EX- Regal Schrank zur Trocknung von lackierten Teilen

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  • :moin:


    aktuell habe ich bei einem Thema im Unternehmen ein wenig Bauchweh.


    Man möchte in die Montage Halle vor unserer Lackiererei in der Montage zwei Brandschutz Regallager mit technischer Belüftungsanlage stellen, da es aus Platz technischen Gründen nicht anders machbar ist.
    Hier sollen dann nach dem Lackiervorgang die Teile zur Trocknung ihre Zeit verbringen.
    Anschluss, Erdung, Heizung und Belüftung des ganzen erfolgt dementsprechend und ist auch EX ausgelegt. Sprich: Heizung, Lüftung, Türaufhalter etc. sind gem. RL 2014/34/EU für EX II ausgelegt.
    Die Teile haben bauaufsichtliche Zulassung des DIBt und sind in F90/ REI 90 ausgelegt.


    Ich habe mich weitergehend mal durch die DGUV Regel 100-500 gelesen, nach der diese Lager Regal Schränke laut Kapitel 2.28 und 3.7 als Kammertrockner gelten.
    Ebenfalls weiß ich, dass Abdunst- und Trocknungsräume nach DIN EN 1539 zu unterscheiden sind und die maximale Trocknungstemperatur </= 60 Grad sein darf.


    Nach Einwand meinerseits werden Verkehrswege, Funktionsflächen gemäß ASR eingehalten.
    Jedoch habe ich irgendwie Bedenken einen solchen Schrank einfach in eine Montage zu stellen, denn in der 100-500 heißt es auch:
    "....Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Ausfall der technischen Lüftung die Türen von Kammertrocknern umgehend geöffnet werden..."
    Wie sieht es dann mit der EX Zone aus, wenn ich bei Lüftungsausfall öffne? Denn der Hersteller deklariert das Innere des Schrankes mit EX Zone 2 und außen gar keine EX Zone.


    Klar dass ein solcher Schrank mit in das EX Konzept rein muss- aber wie sieht es eigentlich seitens Behörden aus?
    Ist ein Schrank in Größe eines 6 Paletten Regals mit EX Eigenschaften genehmigungspflichtig?


    Hab ich was grob vergessen? :/


    Danke schonmal für eure Hilfe

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    Einmal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

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  • Neue Erkenntnis: Genehmigungsverfahren ist natürlich abhängig von der Menge an VOC Stoff. Dementsprechend nach Baurecht, oder BImSchV.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



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  • Welche Mengen an VOC wäre schon interessant. Dann noch welche Stoffe da genau ablüften?
    Tipp: lass dir den Ex-Schutz der Abluft genau erklären (vom Hersteller/Lieferanten). Es gibt da ab und zu recht kuriose Methoden. Z.B. über die Luftstrommenge, die bewirkt, dass man in der Regel unterhalb der UEG ist und somit ist z.B. der Lüftermotor im Abluftstrom nicht speziell Ex- geschützt. Funktioniert bei Routinebetrieb. Problematisch wird es bei Lüfterausfall z.B. durch Stromausfall und anschließendem erneuten Anfahren der Anlage. Dann hat man möglicherweise kurzzeitig Ex-Atmosphäre im Abluftkanal, die über den Motor gezündet werden kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass es "richtig" ausgeführt ist und somit der intrinsiche Ex-Schutz besteht.


    Ich hätte auch Bedenken, wenn einfach in die Arbeitshalle abgelüftet wird. Dann wird meiner Meinung nach der Bereich um den Trockenraum Ex-Zone. Wie weit und wie hoch, sowie weitere Parameter darf man dann entsprechend über die Gefährdungsbeurteilung und das Ex-Schutz Dokument festlegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.