na dann geht es aber auch nicht anders. Einer muss ja ein Auge drauf haben. Sonst brauchst du die Geräte nicht.
Totmanneinrichtung
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Pepe F. -
14. September 2018 um 20:06 -
Erledigt
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na dann geht es aber auch nicht anders. Einer muss ja ein Auge drauf haben. Sonst brauchst du die Geräte nicht.
Das ist mal wieder ein Thema, dass hier noch nie jemand hinterfragt und durchdacht hat. Auch die BG hat die Konsequenzen noch nicht wirklich verstanden.
Ein Mann arbeitet ganz alleine im Gebäude in der Nachtschicht. Jahrzehntelang ist nix passiert. Soviel Glück kann man gar nicht haben.
Da es auch keine BMA gibt, muss sowieso einer ein Auge drauf haben. Sonst ist alles im Vollbrand, bevor ein Anwohner, das Piepsen irgendwelcher Rauchmelder bemerkt.
Das steht alles im Zusammenhang miteinander.
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denn die betroffene Person ist komplett allein im Gebäude, ohne Wachhabenden. Da ist niemand, der etwas bemerken würde. Die Technik muss daher jemanden außerhalb der Firma anrufen, wenn etwas passiert.
Und wie kommen dann die Rettungskräfte zu dem potentiell Verunfallten?
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Und wie kommen dann die Rettungskräfte zu dem potentiell Verunfallten?
Bisher gar nicht, es sei denn, er ist noch imstande, die Zugänge selbst zu öffnen. Dieser Fall zählt für mich natürlich nicht in der Betrachtung.
Ich gehe davon aus, dass er bewusstlos ist und dann kommt niemand ohne massive Einbruchwerkzeuge hinein.
Das zu ändern hat jetzt höchste Priorität.
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Bisher gar nicht, es sei denn, er ist noch imstande, die Zugänge selbst zu öffnen. Dieser Fall zählt für mich natürlich nicht in der Betrachtung.
Ich gehe davon aus, dass er bewusstlos ist und dann kommt niemand ohne massive Einbruchwerkzeuge hinein.
Das zu ändern hat jetzt höchste Priorität.
Es wäre doch einfach ein FSD (Feuerwehrschlüsseldepot) einzurichten. Bei 112 kommt eh die Feuerwehr und die verschaffen sich schon Zugang. Wir bis vor wenigen Jahren auch noch keine Schlüssel und Zugangskarten für die Zwischentüren im FSD hinterlegt. Bis ich mal darauf aufmerksam gemahct habe, das die FW zwar zum Haupteingang reinkommen aber bei der nächsten Tür schon den Generalschlüssel, passend für alle Türen in Speyer, nutzen. Da wir jetzt keine Zugangskarten mehr haben, sondern Chips, ist auch wieder mehr Platz im FSD.
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Es wäre doch einfach ein FSD (Feuerwehrschlüsseldepot) einzurichten. Bei 112 kommt eh die Feuerwehr und die verschaffen sich schon Zugang. Wir bis vor wenigen Jahren auch noch keine Schlüssel und Zugangskarten für die Zwischentüren im FSD hinterlegt. Bis ich mal darauf aufmerksam gemahct habe, das die FW zwar zum Haupteingang reinkommen aber bei der nächsten Tür schon den Generalschlüssel, passend für alle Türen in Speyer, nutzen. Da wir jetzt keine Zugangskarten mehr haben, sondern Chips, ist auch wieder mehr Platz im FSD
Auf sowas wird es hinauslaufen.
Vorher müssen wir eine geeignete Branderkennung und Alarmierung einrichten. Es gibt nichts, nicht mal Wohnungsrauchmelder (doch!). Der Mann in der Nachtschicht wird Brände in anderen Gebäudeteilen kaum oder zu spät bemerken. Im Industriegebiet gibt es keine Nachbarn. 112 wählt im Zweifelsfall niemand.
Das FSD wäre noch das einfachste. Die verschlossenen Innentüren gehen per Transponder auf.
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Auf sowas wird es hinauslaufen.
Vorher müssen wir eine geeignete Branderkennung und Alarmierung einrichten. Es gibt nichts, nicht mal Wohnungsrauchmelder (doch!). Der Mann in der Nachtschicht wird Brände in anderen Gebäudeteilen kaum oder zu spät bemerken. Im Industriegebiet gibt es keine Nachbarn. 112 wählt im Zweifelsfall niemand.
Das FSD wäre noch das einfachste. Die verschlossenen Innentüren gehen per Transponder auf.
Das ist doch herrlich. Nach dem Brand brauchst du nur noch einen Besenwagen............
Deswegen regelmäßig Inventur machen. Dann kennt man auch den Gebäudeinhalt. Für die Versicherung
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Das ist doch herrlich. Nach dem Brand brauchst du nur noch einen Besenwagen............
Deswegen regelmäßig Inventur machen. Dann kennt man auch den Gebäudeinhalt. Für die Versicherung
Frag mich nicht, was die Sesselpupser in der obersten Etage dem Sachversicherer erzählt haben ...
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Mit einem Totmannschalter und einem Rettungsdienst, der Zugang zum Gebäude bekommt, ist es allein nicht getan. Die FW und die Branderkennung sind auch nicht geregelt.
Die ganze Nachtschicht muss erstmals in der Firmengeschichte geregelt werden.
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Mit einem Totmannschalter und einem Rettungsdienst, der Zugang zum Gebäude bekommt, ist es allein nicht getan. Die FW und die Branderkennung sind auch nicht geregelt.
Die ganze Nachtschicht muss erstmals in der Firmengeschichte geregelt werden.
Wichtig ist, dass Du es dokumentiert hast. Und ich weiß, dass hast Du...
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Wichtig ist, dass Du es dokumentiert hast. Und ich weiß, dass hast Du...
Bin gerade dabei, alles im Zusammenhang zu schreiben. Das wird lustich ...
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die betroffene Person ist komplett allein im Gebäude
Ein Mann arbeitet ganz alleine im Gebäude in der Nachtschicht.
Die ganze Nachtschicht muss erstmals in der Firmengeschichte geregelt werden.
Irgendwie verwirrt mich das ein wenig. Eine einzelne Person arbeitet in Nachtschicht? Welche Tätigkeiten führt sie aus und ist es notwendig, diese in der Nachtschicht durchzuführen?
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Irgendwie verwirrt mich das ein wenig. Eine einzelne Person arbeitet in Nachtschicht? Welche Tätigkeiten führt sie aus und ist es notwendig, diese in der Nachtschicht durchzuführen?
Es ist der Bediener in der SMD-Fertigung. Rakelmaschine, Bestückautomat, Ofen.
Ein Arbeitsplatz für eine Person. Wird mit drei Mann im Dreischichtbetrieb betrieben. Andere Schichtarbeitsplätze gibt es nicht.
Sobald der letzte Beschäftigte außerhalb der SMD-Fertigung das Gebäude verlässt, ist der Kollege in der Mittagschicht für den Rest seiner Schicht allein. Die Nachtschicht ist dann komplett allein.
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Gerade habe ich in einem vergessenen Archiv eine Exceltabelle von 2014 gefunden. Da hat schon mal jemand eine Betrachtung des Alleinarbeitsplatzes nach DGUV-Regel 112-139 vorgenommen.
Das Ergebnis war R=24, d.h. Alleinarbeit möglich.
Dem MA wurde ein Mobiltetefon zur Verfügung gestellt und ein drahtloser Toröffner. Den Fall, dass er sich nicht helfen kann hat man sich gespart. Tolle Wurst ...
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Gerade habe ich in einem vergessenen Archiv eine Exceltabelle von 2014 gefunden. Da hat schon mal jemand eine Betrachtung des Alleinarbeitsplatzes nach DGUV-Regel 112-139 vorgenommen.
Das Ergebnis war R=24, d.h. Alleinarbeit möglich.
Dem MA wurde ein Mobiltetefon zur Verfügung gestellt und ein drahtloser Toröffner. Den Fall, dass er sich nicht helfen kann hat man sich gespart. Tolle Wurst ...
dann kannst du dir jetzt ein Denkmal setzen.... Erstbesteigung
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