Totmanneinrichtung

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  • Hallo Liebes Sifaboard


    Ich bin neu hier, lese allerdings schon etwas länger auf dieser und ähnlichen seiten.


    Seit kurzem bin ich sicherheitsbeauftragter in einer mittelständischen Genossenschaft, welche Viehfutter produziert und liefert.


    Wir arbeiten im dreischichtbetrieb und haben seit 2 Wochen eine Totmanneinrichtung.


    Nun haben wir eine Arbeitsanweisung bekommen, die vorschreibt das jeder der die Produktion betritt einen totmannschalter und ein Firmentelefon bei sich tragen muss. Erstmal eine gute Sache, dazu muss man aber wissen das unsere Telefone nur bis in den zweiten Stock Empfang haben, wir aber 7 Stockwerke haben und meistens mehr als eine Person alleine unterwegs ist, wir aber nur einen Totmannschalter haben.
    Ich habe mich nun vorerst geweigert zu unterschreiben, da ich sorge habe das das alles nicht ganz korrekt abläuft. Auf Nachfrage zu den oben genannten Komplikationen habe ich vom Unternehmer und vom Werksleiter die Antwort bekommen das es zu unterschreiben ist, alles andere wäre weder ihre noch meine Baustelle. Das mit den Telefonen wird seit 5 Jahren besprochen, Anträge auf Änderung bisher immer abgewiesen und das mit der totmanneinrichtung wurde erst nach 2 Jahren vom Betriebsrat durch geboxt. Versteht mich nicht falsch, natürlich trage ich das Gerät aber rechtlich kann das alles doch eigentlich nicht in Ordnung sein oder?
    Entschuldigung für den sehr langen Text, ich hoffe mein Beitrag ist den Boardregeln entsprechend, in der SuFu habe ich nichts entsprechendes gefunden. Vielen Dank im vorraus

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  • Hallo Pepe,


    sieh dir mal bitte
    DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"
    BGI 5032 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" an.


    Deine Beschreibung lässt m. E. noch zu viel Interprätationsfreiraum - eine konkretere Systembeschreibung (z. B. Typ der PNA, ggf. auch mit - neutraler - Arbeitsanweisung) wird
    da hilfreicher sein.


    mfg.

    Uwe

  • §17 Abs. 2 ArbSchG dürfte auch passend sein, denn da steht: "(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Pepe,
    mich würde interessieren, was die Gefährdungsbeurteilung dazu sagt! Wenn jetzt ALLE dazu verpflichtet sind, diese beiden Geräte zu ihrer Sicherheit zu tragen und es nicht genug Geräte gibt, dann dürfen eben nur so viele alleine unterwegs sein, wie es Geräte gibt. So hat es der AG vorgeschrieben. Alles andere wäre verantwortungslos. Wenn der Empfangsbereich des Telefon und der Totmannschalters nicht ausreichen, darf man nur in diesem bereich arbeiten. Alles andere ist verantwortungslos.
    Vielleicht versteht der AG dann Dein Anliegen!
    Was sagt Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu?


    Wie ist denn der Meldeweg bei einer Aktivierung des "Schalters"? Wie kann die Person dann lokalisiert werden?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • sicherheitsbeauftragter in einer mittelständischen Genossenschaft

    Im Rahmen deiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter würde ich dem Arbeitgeber bezugnehmend auf die hier schon genannten Unterlagen die Gefahren wie "Telefone nur bis in den zweiten Stock Empfang" Alleinarbeiten etc. schriftlich mitteilen dass er seiner Verantwortung - Fürsorgepflicht nicht nachkommt.


    http://www.alleinarbeiten.de/


    https://www.bgrci.de/praxishan…che-arbeitenalleinarbeit/


    Falls Du dir das nicht zutraust hol Dir Unterstützung bei Der Sifa ( so vorhanden) bzw. der Berufsgenossenschaft.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Erstmal eine gute Sache, dazu muss man aber wissen das unsere Telefone nur bis in den zweiten Stock Empfang haben, wir aber 7 Stockwerke haben und meistens mehr als eine Person alleine unterwegs ist, wir aber nur einen Totmannschalter haben.

    Moin Pepe,


    einfach vorne anfangen. Das Grundproblem ist doch, dass Eure Telefone nur bis in den 2.Stock Empfang haben. Da ich nicht davon ausgehe, dass die Kollegen mit kabelgebundenen Telefonen unterwegs sind und eine Kabeltrommel auf dem Rücken tragen, würde ich erst einmal eine technische Lösung prüfen. Mobilteile benötigen eine ausreichende Sendeleistung der Basisstation oder signalverstärkender Komponenten.


    Sofern die Möglichkeit besteht, durch Repeater an geeigneten Stellen eine Signalverstärkung zu erreichen, wäre das die geeignete Maßnahme. Das hat dann auch den Vorteil, dass die Beschäftigten mit anderen beschäftigten kommunizieren können, wenn sie z.B. im 5.Stock an Bauteil XYZ etwas arbeiten und eine Rückfrage haben. Ansonsten würde das im Umkehrschluss bedeuten, jedesmal quer durch die Stockwerke zu joggen, um eine Information von A nach B zu transferieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • @toni (Boardmechaniker)


    Hallo Toni,
    besteht die Möglichkeit meine persönliche Forenansicht so zu konfigurieren, dass ich Beiträge
    bestimmter Foristen nicht mehr angezeigt bekomme?


    mfg.

    Ich habe den Kameraden Chris.K direkt beim Chris und Peter angemahnt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,


    ich würde den Post gerne mal wieder hoch holen.

    Wir haben bei uns im Werk aktuell einen Arbeitsplatz der zu 100% ein Alleinarbeitsplatz ist. Wir haben im Betrieb auch eine Anlage für Totmannwarner, hiervon funktioniert jedoch nur noch ein Melder. Da die Anlage wohl älter als ich ist, kann man hier keinen Ersatz mehr ordern, geschweige denn die Melder anpassen.


    Kann mir einer vielleicht ein System empfehle? Ich habe die Tante goo… schon bemüht, aber so wirklich hilfreich war es nicht, da gerne alle Firmen zum Besuch kommen wollen um ihr System vorzustellen.


    Meine Idee wäre nun mit Hilfe des Forums die Besuche auf ein Minimum zu reduzieren.


    Vielen Dank schon einmal.


    Grüße

    Chris

  • Guten Morgen

    Nicht unüblich sind Meldeanrufe zu vereinbaren. Wird auch bei manchen Objekten wo der Sicherheitsdienst alleine ist so gemacht. Alle 2 Stunden (Variabel) Telefonanruf an tätigen. und bestätigen das alles in Ordnung ist. Manchmal dies dies eine ständig besetzte Stelle, manchmal auch eine Computer welcher selbstständig Alarm auslöst, wenn der Kontrollanruf nach einer bestimmten Zeit ausbleibt.

    Gruß Martin


    Alternativ bieten einige Sicherheitsdienstleister ein Handy mit Totmannschalter an, welches ein Alarm an die NSL sendet. Hier kann man einen Ablaufplan zur Alarmierung hinterlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von martin s ()

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  • Danke für die Info. Wir hatten ebenfalls das Problem bei uns in der Firma. Ich habe dann mal Dr. Google gefragt und fand dieses Produkt Totmannschalter. Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung. Es tut was es soll und ist sogar mit einem SOS Knopf ausgestattet, falls es nachts zu einem Überfall kommt.

  • Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung

    In was für einem Preissegment bewegt ihr Euch ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.