich) für die Anbringung eines Verbandkastens (mit Plakat, Fähnchen, Aushang usw.)?


    Nicht einmal in der BGI haben die Fotos :(


    ich möchte mal ein Beispiel zeigen, damit unsere Leute eine Vorstellung haben... Verbandkasten unter der Spüle oder in irgendwelchen Schränken versteckt - nicht erste Wahl....

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Hat jemand von Euch ein schönes Foto (Verwaltungsbereich) für die Anbringung eines Verbandkastens (mit Plakat, Fähnchen, Aushang usw.)?


    Nicht einmal in der BGI haben die Fotos :(


    ich möchte mal ein Beispiel zeigen, damit unsere Leute eine Vorstellung haben... Verbandkasten unter der Spüle oder in irgendwelchen Schränken versteckt - nicht erste Wahl....

    Guten Morgen,


    bitte schön. :)

  • Guten Morgen,
    bitte schön. :)

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    Der Aufkleber in der Mitte der Tafel --> heißt das dort "Dokumentieren sie jede Verletzung"?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • bitte schön.

    Bist wohl interessiert an einem Bußgeld nach DSGVO? Ich hätte zumindest die Liste anonymisiert bzw. unkenntlich gemacht.

    heißt das dort "Dokumentieren sie jede Verletzung"?

    So lese ich das, wenn ich das Bild ein wenig vergrößere.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bist wohl interessiert an einem Bußgeld nach DSGVO? Ich hätte zumindest die Liste anonymisiert bzw. unkenntlich gemacht.

    Autsch. X/ An die Vergrößerung über das Originalbild habe ich aber auch nicht gedacht. Kannste mal sehen...

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bist wohl interessiert an einem Bußgeld nach DSGVO? Ich hätte zumindest die Liste anonymisiert bzw. unkenntlich gemacht.

    So lese ich das, wenn ich das Bild ein wenig vergrößere.

    Ups….vielen Dank für den Hinweis. Das leidige Thema hatte ich gar nicht auf dem Schirm...…..