Guten Morgen,
wir beschäftigen uns gerade mit der Gewaltprävention im öffentlichen Dienst nach dem Aachener Modell.
Folgendes Szenario:
Mitarbeiter X aus dem Sozialamt erstattet Strafanzeige gegen Kunden Y, weil dieser gegenüber X während eines Termins handgreiflich geworden ist.
Darf X gegenüber der Polizei die Adresse des Arbeitgesters als Anschrift angeben?
Wenn Y einen Anwalt hinzuzieht, muss diesem ja Akteneinsicht gewährt werden. Der Anwalt könnte Y daher die Privatadresse von X mitteilen.