Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo Kollegen, ich bin neu in dieser Branche und schon habe ich die erste Frage an die Profis.
    Wie beurteilt Ihr euer Gefährdungen bzw. wie schätzt Ihr das Schadensausmaß ein?
    Beispiel: Mit der getroffenen Maßnahmen kann kein zusammentreffen der Mensch mit dem Gefahr vorkommen also Eintrittswarscheinlichkeit danach ist gering und Schadensschwere auch? Was aber vorher beides erhöht war und wir uns im Besorgnisbereich oder Gefahrenbereich bewegten.


    Danke vorab für Euer Unterstützung.

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  • Hallo aus dem Norden



    Nutze den gesunden Menschenverstand. Diese ganzen Dinge NOHL, Zürich usw. grenzen und engen einen bei der Beurteilung nur ein

  • Hallo,
    ja, da hast Du recht. Wie gesagt, ich bin neu in dieser Branche und etwas unerfahren.
    Ein Beispiel: Wenn ich eine Absturzgefährdung feststelle und als Maßnahme PSAgA vorschreibe, ist dann die Schadensschwere für diese Gefährdung mit tödliche Folgen oder mit keine gesundheitliche Folgen zu stufen?

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  • Hi halil,


    die Schadensschwere bleibt gleich. Du hast zwar die Eintrittswahrscheinlichkeit gesenkt durch das Zusammentreffen Mensch - Maschine aber bei der Maschine bleibt die Gefahr ja weiterhin bestehen. Die Schadensschwere zu verringern kannst du nur mit technischen Umsetzungen an der Maschine erreichen oder du führst eine Substitution durch.


    Jedenfalls mache ich das so.


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael,


    Danke! So mache ich das eigentlich auch aber wenn Du die Risikomatrix in die Hand nimmst und das so bewertest kommst immer ins Besorgnisbereich.
    Mein Menschenverstand sagt auch, dass die Gefahr deshalb noch vorhanden ist. Nur mein Kollege aus der Schwesterfirma hat für die verwirrung gesorgt, in dem er sagte, wenn die Maßnahme (in dem Fall PSAgA) eingehalten wird, kann es nicht tödlich enden ?( .

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  • Nutze den gesunden Menschenverstand. Diese ganzen Dinge NOHL, Zürich usw. grenzen und engen einen bei der Beurteilung nur ein

    Das kann man vielleicht mit einiger Erfahrung so machen, als Anfänger sollte man sich aber durchaus an eine gängige Systematik halten.
    Die Gefährdungsbeurteilung sollte auch nach einiger Zeit noch nachvollziehbar sein und da erleichtern Standardverfahren doch einiges.


    Das ist das Restrisiko...

    Welches aber nicht toleriert werden kann, somit ist die PSAgA als alleinige Maßnahme nicht ausreichend, es muss ein entsprechendes Rettungskonzept dazu erstellt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo aus dem Norden



    Nutze den gesunden Menschenverstand. Diese ganzen Dinge NOHL, Zürich usw. Grenzen und engen einen bei der Beurteilung nur ein



    Restrisiko???


    Entweder ist da eine Gefahr oder nicht. Wenn ja wird gehandelt, alles andere ist in meinen augen alles subjektiv.

  • Moin,


    das ist doch mal ein schönes Beispiel. :)


    Wir haben eine Absturzgefährdung. Der begegnen wir mit dem Einsatz der PSAgA.


    Szenario 1: Arbeiten auf Flachdächern


    Risiko: Sturz über die Kante im absturzgefährdeten Bereich.
    Maßnahme: PSAgA als Rückhaltesystem einsetzen - regelmäßig unterweisen
    Restrisiko: Beschäftigte lassen das Rückhalteseil zu lang - akzeptabel, weil ich binde denen ja auch nicht ihre Sicherheitsschuhe


    Szenario 2: Arbeiten auf Flachdächern
    Risiko: Sturz über die Kante im absturzgefährdeten Bereich.


    Maßnahme: PSAgA


    Restrisiko: immer noch Sturz über die Kante im absturzgefährdeten Bereich


    neue Risiken: Sturz auf tiefer liegende Flächen, Anschlagen an der Fassade, Hängetrauma etc.


    Maßnahme: neue GefBu für Nutzung PSAgA, Rettungskonzept, Unterweisung und praktische Übung etc.



    Die Einstufung kannst Du eigentlich beliebig machen. Entscheidest Du Dich dafür, dass Du immer die ursprüngliche Gefährdung bewertest, wirst Du mit allen Maßnahmen selten im grünen Bereich landen. Entscheidest Du Dich dafür, die Gefährdung nach Umsetzung der Maßnahmen für die Einstufung zu nehmen, wirst Du oft bei Grün und selten bei Rot landen. Im Szenario 1 sähe das dann so aus:



    Risiko = rot (weil Absturz möglich, Tod möglich)


    Maßnahme umgesetzt= gelb (Tod immer noch möglich, Absturz unwahrscheinlich)



    Nagelt mich jetzt bitte nicht auf diese subjektive Einstufung fest. Sie soll nur als Beispiel zur Fragebeantwortung dienen.



    Das ganze passiert im Leben doch jeden Tag:



    A: Ich fliege dieses Jahr nach Malle.


    B: Würde ich auch gerne, aber ich fliege nicht.


    A: Wieso, keine Kohle?


    B: Ne, bei einem Flugzeugabsturz bin ich wahrscheinlich tot.


    A: Ja klar, ich wahrscheinlich auch. Aber das ausgerechnet mein Flieger abstürzt ist so was von unwahrscheinlich, dass ich mich ruhigen Gewissens in den Flieger setze.


    B: Ja klar ist es unwahrscheinlich, dass man abstürzt, aber wenn, dann ist man wahrscheinlich tot.



    Gleiches Schadenspotenzial - gleiche Eintrittswahrscheinlichkeit. Trotzdem steht bei A die Ampel auf Gelb, während sie bei B tiefrot ist. So weit zum Thema Einstufung. Erwins Vorschlag ist nicht der verkehrteste. Unabhängig davon, ob Du Nohl oder etwas anders verwendest. Koppele es mit dem gesunden Menschenverstand, dann passt das schon. :thumbup:



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Schön gesagt, darf ich mir das Beispiel so klauen für eine Unterweisung?

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Gleiches Schadenspotenziel - gleiche Eintrittswahrscheinlichkeit. Trotzdem steht bei A die Ampel auf Gelb, während sie bei B tiefrot ist.

    Das zeigt, wie subjektiv hier die Risikoeinschätzung ist. Im Arbeitsschutz sollte man aber nach objektiven Kriterien beurteilen. Herr Lenz vom Institut-Input hat hierzu ein sehr anschauliches Beispiel: HäufigHeftig
    Macht man dieses Beispiel mit dem Flugzeugabsturz und dem Sturzunfall wird man fast immer auf eine deutlich höhere Risikozahl für den Sturzunfall kommen. Der Mensch hat aber kaum vor einem Sturzunfall Angst, denn er wertet subjektiv und genau darin besteht die Gefahr, wenn man den "gesunden Menschenverstand" als Kriterium heranzieht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Grundsätzlich glaube ich in diesem Fall nicht ausschließlich an den "König Objektivität" - auch wenn dies vom Grundsatz her natürlich richtig ist.


    Kleines Beispiel aus der Praxis: Gib 5 Leuten die Aufgabe, eine GB für einen Radwechsel am PKW zu erstellen. Zwei werden dich fragen: "Wie Gefährdungsbeurteilung?!? Was soll den da gefährlich sein?!" Zwei weitere werden sich der Aufgabe stellen und einer wird niemals in seinem Leben einen Reifen wechseln, weil er sich permanent in Lebensgefahr sieht.


    Was will er damit sagen?!?!? Das auch persönliche Ansichten und Erfahrungen bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung immer eine große Rolle spielen - und dies auch müssen. Dies ist einer der wesentlichen Gründe die dafür sprechen, eine solche GB niemals alleine an irgendeinem Schreibtisch zu erstellen. Dies ist am sinnvollsten und effektivsten zu lösen, wenn sich die Betroffenen, mit ihren unterschiedlichen Erfahrungsschätzen, zusammentun.


    Dabei wird man genau über solch unterschiedliche Ansichten zur Risikobewertung diskutieren, sich austauschen und einen entsprechenden Konsens finden. Diese Ergebnisse spiegeln i.d.R. nicht nur die Wirklichkeit am besten wieder. Sie sind meist auch effektiv, hinreichend genau und...bei den Betroffenen akzeptiert.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)