Mutterschutzgesetz für Nichtjuristen

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  • Hallo Zusammen,


    wie versteht Ihr folgenden Satz.
    Mutterschutzgesetz § 14 Satz 1 Absatz 2:
    "Wenn die Beurteilung nach § 10 Absatz 1 ergibt, dass die schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind keiner Gefährdung im Sinne von § 9 Absatz 2 ausgesetzt ist oder sein kann, reicht es aus, diese Feststellung in einer für den Arbeitsplatz der Frau oder für die Tätigkeit der Frau bereits erstellten Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu vermerken".



    Prospektiv: Arbeitsplatz A ist für werdende/ stillende Mütter gefährdet. Bei Schwangerschaft wird nicht gepfrüft, bei bekanntwerden greift unmittelbar das Beschäftigungsverbot.


    Retrospektiv: Arbeitsplatz A bisher keine bekannte Gefährdung in der bereits bestehenden GBU. Nun erfolgt die Beurteilung nach § 10 im Sinne von § 9 etc.. Ergebnis= keine Gefährdung. Erkenntnis in der bereits bestehenden GBU vermerken.


    Habe ich das richtig verstanden? Oder bin ich da auf dem Holzweg?



    Vielen Gruß

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  • Gute Frage, ich verstehe das auch so.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ich verstehe das so, dass Du bei keiner Gefährdung für Schwangere und werdende Mütter dieses Ergebnis in Deiner vorhandenen Gefährdungsbeurteilung vermerken darfst.


    Bestehen Gefährdungen, musst Du ja Maßnahmen ergreifen um die Gefährdungen auf ein akzeptables Maß zu verringern und das ist dann zu dokumentieren. Ob man dazu die eh schon vorhandene Gefährdungsbeurteilung verwenden darf, dazu lässt sich das Gesetz nicht aus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So, nach hiesigen Recherchen. Auf der Seite vom RP Darmstadt habe ich hilfreiche Unterlagen und Informationen dazu gefunden.
    Es ist in der Tat so, unabhängig davon was man bereits in der Beurteilung hat oder nicht, erfolgt zwingend eine Beurteilung nach § 10 Muttschutzgesetz "Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen".
    Falls die Beurteilung nach § 10 nichts ergibt, ist das in der Arbeitsplatz/ Tätigkeitsbezogenen GBU entsprechend zu vermerken.


    Das RP Darmstadt hat hierzu eine Checkliste erstellt, die quasi die Anforderungen aus dem Gesetz wiederspiegelt, mit der man recht gut arbeiten kann, sobald eine Schwangerschaft bekannt wird.


    https://rp-darmstadt.hessen.de…z%20werdende%20Mutter.pdf

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal da, Tsusan hat sogar schon was vorbereitet und eine Checkliste findest Du zwei Beiträge darunter.


    Programm zur Gefährdungsbeurteilung (Excel)


    Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Moin,


    wer das ganze in Excel mit Dropdowns und automatischer Anzeige der Notwendigkeit von Maßnahmen möchte, darf sich gerne hier bedienen. Ich arbeite ganz gerne mit Excel, weil ich dann nicht jedesmal den Formularschutz von Word wieder aufheben und aktivieren muss, wenn ich Texte anpassen möchte. Mutterschutz Muster.xlsx


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • @ Toni
    @ Guudsje,


    vielen Dank für die Checkisten. Aber das vom RP finde ich eigentlich ganz gut, die freuen sich sicherlich dann auch wenn man deren Vorlagen benutzt. :)

  • Moin isoline,


    meine Excelliste ist nahezu 1:1 die RP-Liste. Nur mit der Möglichkeit, die Texte frei zu editieren. Also wenn Du die verwendest, bist Du auf der sicheren Seite.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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