aktuell habe ich bei einem Thema im Unternehmen ein wenig Bauchweh.
Man möchte in die Montage Halle vor unserer Lackiererei in der Montage zwei Brandschutz Regallager mit technischer Belüftungsanlage stellen, da es aus Platz technischen Gründen nicht anders machbar ist.
Hier sollen dann nach dem Lackiervorgang die Teile zur Trocknung ihre Zeit verbringen.
Anschluss, Erdung, Heizung und Belüftung des ganzen erfolgt dementsprechend und ist auch EX ausgelegt. Sprich: Heizung, Lüftung, Türaufhalter etc. sind gem. RL 2014/34/EU für EX II ausgelegt.
Die Teile haben bauaufsichtliche Zulassung des DIBt und sind in F90/ REI 90 ausgelegt.
Ich habe mich weitergehend mal durch die DGUV Regel 100-500 gelesen, nach der diese Lager Regal Schränke laut Kapitel 2.28 und 3.7 als Kammertrockner gelten.
Ebenfalls weiß ich, dass Abdunst- und Trocknungsräume nach DIN EN 1539 zu unterscheiden sind und die maximale Trocknungstemperatur </= 60 Grad sein darf.
Nach Einwand meinerseits werden Verkehrswege, Funktionsflächen gemäß ASR eingehalten.
Jedoch habe ich irgendwie Bedenken einen solchen Schrank einfach in eine Montage zu stellen, denn in der 100-500 heißt es auch:
"....Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Ausfall der technischen Lüftung die Türen von Kammertrocknern umgehend geöffnet werden..."
Wie sieht es dann mit der EX Zone aus, wenn ich bei Lüftungsausfall öffne? Denn der Hersteller deklariert das Innere des Schrankes mit EX Zone 2 und außen gar keine EX Zone.
Klar dass ein solcher Schrank mit in das EX Konzept rein muss- aber wie sieht es eigentlich seitens Behörden aus?
Ist ein Schrank in Größe eines 6 Paletten Regals mit EX Eigenschaften genehmigungspflichtig?
Hab ich was grob vergessen?
Danke schonmal für eure Hilfe