Gefahrstoffkonzentration in der Luft

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  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal Eure Hilfe.


    Folgende Eckdaten:
    Wir sind eine Industrielackiererei, mit in einer Automatische Lackieranlage.
    Wir haben separate Farbversorgungsräume, in denen 200kg oder 25kg Lackgebinde unter Farbaufrührstationen stehen.
    Die Farbaufrührstationen haben einen Deckel, der auf dem Lackgebinde aufliegt - ABER nicht zu 100% dicht schließt!
    Technische Raumlüftung mit 5-fachem Luftwechsel ist vorhanden.


    Beispielfoto aus der "DGUV 209-046 - Seite 32" http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/209-046.pdf


    Folgender Sachverhalt:
    Ich soll die Gefahrstoffkonzentration in der Luft berechnen.
    Ich habe hierzu eine Beispielrechnung im "BIA-Report 3/2001 - ab Seite 118" https://www.dguv.de/medien/ifa…ep01/biar0301/rep3_01.pdf gefunden, dass die vollständige Verdampfung der Lösemittel berechnet. Dies trifft in meinem Fall leider nicht zu, da bei uns die Lösemittel nicht komplett verdampfen.


    Hat von Euch jemand Erfahrung, wie hoch der %-Anteil der Verdampfung der Lösemittel ist, oder mit welcher Formel man dies berechnen kann?


    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und schon mal vielen Dank im Voraus.



    PS: Ich hoffe auch, dass mein erster Beitrag korrekt mit den Link's ist, bzgl. der AGB's


    Gruß Andi


    Grüße aus Niederbayern,

    Andi:thumbup:

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  • Das wirst Du mit den bekannten Daten nicht berechnen können. Wie Du bereits erkannt hast verdampft nicht das ganze Lösemittel. Du musst somit versuchen festzustellen, wie viel vom Lösemittel in welcher Zeit verdampft. Ich würde dazu die Masse über die Zeit bestimmen.


    Voller Farbeimer mit darin enthaltenem Rührer wiegen.


    Dann eine bestimmte Zeit rühren. Da würde ich die übliche Rührzeit verwenden.


    Farbeimer und Rührer erneut wiegen.
    Die Differenz ist der Verlust an Lösemittel. Damit kannst Du dann mit den Methoden des BIA Reports rechnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.